Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt folgende Vertreter in die
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu entsenden:
Lfd. Nr. Mitglied stv.
Mitglied
1. Bürgermeister
Hinze, Peter Erster
Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan
2.
3.
4.
5.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein gehört dem Städte- und Gemeindebund NRW
(StGB NRW) als ordentliches Mitglied an. Die Mitgliederversammlung ist das
oberste Organ des StGB NRW. Als ordentliches Mitglied mit über 30.000
Einwohnern steht der Stadt Emmerich am Rhein gem. § 8 Abs. 2 der Satzung des
STGB NRW das Recht zu, insgesamt fünf
Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden; für jeden Vertreter
ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Vertreter und Stellvertreter werden durch den Rat gewählt.
Hierbei ist die Bestimmung in § 113 Abs. 2 GO NW zu beachten, wonach in
Fällen, in denen mehr als ein Vertreter zu wählen ist, der Bürgermeister oder
ein von ihm zu benennender Beamter oder Angestellter dazu zählen muss. Ein
Vertreter und dessen Stellvertreter werden somit durch den Bürgermeister
bestimmt.
Die übrigen vier Vertreter sowie deren persönliche Stellvertreter werden
durch den Rat gewählt (§ 50 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW). Die Wahl erfolgt
entweder durch einheitlichen Wahlvorschlag oder nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach
Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:
CDU 2
SPD 1
GRÜNE 0 oder 1*
BGE 0 oder 1*
*Losentscheid
Für jedes Mitglied der Mitgliederversammlung ist ein persönlicher
Stellvertreter zu bestellen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister