Betreff
Wahl der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes
Vorlage
01 - 16 2399/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt folgende Vertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu entsenden:

 

 

Lfd. Nr.                Mitglied                                            stv. Mitglied

1.                         Bürgermeister Hinze, Peter             Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan

2.

3.

4.

5.

 

Sachdarstellung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein gehört dem Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) als ordentliches Mitglied an. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des StGB NRW. Als ordentliches Mitglied mit über 30.000 Einwohnern steht der Stadt Emmerich am Rhein gem. § 8 Abs. 2 der Satzung des STGB NRW das Recht zu, insgesamt fünf Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden; für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu bestellen.

Die Vertreter und Stellvertreter werden durch den Rat gewählt.

Hierbei ist die Bestimmung in § 113 Abs. 2 GO NW zu beachten, wonach in Fällen, in denen mehr als ein Vertreter zu wählen ist, der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder Angestellter dazu zählen muss. Ein Vertreter und dessen Stellvertreter werden somit durch den Bürgermeister bestimmt.

 

Die übrigen vier Vertreter sowie deren persönliche Stellvertreter werden durch den Rat gewählt (§ 50 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW). Die Wahl erfolgt entweder durch einheitlichen Wahlvorschlag oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:

 

CDU                2

SPD                1

GRÜNE          0 oder 1*

BGE                0 oder 1*

*Losentscheid

 

Für jedes Mitglied der Mitgliederversammlung ist ein persönlicher Stellvertreter zu bestellen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister