Betreff
Wahl und Verpflichtung der Stellvertreter*innen des Bürgermeisters
Vorlage
01 - 16 2390/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt

 

Herrn/Frau _____________zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in

der Stadt Emmerich am Rhein,

 

und

 

Herrn/Frau____________ zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in

der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter*innen des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Sitzungen und bei der Repräsentation.

 

Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister*innen richtet sich nach § 67 Abs. 2 und 5 GO. Abs. 2 bestimmt, dass bei der Wahl der Stellverteter*innen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d’Hondtsches Höchstzahlverfahren) in einem Wahlgang geheim abgestimmt wird.

 

Erste/r Stellvertreter/in des Bürgermeisters ist, wer an der ersten Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt; zweite/r Stellvertreter, wer an vorderster oder noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf die die zweite Höchstzahl entfällt.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Lost.

 

Die Wahl beider Stellvertreter des Bürgermeisters erfolgt in einem Wahlgang.

Voraussetzung für die Verhältniswahl zur Bestimmung der stellvertretenden Bürgermeister*innen ist die Einreichung von Wahlvorschlägen in Form von Listen. Wahlvorschläge können nur durch Fraktionen, nicht durch einzelne Ratsmitglieder eingebracht werden.

 

Wahlvorschläge müssen vor dem Abstimmungsverfahren im Rat bekanntgegeben werden.

Abgestimmt wird entweder über die seitens der Fraktionen eingereichten Listen oder über einen gemeinsamen Wahlvorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt bereit

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister