Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert noch einmal anhand der Anlage 1 die Ausgangssituation. Konkret geht es um zwei Eigentumsflächen, bei der einer der Eigentümer die Fläche baurechtlich hochstufen möchte. Die Verwaltung beschied dies in der Vergangenheit negativ. Die Entwicklung des Gebietes sei im Sinne einer Gesamtentwicklung immer vorgesehen gewesen. Jedoch waren sich die Eigentümer nach den Gesprächen mit der Stadt nicht mehr einig, sodass die notwendigen Planungsschritte nicht vorgenommen wurden.  Er führt aus, dass die Entwicklung einer Teilfläche planungsrechtlich nicht sinnvoll wäre, da dies zu verschiedenen Schwierigkeiten und Mindernutzungen der Grundstücke führen würde. Als Beispiel führt Herr Dr. Wachs die Regenwasserentwässerung an. In einem Gesamtgebiet angelegt ist diese effizienter als in einzelnen Gebieten angelegt.

Eine weitere grundsätzliche Frage ist die der Erschließung. Sie sei zu händeln, allerdings wird sie den Gebührenzahler eine hohe Summe kosten. Vor 30 Jahren wurde seitens der Stadt bereits entschieden, dass für diese Flächen eine Erschließung im Sinne der Gewerbegebietsentwicklung stattfinden soll. Die Stadt versteht die Erschließung und die Gewerbegebietsentwicklung immer als zusammengehöriges Paar.

In Abwägung aller Gesichtspunkte kommt die Verwaltung zu dem Entschluss keine Teilflächenentwicklung einzuleiten. Besser ist es, weiterhin eine Gesamtentwicklung zu verfolgen.

 

Der Vorsitzende Jansen bedankt sich für die Ausführungen. Er gibt an, dass es unbefriedigend sei, dass die Flächen, die zur Verfügung stehen, nicht entwickelt werden können.

 

Mitglied Brouwer erhält das Wort und bittet im Namen der CDU Fraktion, die anderen Fraktionen sich dem Antrag anzuschließen, die Abstimmung in den nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung zu verschieben. Zum einen, weil die Vorlage erst am Freitag zugestellt worden ist und zum anderen, weil die Fraktion in Kenntnis darüber ist, dass ein Gesprächstermin zwischen den beiden Eigentümern ansteht. Darüber hinaus möchte man sich die Option freihalten, noch einmal selbst mit den Eigentümern zu sprechen.

 

Der Vorsitzende Jansen bedankt sich und erteilt Mitglied Sigmund das Wort.

Dieser dankt und bittet während der Zeit des Beratungsbedarfs um eine Prüfung nach vertraglichen und rechtlichen Möglichkeiten, den Grundbesitzübergang mit der Pflicht zu einer zeitgemäßen Entwicklung zu verbinden oder einen Rückerwerb der Fläche zu verhandeln. Es sei zunächst aber sinnvoll den Ausgang der Gespräche zwischen den Eigentümern abzuwarten.

Der Vorsitzende Jansen gibt diesen Prüfauftrag an die Verwaltung weiter und bittet um eine Aufnahme in die Vorlage für den nächsten oder übernächsten Ausschuss für Stadtentwicklung, nachdem der Dialog zwischen den Eigentümern stattgefunden hat.

Der Antrag auf Vertagung wird einstimmig angenommen.

 

 


Abstimmungsergebnis: