Betreff
Wahl Vertreter der Stadt Emmerich am Rhein für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH
Vorlage
02 - 16 2382/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet die nachfolgenden Mitglieder in

die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH :

 

                        Mitglied                                    namentlicher Vertreter

 

1. Bürgermeister Hinze, Peter                        Erster Beig. Dr. Wachs, Stefan

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Sachdarstellung :

 

Die Gesellschafterversammlung besteht aus 11 Mitgliedern. Hiervon entsendet der Rat der Stadt Emmerich am Rhein unter Beachtung der Bestimmungen des § 113 Abs. 2 GO NW 7 und die anderen Gesellschafter jeweils 2 Mitglieder.

§ 113 Abs. 2 GO NW bestimmt, dass – sofern mehrere Vertreter durch den Rat in die Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen die Gemeinde mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist - entsandt werden, der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Vertreter dazuzählen muss. Es wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Peter Hinze als ordentliches Mitglied und Herrn Ersten Beigeordneten Dr. Stefan Wachs als dessen namentlicher Vertreter in das Gremium zu entsenden.

Weitere 6 Vertreter werden durch den Rat entsandt.

 

§ 50 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW (Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.

 

Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:

(CDU = 15 Sitze, SPD = 11 Sitze, GRÜNE = 4 Sitze, BGE = 4 Sitze, FDP = 1 Sitz, AfD = 1 Sitz)

CDU                = 2 Sitze

SPD                = 2 Sitze

GRÜNE          = 1 Sitz

BGE                = 1 Sitz

FDP                 = 0 Sitze

AfD                  = 0 Sitze

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister