hier: 14. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt
1.
die Begründung zur Änderung in der Straßenreinigungssatzung zur Kenntnis
und
2. beschließt
die als Anlage 1 gekennzeichnete 14. Nachtragssatzung zur Satzung über
die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren der Stadt
Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.
Sachdarstellung :
Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2021
Das Kommunale Abgabengesetz
(KAG) fordert bzw. empfiehlt, Überschüsse und Defizite von kostenrechnenden
Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt auszugleichen. In
den letzten Jahren wurde der infolge milder Winter entstandene Überschuss aus
der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingesetzt. Mit Ablauf des
Jahres 2019 wurde der Überschuss aufgebraucht und es entstand ein Defizit in
Höhe von 61 T€. Im Wirtschaftsplan 2020 wurde von einem geringeren Defizit
ausgegangen. Die in 2020 vorgenommen Gebührenanpassung war nicht ausreichend. Dies
ist u.a. auf höhere Personalkosten auf Grund von Krankheitsvertretungen als
kalkuliert zurückzuführen. Dies ist u.a. auf höhere Personalkosten, auf Grund von
Krankheitsvertretungen zurückzuführen.
Daher ist für das Jahr 2021
eine Neukalkulation mit einer erneuten Gebührenanpassung notwendig.
Die Kalkulation der Gebühr
gliedert sich in folgende drei Teilbetrachtungen:
1. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für den WP 2020
2. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2020
3. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2021
Zu 1. Kalkulation der Straßenreinigung für
den WP 2020
Bei
der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2020 wurde davon
ausgegangen, dass bei einem „normalen“ Winter, der nach dem Jahresabschluss
2019 noch bestehende Überschuss aufgebraucht sein und ein Defizit von 9.000,00
Euro entstehen würde.
Zu 2.
Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2020
Der Jahresabschluss 2019 wies ein höheres Defizit als geplant aus. Nach der aktuellen Hochrechnung 2020 wird auch hier ein Defizit entstehen. Somit wird nach derzeitigem Stand die Gebührenausgleichsrücklage Ende 2020 ein Defizit von knapp 114.000,00 Euro aufweisen.
Zu 3. Kalkulation der Straßenreinigung für 2021
Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2020 und den für 2021 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.
1.Erfolgsplan
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
3 |
|
Straßenreinigung |
Jahresab- |
Wirtschafts- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
70 40 00 |
schluss |
plan |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
2019 |
2020 |
2020 |
2021 |
|
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|
|
|
|
|
1.
Umsatzerlöse |
642 |
682 |
676 |
771 |
E1 |
2.
Sonstige betriebl. Erträge |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Gesamtleistung |
642 |
682 |
676 |
771 |
|
4. Hilfs-
und Betriebsstoffe |
24 |
24 |
25 |
25 |
E2 |
5.
Fremdleistungen |
142 |
118 |
120 |
120 |
E3 |
Materialaufwand gesamt. |
166 |
142 |
145 |
145 |
|
Rohergebnis:: |
476 |
540 |
531 |
626 |
|
6. Personalaufwand |
298 |
279 |
317 |
321 |
E4 |
7. Abschreibungen |
53 |
75 |
58 |
71 |
E5 |
8. sonst.
Aufwendungen: |
94 |
95 |
103 |
96 |
E6 |
Betriebliches Rohergebnis |
31 |
91 |
53 |
138 |
|
9. Zinsen |
3 |
2 |
3 |
2 |
|
10. Außerordentliches
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
10. Steuern |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
11. Umlage Verwaltung |
64 |
70 |
66 |
72 |
E7 |
Jahresergebnis |
-36 |
19 |
-16 |
65 |
|
|
|
|
|
|
|
KAG-Abschluss |
-138 |
3 |
-54 |
39 |
E8 |
Stand Rücklage nach KAG |
-61 |
-6 |
115 |
-76 |
E9 |
Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung setzen sich
zusammen aus
den Gebühren im Reinigungsdienst 599.284
€
den Gebühren im Winterdienst 110.847 €
Erstattung der Stadt für die Reinigung
der Parkplätze,
Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten 15.000
€
Erstattung
der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um
Innere
Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den
städtischen
Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-
rechnungen aus den Bereichen Friedhof und Grünflächen 85.000
€
Abführung des erwirtschafteten
Überschusses an die Ge-
bührenausgleichsrücklage -
39.000 €
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz u.ä. 25.000 €
E 3 Unter Fremdleistung fallen
die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes 70.000 €
sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag
mit den Werkstätten der Lebenshilfe 45.000 €
und der Bezug von Betriebszweigen 5.000 €
E 4 Der
Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der
Straßenreinigung arbeiten, ist bekannt und steht fest. Die Personalkosten für
den Winterdienst können nur geschätzt werden. Unterstellt wird hier ein
„normaler“ Einsatz bei einem durchschnittlichen Winter.
E 5 Abschreibungen für
Fahrzeuge, Geräte und Maschinen
E 6 Hierbei
handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die
Versicherungen für die Fahrzeuge.
E 7 Anteil
der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der
KBE.
E 8 Der
Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab,
da, nach KAG anstatt
Abschreibung und Verzinsung, kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die
Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden
Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die
im Erfolgsplan.
E 9 Stand der Gebührenausgleichsrücklage
jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
2. Gebührenermittlung
Wie
oben bereits ausgeführt, ist der Überschuss der Gebührenausgleichsrücklage
aufgebraucht und die Gebühren müssen den tatsächlichen Kosten angepasst werden.
Hierdurch steigt sowohl die
Gebühr für den Winterdienst als auch die Straßenreinigungsgebühr.
Die Verteilung der Kosten auf
Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in
Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.
a) Gebühr Winterdienst
Die im Rahmen des
Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des
Steueramtes auf 106.584 laufende Meter Straße.
Zu berücksichtigen sind hier
nach KAG:
Aufwand in Höhe von 99.986 €
berücksichtigtes Defizites
11.494 €
118.180
€ verteilt auf 106.584 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe von 1,04 €/m
Die bisherige Gebühr lag bei 1,02 €/m
b) Gebühr Straßenreinigung
Die Kosten für die
Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 199.098
laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und
die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt
sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.
Zu berücksichtigen sind hier
nach KAG:
Aufwand in Höhe von 659.566
€
berücksichtigtes Defizit 26.820 €
abzüglich sonst. Erlöse 88.000 €
544.746
€ verteilt auf 199.098 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe von 3,01 €/m
Die bisherige Gebühr lag bei 2,44 €/m
3. Auswirkungen
|
|
Einfacher |
|
|
Reinigungs- |
|
Gebührensatz |
Bisheriger |
|
klasse |
Straßenarten |
Zuständigkeiten |
gem. § 8 der |
Gebühren- |
|
|
|
Reinigungssatzung |
satz |
Ab 1.1.2021 |
||||
R 0 |
alle Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
0,00 € / m |
0,00 € / m |
|
|
durch Anlieger |
|
|
R 1 |
Anliegerstraßen |
Reinigung der Fahrbahn |
3,01 € / m |
2,44 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
|
|
|
||
R 2 |
innerörtliche
Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
2,71 € / m |
2,20 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
R 3 |
überörtliche
Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
2,41 € / m |
1,95 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
R 4 |
Fußgänger-zonen |
Reinigung der Fahrbahn |
5,81 € / m |
4,71 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
|
|
|
||
W 0 |
alle Straßen |
Winterwartung |
0,00 € / m |
0,00 € / m |
|
|
durch Anlieger |
|
|
W 1 |
alle Straßen |
Winterwartung der
|
1,04 € / m |
1,02 €/m |
|
|
Fahrbahn durch
Stadt |
|
|
Änderung des
Straßenverzeichnisses als Anhang zur Straßenreinigungs-
satzung
Auf dem ehemaligen Pioniergelände in Dornick ist ein neuer Straßenname vergeben worden.
Diese Straße wird nicht gereinigt werden, und es ist auch kein Winterdienst vorgesehen.
Sie muss aber in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Daher ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses notwendig.
Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reini-gungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
|
1 |
An der Bienenwiese |
R 0 |
- |
W 0 |
|
Die Betriebsleitung schlägt vor die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 14. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist Wirtschaftsjahr
vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Antoni
Betriebsleiter