Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein bestellt
den tariflich Beschäftigten Helmut Schaffeld zum Schriftführer und den
tariflich Beschäftigten Jörg Illbruck zum stellvertretenden Schriftführer.
Sachdarstellung :
Gemäß § 52 Abs. 1
Gemeindeordnung (GO NRW) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine
Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu
bestellenden Schriftführer unterzeichnet. Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW gilt dieses
Prozedere auch für das Verfahren in den Ausschüssen.
Mit
Neukonstitution des Betriebsausschusses für die Legislaturperiode ist ein neuer
Schriftführer sowie ein Stellvertreter des Schriftführers für die Sitzungen des
Betriebsausschusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu bestellen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Antoni
Betriebsleiter