Betreff
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Stadtwerke Emmerich am Rhein (SWE) GmbH
Vorlage
02 - 16 2379/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet die nachfolgenden Mitglieder in den Aufsichtsrat SWE:

 

                        Mitglied                                    namentlicher Vertreter

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages der SWE GmbH hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus 8 ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern besteht. Ihm gehört kraft Gesetz der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Bediensteter der Stadt Emmerich am Rhein an. 5 weitere Mitglieder werden durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein und 2 Mitglieder von der RWE (seit 2016 in innogy SE umfirmiert) in den Aufsichtsrat entsandt.

 

§ 50 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW (Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.

 

Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:

(CDU = 15 Sitze, SPD = 11 Sitze, GRÜNE = 4 Sitze, BGE = 4 Sitze, FDP = 1 Sitz, AfD = 1 Sitz)

CDU                = 2 Sitze

SPD                = 1 Sitz

GRÜNE          = 1 Sitz

BGE                = 1 Sitz

FDP                 = 0 Sitze

AfD                  = 0 Sitze

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister