Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, kurzfristig alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der vorgelegten Planungen zur Entwicklung eines Drogeriemarktes am ehemaligen Kasernengelände einzuleiten.

 


Der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs führt aus, dass ein Sachverhalt in seiner Aufbereitung für die Politik hinsichtlich seiner Bewertung selten solche Einigkeit hervorgerufen habe, wie die Beantwortung des politischen Begehrens nach der Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Kasernengelände.

 

Insbesondere auch aufgrund des durch den Rat selbst verabschiedeten Einzelhandelskonzepts konnte und könne die Verwaltung zu keinem anderen Ergebnis kommen, als es im verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag abgebildet worden sei. Das als städtebaulicher Grundsatz verabschiedete Konzept besage:

”Grundsätzlich soll an allen ausgewiesenen solitären Nahversorgungsstandorten ein restriktiver Umgang mit weiteren Handelsansiedlungen erfolgen. Um eine Erhöhung der sonstigen Standortattraktivität zulasten der zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden ist insbesondere eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem sowie zentren- und nahversorgungsrelevantem Haupt- und Randsortiment an den solitären Nahversorgungsstandorten auszuschließen.”

Dem in der Vorlage ausgewiesenen Tenor der Verwaltung habe sich sowohl die Wirtschaftsförderungsgesellschaft, als auch das Citymanagement und die Emmericher Werbegemeinschaft angeschlossen. Auch der Investor habe im Gutachten hinsichtlich der Frage zur Errichtung eines Drogeriemarktes indirekt in gleicher Richtung Stellung genommen. Auf Seite 42 heiße es dort:

”Von Planvorhaben resultiert in einem realitätsnahen Worst Case-Szenario eine Umsatzumverteilung im Sortimentsbereich Drogieriewaren von max. 4,8 Mio. Euro; davon 90% zu Lasten von Wettbewerbern im Untersuchungsraum.”

Dies entspreche im Untersuchungsraum also einer Umverteilung von 4,3 Mio. Euro. Geographisch sei hier mit dem zentralen Versorgungsbereich das Hauptzentrum Emmerich, das Versorgungszentrum in Elten, sowie die sonstigen Lagen gemeint. Heruntergebrochen auf diese drei ”Zentren” würde dies einer Umsatzverteilung von je 30 % zugunsten des Kasernengeländes bedeuten.

 

Herr Bartel habe bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung gemahnt, dass man um jeden Kunden in der Innenstadt bzw. in den ”anderen Lagen” kämpfe, damit das Versorgungszentrum nicht geschwächt würde.

 

Mitglied Dr. Reintjes erhebt den Beschlussvorschlag aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung zum Antrag. Dieser Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

”Der Rat beauftragt die Verwaltung, kurzfristig alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der vorgelegten Planungen zur Entwicklung eines Drogeriemarktes am ehemaligen Kasernengelände einzuleiten.”

 

Mitglied Bartels sehe eine dezentrale Ansiedlung eines Drogeriemarktes als schädlich für die Innenstadt an und teilt mit, dass er dem Antrag von Mitglied Dr. Reintjes nicht folgen könne.

 

 

Da keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorgetragen werden, lässt der Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Dr. Reinjtes abstimmen.