Beschlussvorschlag

 

 Zu 1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

          für den Bereich der Klosterstraße 20 (Flurstück 277) den Bebauungsplan

          EL 16/1 –Klosterstraße- zu ändern.

 

          Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung 1. Änderung EL 16/1    

          - Klosterstraße -

 

          Das Verfahrensgebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans EL 16/1  

          - Klosterstraße-  ist in der Planunterlage (Anlage 1) mit einer gestrichelten

          Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die

          frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur

          Vorstellung der Planungsabsichten nach Punkt 3.1 der städtischen

          Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der

          Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1

          BauGB zu veranlassen.

 

Zu 3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes und vor Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Bebauungsplanänderung inhaltlich in den in der Sachdarlegung aufgeführten Punkten angepasst wird.

 

 


Vorsitzender Jansen teilt ergänzend mit, dass es sich bei der Vorlage um eine vorzeitige Bürgerbeteiligung handelt; es sind noch 3 Aspekte zu berücksichtigen, die mit dem Investor noch abgesprochen werden müssen. Er lässt über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.