Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt ein Verfahren zur

          Änderung der Innenbereichssatzung „Dorfstraße“ gemäß § 34 Abs. 4

          BauGB für eine Fläche im Einmündungsbereich Dorfstraße / Dornicker

          Straße im Ortsteil Dornick einzuleiten.

 

Zu 2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die

         Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie

         die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

         nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

 

 


Mitglied Brouwer geht auf den langen und aufwendigen Weg bis zu dieser Änderung der Innenbereichssatzung ein. Für den Bauherrn sind große Kosten entstanden. Die Vorgaben sind nicht von der Verwaltung gemacht, sondern diese werden vom Land und auch der EU gemacht. Seit 2017 versucht der Antragsteller diese Änderung herbeizuführen; es wird sicherlich noch 1 ½ Jahre dauern, bis die endgültige Änderung herbeigeführt wird. Die Bauherren möchten einen barrierefreien, altersgerechten Bungalow bauen. Die erste Hürde die genommen werden musste war die Denkmalbehörde, weil auf dem dahinterliegenden Grundstück ein Hofgebäude steht, welches unter Denkmalschutz steht. Der Blick auf das denkmalgeschützte Hofgebäude sollte bestehen bleiben. Nach Einigung mit der Denkmalbehörde darf das geplante Bauvorhaben eine Höhe von max. 6 m haben. Allerdings existiert dort bereits seit langer Zeit ein Gehölzstreifen, der weit über 6 m ist und somit der Blick auf das Hofgebäude eh nicht möglich ist. Würde dieser Gehölzstreifen dem Bauvorhaben weichen wäre der Blick wesentlich besser. Bei Antragstellung wurden von der Verwaltung dann einige Vorgaben gemacht, um Planungssicherheit zu bekommen. In naher Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und eine EU-Schutzgebietszone, so dass auf Kosten der Bauherren eine FFH-Prüfung erforderlich wurde. Das Ergebnis war eine Auflistung von 72 Vogelarten und es wurde geprüft, ob dieses Gebiet noch von diesen unter Schutz gestellten Vögeln besucht wurde. Eine Prüfung ergab, dass im Jahr 2017 bis 2021 ein Steinkauz das Gebiet als Nahrungsquelle genutzt hat. Aufgrund dessen musste noch eine Artenschutzprüfung erfolgen um eine entsprechende Entwurfsbegründung zu bekommen. Fazit ist, dass das Baurecht in Aussicht gestellt wird, aber es muss eine Fläche von 1.400 qm als Fettwiese gehalten werden (4 x im Jahr muss diese gemäht werden), damit der Steinkauz weiter versorgt wird.

Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.