hier: Eingabe Nr. 13/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme/kein
Beschluss
Der
Rat nimmt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:
Das
Grundstück liegt im Bebauungsplan EL 18/1. Dieser setzt eine öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz fest. Auch wenn die Spielgeräte
zwischenzeitlich entfernt wurden, handelt es sich um eine öffentliche
Grünfläche. Diese soll entsprechend ihrer Zweckbestimmung auch als solche
genutzt werden.
Die
Fläche ist bereits in das Insektenschutzkonzept der Stadt Emmerich aufgenommen
worden. Dort ist eine Blumenwiese geplant und die Einsaat wird alsbald
erfolgen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister