hier: Antrag Nr. XXXIII/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das Konzept des Bürgerwaldes bei einer der nächsten Umgestaltungsmaßnahmen von öffentlichen Flächen bzw. Waldflächen zu berücksichtigen.
Sachdarstellung :
Grundsätzlich
wird die Idee eines Bürgerwaldes seitens der Verwaltung begrüßt.
Recherchen
bei anderen Kommunen ergaben, dass in der Regel städtische Grundstücke bepflanzt
werden. Hierzu gibt es einen vorab definierten Pflanzplan. Bürgerinnen und
Bürger haben anhand dessen die Möglichkeit, zu besonderen Lebensereignissen
(Geburt, Hochzeit, Tod, etc.) einen Baum zu erwerben. Von den Einnahmen wird
der Baum sowie die Pflanz- und Pflegekosten finanziert. Die Bäume werden
beispielsweise einmal jährlich im Rahmen einer Pflanzaktion gepflanzt.
Ein
Bürgerwald sollte generell auf einer ohnehin aufzuforstenden Fläche angelegt
werden. Hier ist die Verwaltung derzeit auf der Suche nach geeigneten Flächen.
Die Bepflanzung könnte nach dem Prinzip eines Bürgerwaldes erfolgen.
Ebenfalls
wäre die Bepflanzung innerstädtischer Flächen denkbar, wie ein neu zu
gestaltender Stadtpark. Beispielsweise ist im ISEK 2025 ist die Umgestaltung
des Gisbert-Lensing-Parks angestrebt. Hier würde es ggf. die Möglichkeit geben,
eine Teilfläche als Bürgerwald einzurichten.
Der
Vorschlag der Verwaltung lautet daher, ohnehin aufzuforstende Flächen als
Bürgerwald einzurichten. Hierfür ist kein gesondertes Konzept erforderlich.
Ebenso fallen keine Kosten für die Anschubfinanzierung an, da die Flächen
sowieso bepflanzt werden sollen. Die Planungskosten ergeben sich aus den
jeweiligen Projekten und bedürfen keiner gesonderten Haushaltsposition.
Es
werden sogar Einnahmen für die Stadt generiert, da die Bürgerinnen und Bürger
die Patenschaft für die Bäume mit entsprechenden Kostenpauschalen übernehmen.
In den untersuchten Beispielkommunen liegen die Kosten von 150 - 300 € pro
Baum.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter