Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein bestimmt die nachfolgenden Mitglieder und Stellevertreter in den Beirat
der EGE:
Mitglied Stellvertreter
1. Bürgermeister Hinze, Peter Stadtkämmerin Goertz, Melanie
2. Erster Beigeordneter Wachs, Dr. Stefan Fachbereichsleiter 5 Bartel, Jens
3. ….. …..
4. ….. …..
5. ….. …..
6. ….. …..
7. ….. …..
Sachdarstellung :
Gemäß Ratsbeschluss vom
26.02.2019 besteht der Beirat der Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein
mbH aus 7 Mitgliedern. Dem Beirat
gehören der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete der Stadt Emmerich am
Rhein sowie 5 vom Rat bestimmte
Mitglieder an, deren Amtszeit auf die jeweilige Wahlperiode des Rates begrenzt
ist; sie können unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich gegenüber
dem/r Vorsitzenden ihr Amt niederlegen bzw. können gem. § 113 Abs. 1 GO NRW
jederzeit vom Rat abberufen werden.
§ 50 Abs. 4 Satz 1 der
Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in
Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW
(Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:
(CDU = 15 Sitze, SPD = 11 Sitze,
GRÜNE = 4 Sitze, BGE = 4 Sitze, FDP = 1 Sitz, AfD = 1 Sitz)
CDU = 2 Sitze
SPD = 1 Sitz
GRÜNE = 1 Sitz
BGE = 1 Sitz
FDP = 0 Sitze
AfD = 0 Sitze
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Peter Hinze
Bürgermeister