Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet die nachfolgenden Mitglieder in
die Gesellschafterversammlung
der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH :
Mitglied namentlicher Vertreter
1. Bürgermeister Hinze, Peter Erster Beig. Dr. Wachs, Stefan
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Sachdarstellung :
Die Gesellschafterversammlung
besteht aus 11 Mitgliedern. Hiervon entsendet der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein unter Beachtung der Bestimmungen des § 113 Abs. 2 GO NW 7 und die
anderen Gesellschafter jeweils 2 Mitglieder.
§ 113 Abs. 2 GO NW bestimmt,
dass – sofern mehrere Vertreter durch den Rat in die
Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen die Gemeinde mittelbar
oder unmittelbar beteiligt ist - entsandt werden, der Bürgermeister oder ein
von ihm vorgeschlagener Vertreter dazuzählen muss. Es wird vorgeschlagen,
Herrn Bürgermeister Peter Hinze als ordentliches Mitglied und Herrn Ersten
Beigeordneten Dr. Stefan Wachs als dessen namentlicher Vertreter in das Gremium
zu entsenden.
Weitere 6 Vertreter
werden durch den Rat entsandt.
§ 50 Abs. 4 Satz 1 der
Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in
Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW
(Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:
(CDU = 15 Sitze, SPD = 11 Sitze,
GRÜNE = 4 Sitze, BGE = 4 Sitze, FDP = 1 Sitz, AfD = 1 Sitz)
CDU = 2 Sitze
SPD = 2 Sitze
GRÜNE = 1 Sitz
BGE = 1 Sitz
FDP = 0 Sitze
AfD = 0 Sitze
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister