Betreff
16. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 05.06.2001;
hier: § 7 Abs. 3; Anzahl Mitglieder Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
01 - 16 2392/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die als Anlage 1 beigefügte 16. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der interfraktionellen Gespräche zur Neubildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Emmerich am Rhein wurde Konsens darüber erzielt, die Größe des Haupt- und Finanzausschusses anzupassen. In das Gremium sollen nunmehr 20 Mitglieder des Rates statt bisher 18 entsandt werden. Mithin besteht der Haupt- und Finanzausschuss künftig aus 21 Mitgliedern, da der hauptamtliche Bürgermeister gem. 57 Abs. 3 GO NW kraft Gesetzes den Vorsitz inne hat

 

Die Änderung der Größe des Gremiums bedingt die entsprechende Modifizierung des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

Diese ist in der als Anlage 1 dieser Vorlage anhängenden 16. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entsprechend abgebildet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister