Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung an die Emmericher
Gesellschaft für Kommunale Dienstleistungen mbH zu.
Sachdarstellung :
Die Emmericher Gesellschaft für Kommunale Dienstleistungen mbh (EGD)
erwirtschaftete im Jahr 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.017.579,92
Euro. Nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidarbeitrag verbleiben für den
städtischen Haushalt netto mithin 856.547,90 Euro.
Die in den Vorjahren gelebte Praxis einer hälftigen Ausschüttung führte
zu Ertragsausfällen im städtischen Haushalt, sodass mit der Geschäftsführung
der EGD eine neue Variante der Gewinnverwendung vereinbart wurde.
Der Aufsichtsrat der EGD mbH hat am 17.09.2020 der
Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresüberschuss vollständig an die
Alleingesellschafterin Stadt Emmerich am Rhein auszuschütten. Unmittelbar nach
der Gewinnausschüttung soll ein Betrag in Höhe von 500.000 Euro als Einzahlung
in die Kapitalrücklage der EGD zurückgeführt werden. Die EGD erhält damit
zusätzliche Liquidität und eine entsprechende Stärkung des Eigenkapitals.
Gleichzeitig kann der Jahresüberschuss vollständig in der Ergebnisrechnung der
Stadt Emmerich am Rhein berücksichtigt werden.
Die Vorgehensweise ist bisher nicht im Haushaltsplan 2020
berücksichtigt, sodass es sich im vorliegenden Fall um eine außerplanmäßige
Auszahlung im Sinne des § 83 GO NRW handelt. Entscheidungen der Kämmerin über
die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen gem. §
83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Verbindung mit § 8 der Haushaltssatzung für das Jahr
2020, ab einem Betrag von 50.000 Euro, der vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Deckung der Auszahlung soll durch eine nicht durchgeführte
freiwillige Zahlung zum Erwerb von Anteilen am KVR-Fonds hergestellt werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Mehrauszahlungen in Form einer neuen investiven Auszahlung in Höhe von
500.000 Euro. Deckung durch Inanspruchnahme des Ansatzes für den Erwerb von
Anteilen am KVR-Fonds (7.730009.730 + 78440000).
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister