Betreff
Entsendung von Mitgliedern des Rates in den Integrationsrat
Vorlage
01 - 16 2405/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet die nachfolgend genannten Mitglieder des Rates in den Integrationsrat:

 

            Mitglied                                    Stellvertreter

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 7 a der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates auf Grundlage des § 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ein Integrationsrat mit 18 Mitgliedern gebildet.

12 dieser Mitglieder sollen durch Urwahl gem. § 27 Abs. 2 GO NRW direkt gewählt werden; 6 weitere Mitglieder vom Rat aus seiner Mitte in das Gremium entsandt werden.

 

Die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Vertreter fand zeitgleich mit den allgemeinen Kommunalwahlen in NRW am 13.09.2020 statt.

Nach Endsendung der Mitglieder des Rates in das Gremium kann sich dieses konstituieren.

 

 

Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:

 

CDU                2

SPD                2

GRÜNE          1

BGE                1

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bereit; Produkt 1.100.01.01.01

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister