Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein entsendet die nachfolgend genannten Mitglieder des Rates in
den Integrationsrat:
Mitglied Stellvertreter
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Sachdarstellung :
Gemäß § 7 a der
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wird für die Dauer der Wahlzeit des
Rates auf Grundlage des § 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) ein Integrationsrat mit 18 Mitgliedern gebildet.
12 dieser
Mitglieder sollen durch Urwahl gem. § 27 Abs. 2 GO NRW direkt gewählt werden; 6
weitere Mitglieder vom Rat aus seiner Mitte in das Gremium entsandt werden.
Die Wahl der direkt
in den Integrationsrat zu wählenden Vertreter fand zeitgleich mit den
allgemeinen Kommunalwahlen in NRW am 13.09.2020 statt.
Nach Endsendung der
Mitglieder des Rates in das Gremium kann sich dieses konstituieren.
Die Verteilung der
Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich
wie folgt dar:
CDU 2
SPD 2
GRÜNE 1
BGE 1
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende
Haushaltsmittel stehen bereit; Produkt 1.100.01.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister