Beschlussvorschlag
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein wählt
Herrn/Frau
_____________zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in
der Stadt
Emmerich am Rhein,
und
Herrn/Frau____________
zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in
der Stadt
Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Gem. § 67 Abs. 1
der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Stadt Emmerich am Rhein wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlperiode aus
seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter*innen des
Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Sitzungen
und bei der Repräsentation.
Die Wahl der
stellvertretenden Bürgermeister*innen richtet sich nach § 67 Abs. 2 und 5 GO.
Abs. 2 bestimmt, dass bei der Wahl der Stellverteter*innen nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl (d’Hondtsches Höchstzahlverfahren) in einem Wahlgang geheim
abgestimmt wird.
Erste/r
Stellvertreter/in des Bürgermeisters ist, wer an der ersten Stelle des
Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt; zweite/r Stellvertreter,
wer an vorderster oder noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlages steht, auf die die zweite Höchstzahl entfällt.
Zwischen
Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei
Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Lost.
Die Wahl beider
Stellvertreter des Bürgermeisters erfolgt in einem Wahlgang.
Voraussetzung für
die Verhältniswahl zur Bestimmung der stellvertretenden Bürgermeister*innen ist
die Einreichung von Wahlvorschlägen in Form von Listen. Wahlvorschläge können
nur durch Fraktionen, nicht durch einzelne Ratsmitglieder eingebracht werden.
Wahlvorschläge
müssen vor dem Abstimmungsverfahren im Rat bekanntgegeben werden.
Abgestimmt wird
entweder über die seitens der Fraktionen eingereichten Listen oder über einen
gemeinsamen Wahlvorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende
Haushaltsmittel stehen im Haushalt bereit
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister