Betreff
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987;
hier: 13. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 0015/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

1.    nimmt die mit der lfd. Nr. 1 bis 2 gekennzeichnete Neukalkulation zur Kenntnis

und

2.    beschließt die mit Anlage 1 bezeichnete 13. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987.

 

Sachdarstellung :

 

Die Fäkalienabfuhrgebühr wurde zum 01.01.2019 erhöht, da die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage fast aufgebraucht war. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, dass diese Erhöhung nicht ausreichend war.

Die Höhe der Gebührenausgleichsrücklage wird Ende 2020 zwar voraussichtlich noch 1.442 € betragen, aber selbst bei Berücksichtigung dieses Betrages und Verteilung auf zwei Jahre, muss die Gebühr angehoben werden.

Auf der Basis dieser Bedarfszahlen stellt sich die Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum 01.01.2020 insgesamt wie folgt dar:

1. Ansatzfähige Kosten

                                                            Ist 2019          Kalkulation                Erl.                                                                                                      zum 1.1.2021                                                                                                                                                

Betriebsführungsentgelt                30.556,43      34.000,00                  E 1

Eigenverbrauch Fäkalien                5.356,00         4.760,00

Personalaufwand                              3.308,37        3.000,00

Sonst. Aufwand: Bürobedarf                     1.056,11          2.000,00

Gesamtkosten                                  40.276,91      43.760,00

Berücksichtigter Überschuss                                     920,00

abzufahrende cbm                                          1.700

 

Erläuterungen

E 1) Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal

       und Fäkalienabfuhr erfolgt seit dem 1.9.2004 durch die  TWE GmbH. Das  zu zah-

       lende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein

       und der TWE GmbH abgeschlossenen Leistungs- und Investitionsmanagementver-

       trag (LIMV) in einer Summe festgeschrieben. Gleichzeitig wurde eine Anpassung an

       die aktuelle Preisentwicklung auf der Grundlage der amtlichen Preissteigerungsraten

       des statistischen Bundesamtes vereinbart.

 

 

2. Divisionskalkulation

Kalkulation zum                   

zum 1.1.2021                                                              

          

Aufwand                                            43.760 €

Zuschuss aus GBA                         -   920 €

Gesamtaufwand                  42.870 € durch 1.700 cbm

Die ab dem 1.1.21 zur erhebenden Gebühr je cbm      :    25,20 €

 

Die Betriebsleitung empfiehlt die in der Begründung vorgelegte Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister