Betreff
Zwischenbericht über die Entwicklung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein gemäß § 14 der Betriebssatzung
Vorlage
70 - 17 0013/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der nach § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ vorgeschriebene vierteljährliche Zwischenbericht behandelt diesmal folgende Schwerpunkte:

1.    Bauzeitenplan (siehe Anlage 1)

2.    Verkehrssicherungspflichten – Straßen- und Baumkontrollen

 

Zu 1) Bauzeitenplan

 

Der aktuelle Bauzeitenplan liegt in der Anlage zur Vorlage bei.

 

 

Zu 2) Verkehrssicherungspflichten – Straßen- und Baumkontrollen

 

Ein wesentlicher Punkt des Bauhofgutachtens der Kommunalagentur aus dem Jahr 2018 betrifft die Verkehrssicherungspflichten, die der KBE durch die Stadt Emmerich am Rhein übertragen wurden.

 

Diese umfassen im Wesentlichen die Spielplatzkontrollen, die Baumkontrollen, den Winterdienst und die Straßenkontrollen.

 

Wie schon berichtet, ist der Prozess der Spielplatzkontrollen nun modernisiert und verbessert worden. Der Winterdienst wurde seinerzeit nicht beanstandet und hat einen guten Standard in Emmerich.

 

In 2021 sollen nun der Prozess der Baumkontrolle, an dem schon gearbeitet wurde, und insbesondere der Prozess der Straßenunterhaltung modernisiert und neuorganisiert werden.

 

Hinsichtlich der Kommunalen Verkehrssicherungspflicht gilt, dass diese maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt ist und nicht durch ein konkretes Gesetz festgeschrieben ist.

 

Verkehrssicherungspflichten dienen rechtlich insbesondere dazu, die Haftung bei unterlassenen Handlungen zu begründen. Vom Verkehrssicherungspflichtigen wird gefordert, sein Verhalten gegenüber anderen in zumutbarer Weise so zu gestalten, dass es nicht zu vermeidbaren Verletzungen von geschützten Rechtsgütern kommt. Wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht haftet daher, wer einen Dritten schuldhaft dadurch schädigt, dass er Gefahrenquellen geschaffen hat oder sonst für sie verantwortlich ist, ohne notwendige Schutzvorkehrungen gegen die daraus drohenden Risiken getroffen zu haben.

 

Die Verantwortlichkeit für Schäden, die durch mangelnde oder fehlende Verkehrssicherungsmaßnahmen verursacht werden, stellt einen der wichtigsten Aspekte der kommunalen Haftung dar. Wichtig dabei ist zu wissen, dass hier auch immer strafrechtliche Aspekte gegen die handelnden Personen eine Rolle spielen.

 

Die Kommunalbetriebe sind nun gehalten, zum einen dafür zu sorgen, dass eben keine vermeidbaren Gefahren auftreten, also regelmäßige Kontrollen und daraus folgende Maßnahmen durchzuführen und, zweitens, dies auch gerichtssicher zu dokumentieren.

 

Wie oben beschrieben ist dies für die Bereiche Spielplatzkontrollen und Winterdienst ausreichend gewährleistet. Verbesserungswürdig sind die Straßenkontrollen und die Baumkontrollen.

 

Straßenkontrollen:

Im Bereich der Straßenverkehrssicherungspflicht bestimmen gesetzliche Vorschriften ausdrücklich, dass die Verkehrssicherungspflicht hoheitlich wahrzunehmen ist. (vgl. §9a Abs. 1 S. 2 StrWG NW).

Diese Vorschrift normiert somit die Verkehrssicherungspflicht ausdrücklich als öffentlich-rechtliche Pflicht des Straßenbaulastträgers, nimmt also zunächst die Stadt Emmerich am Rhein in die Pflicht. Diese hat die Straßenreinigung- und -unterhaltung in §1 der Eigenbetriebssatzung auf die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein übertragen.

 

Die Häufigkeit der notwendigen Kontrolle von Straßen und Wegen hängt u.a. von der Größe, der Verkehrsbedeutung und-wichtigkeit sowie dem Ausmaß möglicher Gefahren, deren Erkennbarkeit für den Verkehrsteilnehmer und der Zumutbarkeit für den Pflichtigen ab. So kann es notwendig sein, dass z.B. Fußgängerzonen sogar täglich, klassifizierte Straßen wöchentlich, aber Feld- und Wirtschaftswege, nur alle 6 Monate zu kontrollieren sind.

 

Die Kommunalbetrieb habe hierzu für sämtliche öffentlich gewidmeten Straßen und Wege eine erste Klassifizierung in 5 Gruppe (von täglichen Kontrollen bis zu halbjährlichen Kontrollen) vorgenommen und daraus die jährlich zu kontrollierenden Längen ermittelt.

 

Mit den nicht ausgebauten Feld- und Wirtschaftswegen sind rund 300 km Straßen und Wege zu kontrollieren. Durch die verschiedenen Wiederholungsfrequenzen für bestimmte Straßenkategorien sind in Emmerich jährlich rund 4.250 km laufende Straßenlänge pro Jahr zu kontrollieren und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Die übliche Leistung eines versierten Straßenbegehers beträgt zwischen 15-25 km am Tag. Die Schwankung ergibt sich daraus, dass je nach Straßenkategorie zu Fuß, mit den Fahrrad oder mit dem KFZ begangen werden darf.

Geht man von einer durchschnittlichen Tagesleistung von 20km pro Tag aus, ergibt sich damit der Bedarf von 213 Manntagen, also ca. einem Mannjahr. Mit vorhandenem Personal ist es den Kommunalbetrieben derzeit nicht möglich diesen Pflichten vollumfänglich nachzukommen.

 

Aus diesem Grund muss eine zusätzliche Stelle im Stellenplan der Kommunalbetrieb für diese Aufgabe geschaffen werden. Die Stelle ist im Wirtschaftsplan 2021 eingeplant.

 

Da die Straßenverkehrssicherungspflicht eine hoheitliche Aufgabe darstellt, ist die Einbindung eines Dienstleisters an dieser Stelle nicht geboten. Ohnehin wäre der Kontrollaufwand hierfür zu hoch und letztendlich die Haftung nicht auf einen Dienstleister übertragbar. Außerdem sieht es die Betriebsleitung als dringend erforderlich, dass das Fachwissen in diesem Bereich bei den Kommunalbetrieben verbleibt, schon um aus der Schadensfeststellung resultierende Reparatur- und Sanierungskonzepte selbst in der Hand zu halten.

 

Bei der Umsetzung von Straßenkontrollen in anderen Kommunen hat sich durchgesetzt, dass ein Mitarbeiter mit einem Fahrzeug auch mit den Aufgaben einer sofortigen Kleinschadensbeseitigung (z.B. hochstehende Pflastersteine etc.) beauftragt wird. So kann Verwaltungsaufwand vermieden werden und die Effizienz wird gesteigert. Um die Kontinuität zu gewährleisten ist eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung mit bestehendem Personal vorgesehen. Außerdem soll am Bereitschafts- und am Winterdienst teilgenommen werden.

 

Die notwendige Qualifikation für diese Stelle ist eine Ausbildung als Straßen- oder Tiefbauer mit ausreichend Berufserfahrung. Die jährlichen Personalkosten betragen ca. 50.000 € brutto.

Neben dem notwendigen Personal muss auch eine entsprechende Hard- und Software angeschafft werden. Dabei soll die Plattform, welche schon für die Baumkontrollen angeschafft wurde, erweitert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 30.000 € brutto.

Hinzu kommt die Anschaffung eins Fahrzeugs in Höhe von ca. 25.000 € brutto.

Diese Positionen sind ebenfalls in den Wirtschaftsplan 2021 einkalkuliert.

 

Baumkontrollen und Baumpflege

Genau wie bei der Straßen-Verkehrssicherungspflicht gilt, insbesondere für Bäume des Straßenbegleitgrün, dass im Schadensfall der Straßenverkehrssicherungspflichtige, also auch die Stadt Emmerich haftet bzw. der mit der Aufgabe beauftragte Bedienstete.

 

Auch die Grünpflege und damit die damit verbundenen Verkehrssicherungspflichten hat die Stadt an die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein übertragen. In diesem Bereich gibt es ebenfalls organisatorischen und personelle Nachholbedarf.

 

In 2020 wurde bereits die notwendige Hard- und Software bereits angeschafft und mit den notwendigen Daten ausgestattet. Die Kommunalbetriebe verfügen außerdem über zwei zertifizierte Baumkontrolleure, die den städtischen Baumbestand nach den geltenden FLL-Richtlinien kontrolliert sollen.

Auf Grund der dünnen Personaldecke sind diese Mitarbeiter nicht ausschließlich für die Baumkontrolle zuständig, sondern darüber hinaus auch noch als Stadionwart (50/50%) und in Führungspositionen (25/70%) tätig, sodass unter dem Strich 75% einer Stelle für die Baumkontrolle zur Verfügung stehen.

 

Dem gegenüber steht ein in den letzten Jahren immer weiter gestiegener Umfang an zu erledigenden Aufgaben in der Grün- und Baumpflege.

Die Anzahl der zu kontrollierenden Bäume ist in den letzten 20 Jahren um rund 18 % auf 10.000 Bäume gestiegen (8500/2000 - 10.000/2020). Diese müssen regelmäßig auf Krankheiten, Standfestigkeit und Totholzbildung kontrolliert, die Ergebnisse dokumentiert und Mängel entsprechend beseitig werden, damit die Kommunalbetriebe ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.

 

Hinzu kommen die fasst noch gravierenderen Folgen der Klimaveränderungen, insbesondere für die Baum- bzw. Kronenpflegearbeiten sowie den notwendigen Aufwand hierfür. In den letzten Jahren haben die Stürme im Winter wie im Sommer zugenommen und führen zu mehr Schäden im Bereich verkehrssicherungspflichtiger Bäume. Hinzu kommen die Schäden durch die drei vergangenen Dürresommer 2018/19/20. Auch hier ist es zur starken Zunahme von Totholzbildungen bis hin zum Absterben der Bäume gekommen.

 

Mittlerweile ist es daher notwendig ganzjährig Baumkontrollen und Baumpflegearbeiten durchzuführen, um die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten. Bisher konnten die Aufgaben auf das Winterhalbjahr beschränkt werden, was nun nicht mehr ausreicht.

 

Gleichzeitig ist jedoch auch der Aufwand im Grünpflegebereich durch viele weitere zusätzlich Arbeiten in den letzten Jahren gestiegen, so dass hier nicht auf vorhandenes Personal zurückgegriffen werden kann.

 

Lange intensive Bewässerungsphasen im Sommer, die zusätzliche Pflege und Bewässerung von Wildblumen-Flächen (zukünftig noch mehr), die Schädlingsbekämpfung (Eichenprozessionsspinner), die Tolerierung und damit verbundene Leerung von Laubkörben, längere Vegetationszeiten (längere Mäharbeiten in Herbst und Winter) und schließlich das Verbot von Herbiziden und der damit verbundene, stark gestiegene Aufwand für die Wildkrautbekämpfung führen dazu, dass der erhöhte Aufwand für die Baukontrolle und Baumpflege nicht mehr mit vorhandenem Personal zu bewältigen ist.

 

Aus diesem Grunde hat KBE schon verstärkt auf Fremdleistungen zurückgegriffen.

So hat KBE in 2019 rund 25 T€ Kronenpflege in Fremdleistungen vergeben und rd. 63 T€ in Eigenleistung erbracht.

 

Aufgrund der besagten Kapazitätsengpässe wurden in 2020 schon 63 T€ Kornenpflege fremdvergeben und 46 T€ in Eigenleistung erbracht. Dennoch reichten die Maßnahmen nicht aus, die Rückstand aufzuarbeiten und dauerhaft zu verbessern.

 

Die KBE möchte daher noch einen weiteren Gärtner mit Erfahrung in der Baumkontrolle und Baumpflege unbefristet einstellen um somit ein Baumkontroll- und Baumpflegeteam (Steiger + LKW) aufzubauen, dass ganzjährig für die notwendigen Arbeiten zur Verfügung steht.

 

Sowohl der Steiger als auch der LKW sind bereits vorhanden und könnten so besser ausgelastet werden.

 

Hierzu ist eine zusätzliche Stelle im Bereich der Grünpflege im Wirtschaftsplan 2021 vorgesehen.

 

Die Personalkosten betragen ca. 50.000 € brutto pro Jahr.

 

Auf diese Weise kann dann rechtssicher der verkehrssicherungspflichtig im Baumbereich nachgekommen werden und gleichzeitig vorhandenes Equipment besser ausgelastet werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter