Betreff
Planungsabschnitt 3.3 und 3.5;
hier: Eingabe Nr. 10/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2411/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Vorschläge der Petenten bezogen auf die Teile a) und b) im Deckblattverfahren PFA 3.3 abgearbeitet wurde.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Teilvorschläge c) und d) im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens, Abschnitt 3.5, zu gegebener Zeit (abermalige Beteiligung der Stadt Emmerich am Rhein) mit zu beraten bzw. dann darüber zu beschließen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 über die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 3.3 (Praest) beraten.

 

Dabei wurde auch der Forderungskatalog bezüglich des Abschnitts 3.3. angesprochen:

 

Zu a)

Die Verwaltung hat sich die Örtlichkeit angesehen und kann die gestellte Forderung nicht nachvollziehen. Gefordert wird, die Lärmschutzwand zwischen der hergestellten Brücke Kerstenstraße und dem ersten Wohnhaus in Praest-Bergh zu verlängern. Allerdings sind in diesem Bereich keine schützenswerten Anwohner, so dass diese Forderung unnötig ist. In Praest-Bergh gibt es eine Lärmschutzwand, welche den Lärmmessungen des Gutachters entspricht. Die Wohnbebauung ist geschützt. In dem geforderten Bereich gibt es keine Wohnbebauung, die geschützt werden müsse.

 

Die Forderung wurde nicht in die städtische Stellungnahme zum Deckblattverfahren in Praest übernommen.

 

Zu b)

In der Stellungnahme der Stadt aus dem Jahre 2012 wurde ein Lärmschutz für die Kilometrierung 65,400 bis 57,000 gefordert. Die Verwaltung stimmt der Festlegung der Kilometrierung von km 56,150 bis 57,500 bahnrechts zu und hat dies entsprechend in die Stellungnahme der Stadt zum Deckblattverfahren in Praest aufgenommen.

 

Die Punkte a) und b) den Planfeststellungsabschnitt 3.3 Praest betreffend sind somit bereits abgearbeitet.

 

Die Elten betreffenden Punkte c) und d) werden zu gegebener Zeit bei Offenlage der Planungsunterlagen im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung beraten.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter