hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein in das Planfeststellungsverfahren
einzubringen.
Sachdarstellung :
Mit
Schreiben vom 07. Oktober 2020 hat die Westnetz GmbH bei der zuständigen
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, Bezirksregierung Düsseldorf, die
Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens für das o. a.
Bauvorhaben nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in
Verbindung mit den §§ 72 ff. des
Verwaltungsverfahrensgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt.
Der Plan
(Zeichnungen und Erläuterungen), die entscheidungserheblichen Unterlagen über
die Umweltbelange
(Zeichnungen und Erläuterungen) sowie der Inhalt der Bekanntmachung
stehen
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Sicherstellung
ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG vom 20.05.2020) im
Zeitraum
vom
23.11.2020 bis zum 22.12.2020
einschließlich
auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter
zur
allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.
In
demselben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot
bei der Stadt Emmerich, Fachbereich 5 – Stadtentwicklung, zur allgemeinen
Einsichtnahme aus.
Grundsätzlich
ist durch die Westnetz GmbH geplant, die bestehende 110 kV
Hochspannungsfreileitung zwischen Kleve und Hüthum zu erneuern. Hierzu bleibt
die bestehende Trasse unverändert, es werden lediglich 11 Masten auf Emmericher
Stadtgebiet gegen 9 neue Masten ausgetauscht.
Dementsprechend
soll in das Planfeststellungsverfahren folgende Stellungnahme eingebracht
werden:
Die
Belange der Stadt Emmerich werden durch den geplanten Ersatzneubau nicht anders
als bisher berührt.
Da sich die Maßnahme auf Emmericher
Stadtgebiet deckungsgleich auf der vorhandenen Leitungstrasse vollzieht und
sich die Schutzabstandsflächen zu der Leitung insofern nicht verändern, werden
aktuelle oder absehbar anstehende städtebauliche Planungen nicht in einem
anderen Maße betroffen, als es bisher bereits zu berücksichtigen war. Die Stadt
Emmerich am Rhein hat weder Einwendungen gegen das Vorhaben vorzutragen, noch
sind ihrerseits gegenüber der Vorhabenträgerin Entscheidungen über die
Erteilung von Genehmigungen, Befreiungen oder Ähnliches zu treffen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter