hier: 7. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt
1.
die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen
und
2. beschließt
die mit Anlage 1 gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich
am Rhein vom 17.12.2014 .
Sachdarstellung :
Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der handelsbilanziellen Darstellung, da zum Beispiel bei der Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.
Die Höhe der Abwassergebühren wird von ca. 90% Fixkosten, die aus den kalkulatorischen Kosten für die Investitionen und dem Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH, für das in 2021 keine Anpassung vorgesehen ist, bestimmt. Darüber hinaus ist auch die Menge des eingeleiteten Abwassers und der Höhe des Schmutzfrachtanteils ausschlaggebend.
Auf der Einnahmenseite besteht kalkulatorisch hinsichtlich der Gebührenhöhe eine starke Abhängigkeit vom Einleitverhalten eines Großeinleiters. Dieser unternimmt seit 2013 erhebliche Anstrengungen seine Abwassermenge zu reduzieren. Die Bemühungen zeigen nun in 2020 eine erste Wirkung bei der Reduzierung der Schmutzfrachten. Für 2021 wird mit einer Reduzierung der Schmutzfracht auf nur noch 0,011 Mio. kg CSB 1,32 Mio. kg (2016) gerechnet. Die Abwassermenge soll jedoch zunächst auf dem Vorjahresniveau bleiben.
Die Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Klärwerk wird sich mit Abschluss des Jahres 2020 voraussichtlich um 1,2 Mio. € auf 1,6 Mio. € reduzieren. Im Bereich Kanal ist für 2020 noch mit einem Überschuss zu rechnen, so dass auch hier die Gebührenausgleichsrücklage eine Höhe von 1,6 Mio. € erreicht.
Um zu starke Gebührenanstiege zu verhindern, sollen die Rücklagen über zwei Jahre verteilt in die Gebührenkalkulation mit einfließen.
Dies hat zur Folge, dass die Abwassergebühren im
Betriebszweigen Klärwerk für das Jahr 2021 angehoben und im Betriebszweig Kanal
gesenkt werden müssen.
Die
Kalkulation der kostenrechnenden Abwassergebühr nach dem KAG stellt sich wie
folgt dar:
A)
Entwicklung der Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
B)
Kalkulation der Klärwerksgebühr nach KAG
C)
Kanalbenutzungsgebühr nach KAG
D)
Abwassergebühr, setzt sich aus B) und C) zusammen
E)
Würdigung der zukünftigen Entwicklung
A) Entwicklung der
Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
Abwassermenge in cbm
zum
Nachtrag 2020 zum
Wirtschaftsplan 2021
a) Haushalte 1.411.004 33,94% 1.411.004 34,00%
Fäkalienabfuhr 1.700 00,04% 1.700 00,04%
b)
Großeinleiter 1.184.826 28,50% 1.177.226 28,37%
Schmutzwasser
gesamt 2.597.530 62,48% 2.589.930 62,41%
Niederschlagswasser: 1.560.000 37,52% 1.560.000 37,59 %
Summe: 4.157.530 100
% 4.149.930 100
%
Schmutzfrachten in kg CSB
a) Haushalte 1.199.353 22,34% 1.199.353 39,39%
Fäkalienabfuhr 3.400 00,07% 3.400 00,11%
b)
Großeinleiter 2.688.109 59,03% 1.179.2021 38,73%
Summe: 3.890.862 85,44% 2.381.955 78,23 %
Niederschlagswasser:
663.000 14,56% 663.000 21,77
%
Summe: 4.553.862 100
% 3.044.955 100
%
Bei der Jahreswassermenge der Haushalte wurde die Abwassermenge der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt. Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von 0,850 kg/CSB je cbm unterstellt.
Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurden die Meßergebnisse des laufenden
Jahres hochgerechnet und für 2021 erkennbare Tendenzen berücksichtigt.
Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.
Die bebauten/befestigten Flächen wurden aus dem Jahr 2019 übernommen.
Das Niederschlagswasser wurde anhand der bisher aufgezeichneten
Niederschlagsmengen hochgerechnet. Es wird von einer durchschnittlichen
Niederschlagsmenge von 812 mm/anno ausgegangen.
Die Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert
0,425 kg/cbm.
B) Kalkulation der
Klärwerksgebühr nach KAG
Ansatzfähige Kosten:
Nachtrag 2020 Kalkulation
2021
Materialaufwand 3.928 T€ 3.980 T€
Personalaufwand 43 T€ 45 T€
Sonst. betr. Aufwand 38 T€ 38 T€
kalk. Abschreibung 985 T€ 1.020 T€
kalk. Verzinsung 624 T€ 667 T€
Umlage Verwaltung 190 T€ 202 T€
Gesamtkosten: 5.808 T€ 5.952 T€
Abzgl. Einnahmen (ohne Gebühren) 166 T€ 166 T€
Summe ansatzfähige Kosten: 5.642 T€ 5.786 T€
Erlöse aus Gebühren
4.410 T€ 4.947 T€
Überschuss / Defizit - 1.232 T€ - 839 T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2019 2.869 T€
31.12.2020 1.637 T€
31.12.2021 798 T€
Zuordnung des Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB
Die auf die Gebühren zu verteilende Summe unter Berücksichtigung der Gebühren-ausgleichsrücklage wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.
Anteil
Wasser 23 %
1.142.733,97 €
Anteil CSB 77 % 3.825.674,60 €
4.968.408,57 €
Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Für
Schmutzwasser:
wassermengenabhängige Gebühr je cbm
zugeord. Kosten 1.142.733,97 €
Wassermenge 4.149.930 cbm
Gebühr je cbm 0,28 €
schmutzfrachtabhängige
Gebühr kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten 3.825.674,60 €
CSB 3.044.955 kg
Gebühr kg/CSB 1,26 €
Für
normales häusliches Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration
von 0,850 kg/cbm unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von 1,35 €/cbm
Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Für Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
wassermengenabhängig:
1.560.000 cbm x
0,28 €/cbm = 436.800,00 €
schmutzfrachtabhängig:
663.000 kg CSB x 1,26 €/kg CSB = 835.380,00 €
Summe: 1.272.180,00 €
Bei
2.661.512 qm bebauter und befestigter Fläche ergibt sich ein Gebührensatz von
1.272.180,00 € : 2.661.512 qm = 0,47 €/qm
Klärwerksgebühren
Für
Schmutzwasser:
wassermengenabhängige Gebühr je cbm 0,28
€
schmutzfrachtabhängige
Gebühr je kg CSB 1,26
€
Für normales häusliches Abwasser wird nach wie vor
eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt.
Dies
ergibt eine Gebühr von 1,35 €/cbm
Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Die Klärwerksgebühr für Niederschlagwasser
ermittelt sich wie folgt:
wassermengenabhängig 0,16 €/qm
schmutzfrachtabhängig
0,31 €/qm
Summe
0,47 €/qm
C) Kalkulation der
Kanalbenutzungsgebühr nach KAG
Ansatzfähige Kosten:
Nachtrag 2020 Kalkulation
2021
Materialaufwand 1.714 T€ 1.732 T€
Personalaufwand 43 T€ 45 T€
Sonst. betr. Aufwand 85 T€ 50 T€
kalk. Abschreibung 2.624 T€ 2.686 T€
kalk. Verzinsung 2.923 T€ 3.301 T€
Umlage Verwaltung 191 T€ 202 T€
Gesamtkosten: 7.580 T€ 8.016 T€
Abzgl. Einnahmen (ohne Gebühren) 202 T€ 185 T€
Summe ansatzfähige Kosten: 7.378 T€ 7.831 T€
Erlöse aus Gebühren 8.140 T€ 6.999 T€
Überschuss / Defizit 762 T€ - 832 T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2019 911 T€
31.12.2019 1.673 T€
31.12.2020 841 T€
Zuordnung
der ansatzfähigen Kosten:
Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst, um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht wurden. Es ergibt sich folgende Berechnung:
Aufwand insgesamt abzgl. Überschuss 6.995 T€
. /. Abschreibung Anteil SW 1.677 T€
./.
Verzinsung Anteil SW 2.060
T€
3.258 T€
Die Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem unter A) aufgeführten Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für Niederschlagswasser:
3.258 T€ davon 37,59 % = 1.224 T€
Für
Schmutzwasser:
3.258 T€ davon 62,41 % = 2.033 T€
Zzgl.
Kosten Abschr.und Verzinsung = 3.737 T€
Summe 5.770 T€
Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser: 5.770.374,07 € / 2.589.930 cbm = 2,23 €/cbm
Für
Niederschlagswasser: 1.224.781,98 € /
2.661.512 qm = 0,46 €/qm
D)
Abwassergebühr insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab 1.1.2021
wassermengenabhängige Gebühr: 0,23 €/cbm 0,28 €/cbm
schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,78 €/kg CSB 1,26 €/kg CSB
d.h. für häusl. Abwasser
für Schmutzwasser 0,89 €/cbm 1,35 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,30 €/qm 0,47 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
für Schmutzwasser 2,56 €/cbm 2,23 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,71 €/qm 0,46 €/qm
Zusammenfassung
(Normaleinleiter)
für
Schmutzwasser 3,45
€/cbm 3,58 €/cbm
für
Niederschlagswasser 0,86
€/qm 0,93 €/qm
Vergleichsberechnung
für Musterhaushalt
4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr
Bisher
ab 2021 Veränderung
Für
160 cbm 142,40
€
216,00 € 73,60 €
Für 150 qm 45,00 € 70,50 € 25,50 €
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 409,60 € 356,80 € - 52,80 €
Für
150 qm
84,00 € 69,00 €
- 15,00 €
Summe: 681,00 € 712,30 € + 31,60€ + 4,6 %
Die Gebührenentwicklung der letzen 7 Jahre ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und
dem Rat der Stadt Emmerich zu empfehlen, die als Anlage 1 gekennzeichnete
7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 05.04.2017 zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Antoni
Betriebsleiter