Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: a) Umlegungsausschuss
b) Euregiorat der AG Euregio-Rhein-Waal
Vorlage
01 - 16 2398/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

a)         Der Rat beschließt die Entsendung von nachfolgend genannten Ratsmitgliedern als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Umlegungsausschusses

 

          Mitglied                                                          namentliche/r Stellvertreter*in

 

1.

2.

 

b)         Der Rat beschließt die Entsendung von nachfolgend genannten Ratsmitgliedern als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder in den Euregiorat der Euregio-Rhein-Waal

 

 

          Mitglied                                                          namentliche/r Stellvertreter*in

 

1.       Bürgermeister Hinze, Peter                           Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan

2.      

3.

 

Sachdarstellung :

 

 

S

Zu a) Umlegungsausschuss

Gemäß §§ 3 und 5 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch werden die Mitglieder des Umlegungsausschusses für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Diese bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat die Nachfolger benannt sind. Der Umlegungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden. Zwei dieser Mitglieder müssen dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein angehören.

Ebenso sind namentliche Vertreter zu bestellen, die jeweils die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen, wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind.

 

Zu b) Eurogiorat der Euregio Rhein-Waal

Die Stadt Emmerich am Rhein ist Mitglied des Zweckverbandes Euregio Rhein-Waal. Der Euregiorat ist das höchste Organ der Euregio Rhein-Waal. Die Satzung bestimmt in § 7Ziffer 2 und 3, dass neben dem hauptamtlichen Bürgermeister zwei Ratsmitglieder für die Dauer der Wahlzeit des Rates in das Gremium entsandt werden.

 

 

Zu a) und b)

Die Entsendung kann auf Basis eines einheitlichen Wahlvorschlages oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare/Niemeyer erfolgen.

 

 

 

Die Verteilung der jeweils 2 Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt aufgrund der Besetzung des neu gewählten Rates der Stadt Emmerich am Rhein wie folgt dar:

 

CDU : 1 Sitz

SPD :  1 Sitz

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister