Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Klosterstraße 20 (Flurstück 277) den Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung 102. FNP- Änderung –Klosterstraße-

 

Das Verfahrensgebiet der 102. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der Planunterlage (Anlage 1) mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.