Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein schlägt der Gesellschafterversammlung vor,
die nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates EGD zu bestimmen:
Mitglied namentlicher Vertreter
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Sachdarstellung :
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 10 Abs. des Gesellschaftsvertrages aus 14 Mitgliedern. Ihm gehören kraft Amtes der Bürgermeister und der Kämmerer der Stadt Emmerich am Rhein an. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung bestimmt. 9 Mitglieder werden vom Rat vorgeschlagen.
§ 50 Abs. 4 Satz 1 der
Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in
Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW
(Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:
(CDU = 15 Sitze, SPD = 11 Sitze,
GRÜNE = 4 Sitze, BGE = 4 Sitze, FDP = 1 Sitz, AfD = 1 Sitz)
CDU = 4 Sitze
SPD = 3 Sitze
GRÜNE = 1 Sitz
BGE = 1 Sitz
FDP = 0 Sitze
AfD = 0 Sitze
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister