Betreff
Projekt "Bürgerwald in Emmerich am Rhein";
hier: Antrag Nr. XXXIII/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2409/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das Konzept des Bürgerwaldes bei einer der nächsten Umgestaltungsmaßnahmen von öffentlichen Flächen bzw. Waldflächen zu berücksichtigen.

 

Sachdarstellung :

 

Grundsätzlich wird die Idee eines Bürgerwaldes seitens der Verwaltung begrüßt.

 

Recherchen bei anderen Kommunen ergaben, dass in der Regel städtische Grundstücke bepflanzt werden. Hierzu gibt es einen vorab definierten Pflanzplan. Bürgerinnen und Bürger haben anhand dessen die Möglichkeit, zu besonderen Lebensereignissen (Geburt, Hochzeit, Tod, etc.) einen Baum zu erwerben. Von den Einnahmen wird der Baum sowie die Pflanz- und Pflegekosten finanziert. Die Bäume werden beispielsweise einmal jährlich im Rahmen einer Pflanzaktion gepflanzt.

 

Ein Bürgerwald sollte generell auf einer ohnehin aufzuforstenden Fläche angelegt werden. Hier ist die Verwaltung derzeit auf der Suche nach geeigneten Flächen. Die Bepflanzung könnte nach dem Prinzip eines Bürgerwaldes erfolgen.

 

Ebenfalls wäre die Bepflanzung innerstädtischer Flächen denkbar, wie ein neu zu gestaltender Stadtpark. Beispielsweise ist im ISEK 2025 ist die Umgestaltung des Gisbert-Lensing-Parks angestrebt. Hier würde es ggf. die Möglichkeit geben, eine Teilfläche als Bürgerwald einzurichten. 

 

Der Vorschlag der Verwaltung lautet daher, ohnehin aufzuforstende Flächen als Bürgerwald einzurichten. Hierfür ist kein gesondertes Konzept erforderlich. Ebenso fallen keine Kosten für die Anschubfinanzierung an, da die Flächen sowieso bepflanzt werden sollen. Die Planungskosten ergeben sich aus den jeweiligen Projekten und bedürfen keiner gesonderten Haushaltsposition.

 

Es werden sogar Einnahmen für die Stadt generiert, da die Bürgerinnen und Bürger die Patenschaft für die Bäume mit entsprechenden Kostenpauschalen übernehmen. In den untersuchten Beispielkommunen liegen die Kosten von 150 - 300 € pro Baum.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter