Betreff
Wahl und Verpflichtung der Ortsvorsteher*innen
Vorlage
01 - 16 2391/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat wählt zum Ortsvorsteher / zur Ortsvorsteherin

 

a)    für den Ortsteil Borghees:

b)    für den Ortsteil Dornick:

c)    für den Ortsteil Elten:

d)    für den Ortsteil Hüthum:

e)    für den Ortsteil Klein-Netterden:

f)     für den Ortsteil Praest:

g)    für den Ortsteil Vrasselt:

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 39 der Gemeindeordnung NW i. V. m. den §§ 1 und 12 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat für die Ortsteile Borghees, Dornick, Elten, Hüthum, Klein-Netterden, Praest, und Vrasselt Ortsvorsteher*innen.  Entsprechend § 39 Abs. 6 der Gemeindeordnung erfolgt diese Wahl unter Berücksichtigung des bei der Wahl der Gemeindevertretung im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates.

 

Ortsvorsteher*innen sollen in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können.

 

Scheidet ein/e Ortsvorsteher*in vorzeitig aus dem Amt, so hat der Rat eine/n Ortsvorsteher*in für den Rest seiner Wahlzeit zu wählen.

 

In den Ortsteilen wurde wie folgt gewählt:

 

Ortsteil

CDU

SPD

BGE

GRÜNE

FDP

AfD

BSD

UWE

Borghees

92

41

6

37

11

10

1

1

Dornick

145

74

11

28

2

4

1

-

Elten

977

447

67

252

61

47

9

13

Hüthum

655

322

154

139

79

35

33

28

Klein-Netterden

155

74

35

81

16

10

9

7

Praest

473

138

48

66

19

14

2

-

Vrasselt

292

317

90

60

11

22

3

-

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel für die Entschädigung der Ortsvorsteher stehen im Haushalt bereit.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister