Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006;
hier: 14. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 0016/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt

1. die Begründung zur Änderung in der Straßenreinigungssatzung zur Kenntnis

    und

2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 14. Nachtragssatzung zur Satzung über

    die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt

     Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.           

 

Sachdarstellung :

 

Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2021

 

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert bzw. empfiehlt, Überschüsse und Defizite von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt auszugleichen. In den letzten Jahren wurde der infolge milder Winter entstandene Überschuss aus der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingesetzt. Mit Ablauf des Jahres 2019 wurde der Überschuss aufgebraucht und es entstand ein Defizit in Höhe von 61 T€. Im Wirtschaftsplan 2020 wurde von einem geringeren Defizit ausgegangen. Die in 2020 vorgenommen Gebührenanpassung war nicht ausreichend. Dies ist u.a. auf höhere Personalkosten auf Grund von Krankheitsvertretungen als kalkuliert zurückzuführen. Dies ist u.a. auf höhere Personalkosten, auf Grund von Krankheitsvertretungen zurückzuführen.

Daher ist für das Jahr 2021 eine Neukalkulation mit einer erneuten Gebührenanpassung notwendig.

 

Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende drei Teilbetrachtungen:

 

1.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für den WP 2020

2.         Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2020

3.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2021

 

Zu 1. Kalkulation der Straßenreinigung für den WP 2020

Bei der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2020 wurde davon ausgegangen, dass bei einem „normalen“ Winter, der nach dem Jahresabschluss 2019 noch bestehende Überschuss aufgebraucht sein und ein Defizit von 9.000,00 Euro entstehen würde.

 

 

Zu 2. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2020

Der Jahresabschluss 2019 wies ein höheres Defizit als geplant aus. Nach der aktuellen Hochrechnung 2020 wird auch hier ein Defizit entstehen. Somit wird nach derzeitigem Stand die Gebührenausgleichsrücklage Ende 2020 ein Defizit von knapp 114.000,00 Euro aufweisen.

 

 

Zu 3. Kalkulation der Straßenreinigung für 2021

Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2020 und den für 2021 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.

 

1.Erfolgsplan

Erfolgsplan

 

1

2

3

 

Straßenreinigung

Jahresab-

Wirtschafts-

Voraussichtl.

Kalkulation

 

70 40 00

schluss

plan

Jahresab-

schluss

für

 

 

 

2019

2020

2020

2021

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

 

 

 

 

 

1. Umsatzerlöse

642

682

676

771

E1

2. Sonstige betriebl. Erträge

0

0

0

0

 

      Gesamtleistung

642

682

676

                771

 

4. Hilfs- und Betriebsstoffe

24

24

25

25

E2

5. Fremdleistungen

142

118

120

120

E3

     Materialaufwand gesamt.

166

142

145

145

 

      Rohergebnis::

476

540

531

626

 

6. Personalaufwand

298

279

317

321

E4

7. Abschreibungen

53

75

58

71

E5

8. sonst. Aufwendungen:

94

95

103

96

E6

      Betriebliches Rohergebnis

31

91

53

138

 

9. Zinsen

3

2

3

2

 

10. Außerordentliches Ergebnis

0

0

0

0

 

10. Steuern

0

0

0

0

 

11. Umlage Verwaltung

64

70

66

72

E7

      Jahresergebnis

-36

19

-16

65

 

 

 

 

 

 

 

       KAG-Abschluss

-138

3

-54

39

E8

Stand Rücklage nach KAG

-61

-6

115

-76

E9

         

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

 

E 1      Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung setzen sich zusammen aus

den Gebühren im Reinigungsdienst                                          599.284 €

den Gebühren im Winterdienst                                                     110.847 €

Erstattung der Stadt für die Reinigung der Parkplätze,

Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten       15.000 €

Erstattung der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um

Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den

städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-

rechnungen aus den Bereichen Friedhof und Grünflächen     85.000 €

Abführung des erwirtschafteten Überschusses an die Ge-

bührenausgleichsrücklage                                                                        - 39.000 €

 

E 2      Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz  u.ä.       25.000 €

 

E 3      Unter Fremdleistung fallen

die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes                  70.000 €

sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag

mit den Werkstätten der Lebenshilfe                                               45.000 €

und der Bezug von Betriebszweigen                                                5.000 €

 

E 4      Der Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der Straßenreinigung arbeiten, ist bekannt und steht fest. Die Personalkosten für den Winterdienst können nur geschätzt werden. Unterstellt wird hier ein „normaler“ Einsatz bei einem durchschnittlichen Winter.

 

E 5      Abschreibungen für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen

 

E 6      Hierbei handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.

 

E 7      Anteil der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.

 

E 8      Der Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab,

da, nach KAG anstatt Abschreibung und Verzinsung, kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.

 

E 9      Stand der Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

 

 

 

2. Gebührenermittlung

Wie oben bereits ausgeführt, ist der Überschuss der Gebührenausgleichsrücklage aufgebraucht und die Gebühren müssen den tatsächlichen Kosten angepasst werden.

 

Hierdurch steigt sowohl die Gebühr für den Winterdienst als auch die Straßenreinigungsgebühr.

 

Die Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.

 

 

a) Gebühr Winterdienst

 

Die im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 106.584 laufende Meter Straße.

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:           

 

Aufwand in Höhe von                     99.986 €

berücksichtigtes Defizites               11.494 €

                                                                                    118.180 €   verteilt auf 106.584 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von    1,04 €/m

Die bisherige Gebühr lag bei           1,02 €/m

 

 

b) Gebühr Straßenreinigung

 

Die Kosten für die Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 199.098 laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.

 

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:

Aufwand in Höhe von                     659.566 €

berücksichtigtes Defizit                     26.820 €

abzüglich sonst. Erlöse                    88.000 €

                                                                                    544.746 €    verteilt auf 199.098 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von    3,01 €/m

Die bisherige Gebühr lag bei           2,44 €/m

 

 

3. Auswirkungen

      

     

Einfacher

 

  Reinigungs-

 

Gebührensatz

Bisheriger

 klasse

Straßenarten

 Zuständigkeiten

gem. § 8 der

 Gebühren-

 

 

 

Reinigungssatzung

 satz

Ab 1.1.2021

R 0

alle Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

    0,00 € / m

    0,00 € / m

 

 

durch Anlieger

 

 

R 1

 Anliegerstraßen

Reinigung der

Fahrbahn

3,01 € / m

2,44 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

 

 

 

R 2

innerörtliche Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

2,71 € / m

2,20 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

R 3

überörtliche Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

2,41 € / m

1,95 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

R 4

Fußgänger-zonen

Reinigung der

Fahrbahn

5,81 € / m

4,71 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

 

 

 

W 0

alle Straßen

Winterwartung

0,00 € / m

0,00 € / m

 

 

durch Anlieger

 

 

W 1

alle Straßen

Winterwartung der

1,04 € / m

1,02 €/m

 

 

Fahrbahn durch Stadt

 

 

 

 

 

 

 

Änderung des Straßenverzeichnisses als Anhang zur Straßenreinigungs-
satzung

Auf dem ehemaligen Pioniergelände in Dornick ist ein neuer Straßenname vergeben worden.

Diese Straße wird nicht gereinigt werden, und es ist auch kein Winterdienst vorgesehen.

Sie muss aber in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Daher ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses notwendig.

 

 

 

 

Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:

Kennzahl

Straßenbezeichnung

Reini-gungs-  klassen

Reinigungs-häufigkeit

Winter-dienst

1

An der Bienenwiese

R 0

-

W 0

 

 

Die Betriebsleitung schlägt vor die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 14. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu beschließen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter