Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 1063/2023
Beschlussvorschlag
Zu 1) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
für den Bereich der
Klosterstraße 20 (Flurstück 277) den Bebauungsplan
EL 16/1 –Klosterstraße-
zu ändern.
Die Bebauungsplanänderung
erhält die Bezeichnung 1. Änderung EL 16/1
- Klosterstraße -
Das Verfahrensgebiet der
1. Änderung des Bebauungsplans EL 16/1
- Klosterstraße- ist in der Planunterlage (Anlage 1) mit einer
gestrichelten
Linie gekennzeichnet.
Zu 2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die
frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur
Vorstellung der
Planungsabsichten nach Punkt 3.1 der städtischen
Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB zu veranlassen.
Zu 3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass im Rahmen der
Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes und vor Beschluss zur Beteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB die Bebauungsplanänderung inhaltlich in den in der Sachdarlegung
aufgeführten Punkten angepasst wird.
Vorsitzender Jansen teilt ergänzend mit, dass es sich bei der Vorlage um eine vorzeitige Bürgerbeteiligung handelt; es sind noch 3 Aspekte zu berücksichtigen, die mit dem Investor noch abgesprochen werden müssen. Er lässt über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.