Betreff
Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kleve - Hüthum (Bl. 0049) im Abschnitt Pkt. Schnipperward - UA Hüthum;
hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2408/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Schreiben vom 07. Oktober 2020 hat die Westnetz GmbH bei der zuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, Bezirksregierung Düsseldorf, die Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens für das o. a. Bauvorhaben nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des

Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt.

 

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen), die entscheidungserheblichen Unterlagen über

die Umweltbelange (Zeichnungen und Erläuterungen) sowie der Inhalt der Bekanntmachung

stehen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG vom 20.05.2020) im Zeitraum

 

vom 23.11.2020 bis zum 22.12.2020

 

einschließlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter

 

http://url.nrw/offenlage

 

zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

In demselben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Emmerich, Fachbereich 5 – Stadtentwicklung, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Grundsätzlich ist durch die Westnetz GmbH geplant, die bestehende 110 kV Hochspannungsfreileitung zwischen Kleve und Hüthum zu erneuern. Hierzu bleibt die bestehende Trasse unverändert, es werden lediglich 11 Masten auf Emmericher Stadtgebiet gegen 9 neue Masten ausgetauscht.

 

Dementsprechend soll in das Planfeststellungsverfahren folgende Stellungnahme eingebracht werden:

 

Die Belange der Stadt Emmerich werden durch den geplanten Ersatzneubau nicht anders als bisher berührt.

 

Da sich die Maßnahme auf Emmericher Stadtgebiet deckungsgleich auf der vorhandenen Leitungstrasse vollzieht und sich die Schutzabstandsflächen zu der Leitung insofern nicht verändern, werden aktuelle oder absehbar anstehende städtebauliche Planungen nicht in einem anderen Maße betroffen, als es bisher bereits zu berücksichtigen war. Die Stadt Emmerich am Rhein hat weder Einwendungen gegen das Vorhaben vorzutragen, noch sind ihrerseits gegenüber der Vorhabenträgerin Entscheidungen über die Erteilung von Genehmigungen, Befreiungen oder Ähnliches zu treffen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter