hier: § 7 Abs. 3; Anzahl Mitglieder Haupt- und Finanzausschuss
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt mit der Mehrheit der
gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die als Anlage 1 beigefügte 16.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Im Rahmen der interfraktionellen Gespräche
zur Neubildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Emmerich am Rhein wurde
Konsens darüber erzielt, die Größe des Haupt- und Finanzausschusses anzupassen.
In das Gremium sollen nunmehr 20 Mitglieder des Rates statt bisher 18 entsandt
werden. Mithin besteht der Haupt- und Finanzausschuss künftig aus 21
Mitgliedern, da der hauptamtliche Bürgermeister gem. 57 Abs. 3 GO NW kraft
Gesetzes den Vorsitz inne hat
Die Änderung der Größe des Gremiums bedingt
die entsprechende Modifizierung des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt
Emmerich am Rhein.
Diese ist in der als Anlage 1 dieser Vorlage
anhängenden 16. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein
entsprechend abgebildet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister