hier: a) Umlegungsausschuss
b) Euregiorat der AG Euregio-Rhein-Waal
Beschlussvorschlag
a)
Der Rat
beschließt die Entsendung von nachfolgend genannten Ratsmitgliedern als
Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Umlegungsausschusses
Mitglied namentliche/r
Stellvertreter*in
1.
2.
b)
Der Rat
beschließt die Entsendung von nachfolgend genannten Ratsmitgliedern als
Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder in den Euregiorat der
Euregio-Rhein-Waal
Mitglied namentliche/r
Stellvertreter*in
1. Bürgermeister Hinze, Peter Erster Beigeordneter
Dr. Wachs, Stefan
2.
3.
Sachdarstellung :
S
Zu a) Umlegungsausschuss
Gemäß §§ 3 und 5 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch werden
die Mitglieder des Umlegungsausschusses für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Diese bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat die Nachfolger benannt
sind. Der Umlegungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, einschließlich des
Vorsitzenden. Zwei dieser Mitglieder müssen dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein
angehören.
Ebenso sind namentliche Vertreter zu bestellen, die jeweils die gleichen
Voraussetzungen erfüllen müssen, wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie
bestellt sind.
Zu b) Eurogiorat der Euregio Rhein-Waal
Die Stadt Emmerich am Rhein ist Mitglied des Zweckverbandes Euregio
Rhein-Waal. Der Euregiorat ist das höchste Organ der Euregio Rhein-Waal. Die
Satzung bestimmt in § 7Ziffer 2 und 3, dass neben dem hauptamtlichen
Bürgermeister zwei Ratsmitglieder für die Dauer der Wahlzeit des Rates in das
Gremium entsandt werden.
Zu a) und b)
Die Entsendung kann
auf Basis eines einheitlichen Wahlvorschlages oder Abstimmung nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl Hare/Niemeyer erfolgen.
Die Verteilung der jeweils
2 Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt
aufgrund der Besetzung des neu gewählten Rates der Stadt Emmerich am Rhein wie
folgt dar:
CDU : 1 Sitz
SPD : 1 Sitz
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister