Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein entsendet die nachfolgenden Mitglieder in den Aufsichtsrat SWE:
Mitglied namentlicher Vertreter
1.
2.
3.
4.
5.
Sachdarstellung :
Gem. § 8 des
Gesellschaftsvertrages der SWE GmbH hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat,
der aus 8 ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern besteht. Ihm gehört
kraft Gesetz der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter
oder Bediensteter der Stadt Emmerich am Rhein an. 5 weitere Mitglieder
werden durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein und 2 Mitglieder von der RWE (seit 2016 in innogy SE umfirmiert) in den Aufsichtsrat entsandt.
§ 50 Abs. 4 Satz 1 der
Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in
Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW
(Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:
(CDU = 15 Sitze, SPD = 11 Sitze,
GRÜNE = 4 Sitze, BGE = 4 Sitze, FDP = 1 Sitz, AfD = 1 Sitz)
CDU = 2 Sitze
SPD = 1 Sitz
GRÜNE = 1 Sitz
BGE = 1 Sitz
FDP = 0 Sitze
AfD = 0 Sitze
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister