Betreff
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen EGD mbH
Vorlage
02 - 16 2378/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein schlägt der Gesellschafterversammlung vor,

die nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates EGD zu bestimmen:

 

 

                        Mitglied                                    namentlicher Vertreter

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

 

Sachdarstellung :

 

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 10 Abs. des Gesellschaftsvertrages aus 14 Mitgliedern. Ihm gehören kraft Amtes der Bürgermeister und der Kämmerer der Stadt Emmerich am Rhein an. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung bestimmt. 9 Mitglieder werden vom Rat vorgeschlagen.

 

§ 50 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW (Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.

 

Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:

(CDU = 15 Sitze, SPD = 11 Sitze, GRÜNE = 4 Sitze, BGE = 4 Sitze, FDP = 1 Sitz, AfD = 1 Sitz)

CDU                = 4 Sitze

SPD                = 3 Sitze

GRÜNE          = 1 Sitz

BGE                = 1 Sitz

FDP                 = 0 Sitze

AfD                  = 0 Sitze

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister