hier: 13. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag)
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein
1.
nimmt
die mit der lfd. Nr. 1 bis 2 gekennzeichnete Neukalkulation zur Kenntnis
und
2.
beschließt
die mit Anlage 1 bezeichnete 13. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über
die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987.
Sachdarstellung :
Die Fäkalienabfuhrgebühr wurde zum 01.01.2019 erhöht, da die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage fast aufgebraucht war. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, dass diese Erhöhung nicht ausreichend war.
Die Höhe der Gebührenausgleichsrücklage wird Ende 2020 zwar voraussichtlich noch 1.442 € betragen, aber selbst bei Berücksichtigung dieses Betrages und Verteilung auf zwei Jahre, muss die Gebühr angehoben werden.
Auf der Basis dieser Bedarfszahlen stellt sich die Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum 01.01.2020 insgesamt wie folgt dar:
1. Ansatzfähige
Kosten
Ist 2019 Kalkulation Erl. zum 1.1.2021 € €
Betriebsführungsentgelt 30.556,43 34.000,00 E 1
Eigenverbrauch Fäkalien 5.356,00 4.760,00
Personalaufwand 3.308,37
3.000,00
Sonst. Aufwand: Bürobedarf
1.056,11
2.000,00
Gesamtkosten 40.276,91 43.760,00
Berücksichtigter Überschuss 920,00
abzufahrende cbm 1.700
Erläuterungen
E 1) Die Betriebsführung in der
Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal
und Fäkalienabfuhr erfolgt seit dem 1.9.2004 durch die TWE GmbH. Das
zu zah-
lende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt
Emmerich am Rhein
und der TWE GmbH abgeschlossenen Leistungs- und
Investitionsmanagementver-
trag (LIMV) in einer Summe festgeschrieben. Gleichzeitig wurde
eine Anpassung an
die aktuelle Preisentwicklung auf der Grundlage der amtlichen
Preissteigerungsraten
des statistischen Bundesamtes vereinbart.
2. Divisionskalkulation
Kalkulation zum
zum 1.1.2021
€
Aufwand
43.760
€
Zuschuss aus GBA
- 920 €
Gesamtaufwand 42.870 € durch 1.700 cbm
Die ab dem 1.1.21
zur erhebenden Gebühr je cbm : 25,20 €
Die Betriebsleitung empfiehlt die in der Begründung vorgelegte Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister