Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung zu.

 

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage. Im Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurde sofort der Hinweis gemacht, dass man erst vor 2 Tagen ein Gerichtsurteil vom OVG Münster (auch zuständig für die Stadt Emmerich am Rhein) erhalten hat. Das OVG Münster hat das Schema zur Ansiedlung von Nahversorgungssortimenten in einem anderen Fall geprüft und ist im Wesentlichen zu einem Ergebnis gekommen, was bislang von Keinem so verstanden worden ist. Das Urteil besagt, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe, die zur Nahversorgung dienen, nach der Landesplanung in den zentralen Versorgungsbereich gehören. Es gibt Ausnahmen, die der Gesetzgeber = Land NRW soweit aufgeführt und hat u. a. den Prüfaspekt aufgelistet, ob dieser Standort nicht auch innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches möglich wäre. Bislang hatte sich diese Frage bislang bei den Planern als auch der Bezirksregierung nicht gestellt. In dem konkreten Fall von Emmerich hätte es sehr wenig Sinn, nochmal eine Edeka, DM o. ö. im zentralen Versorgungsbereich anzusiedeln. Es war klar, dass es ein Nahversorgungsstandort sein soll und man sich daher darauf konzentriert hatte. Genau dort schiebt nunmehr das OVG Münster einen Riegel vor und sagt, es muss gut begründet sein, es muss siedlungsstrukturell und städtebauliche Gründe haben, warum solche Betriebe nicht in den zentralen Versorgungsbereich (Innenstadt oder Elten) können. Diese Ausnahme kann man aus Sicht der Bezirksregierung kaum begründen. Das Gericht hat vorgeschlagen - und die Bezirksregierung folgt dieser vollumfänglich -, dass man dann innerhalb des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes die künftigen Nahversorgungsstandorte als zentralen Versorgungsbereich festsetzen soll. D. h. man würde dem Vorschlag folgen und schlagen dementsprechend vor, das Einzelhandelskonzept der gesamten Innenstadt anzupassen und die Kaserne zum zentralen Versorgungsbereich zu erklären. Dann wäre der Bereich gleichgestellt mit der Innenstadt und Elten und dann ist es möglich, die großflächigen Lebensmittelvollsortimenter und Drogeriemärkte für nahversorgungsrelevant unterzubringen. Dies zeigt einen rechtssicheren Weg dar und diesen muss man gehen, um die gesamtstädtische Abwägung dort reinzubringen. Um das Verfahren nicht unnötig aufzuhalten hat sich die Verwaltung schon mit dem Investor zusammengesetzt, um einen Weg zu finden, um eine schnellere Anpassung des Einzelhandelskonzeptes zu erreichen und es im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mitlaufen lassen.

 

Mitglied Bartels teilt mit, auch wenn man dort jetzt bauen kann, die Gründe für eine Ablehnung nicht weniger relevant sind; die Innenstadt wird dadurch enorm geschwächt. Seine Fraktion wird der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.

 

Mitglied Kukulies versteht es so, dass, wenn dort nun zentrenrelevante Nahversorgung zugelassen wird, dass sich jeder Interessent dort ansiedeln kann (wie z. B. Lidl, Deichmann, Kaufland etc.) und somit die Innenstadt als Wohnlage umfunktionieren könnte.

Herr Bartel erwidert, dass solche Dinge im eigentlichen Verfahren zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes betrachtet werden. Auch müssen die Sortimente betrachtet werden. Aus seiner Sicht sollte man sich auf die Nahversorgung beschränken, so dass keine zweite Innenstadt entsteht.

 

Mitglied Dr. Reintjes begrüßt die vorgeschlagene Vorgehensweise von der Verwaltung und stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Siebers schließt der Wortäußerung von Mitglied Bartels an. Sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Emmericher Geschäftsleute sehen darin eine Gefahr, dass die Innenstadt dann tot sein wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.