hier: 13. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
1. nimmt die in der Begründung dargelegte
Anpassung der Abfallgebühr für
das Jahr 2021 zur Kenntnis,
2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete
13. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur
Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom
16.12.1999 und
3. beschließt
die als Anlage 2 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.
Sachdarstellung :
Durch die in 2012 durchgeführte
Ausschreibung wurde die Abfallentsorgung auf Grundlage eines neuen, wesentlich
günstigeren Entsorgungsvertrages durchgeführt. Durch Gebührensenkung konnte die
dadurch entstandene Rücklage an die Bürger zurückgegeben werden. Für 2019 und
2020 wurde auf eine Gebührenanpassung in Hinblick auf die erneute Ausschreibung
für 2021 verzichtet. Darüber hinaus stand fest, dass durch die neue
Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen eine Veränderung in der
Kostenbeteiligung, insbesondere im Bereich Papier, Pappe und Kartonage,
vorgenommen wird. Auch hier sind in 2020 die Verhandlungsgespräche
abgeschlossen worden.
Durch die nicht vorgenommene
Gebührenanpassung wird die Gebührenausgleichsrück-lage Ende 2020 ein Defizit
von 245 T€ ausweisen.
Daher ist für 2021 eine Anpassung der
Gebühren notwendig.
1. Voraussichtlicher Jahresabschluss für
2020
Die Werte des voraussichtlichen Jahresabschlusses 2020 sind eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2019 und der bis Oktober 2020 geleisteten Ausgaben und erhaltenen Einnahmen.
2. Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr
für 2021
2 a) Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der Grundlage des Erfolgsplans für 2020 und Hochrechnungen für 2021 festgelegt.
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
|
|
|||
Abfallentsorgung |
Jahresab- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
|
|||
70 50 00 |
schluss |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
|||
|
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|||
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|||
1. Umsatzerlöse |
2.435 |
2.494 |
2.666 |
E1 |
|
|||
2. Sonstige Erträge |
123 |
170 |
142 |
|
|
|||
Gesamtleistung |
2.558 |
2.664 |
2.808 |
|
|
|||
3. Hilfs- und Betriebsstoffe |
25 |
34 |
34 |
E2 |
|
|||
4. Fremdleistungen |
2.006 |
2.000 |
2.074 |
E3 |
|
|||
Materialaufwand gesamt. |
2.031 |
2.034 |
2.108 |
|
|
|||
Rohergebnis:: |
527 |
630 |
700 |
|
|
|||
5. Personalaufwand |
534 |
573 |
582 |
E4 |
|
|||
6. Abschreibungen |
19 |
19 |
25 |
E5 |
|
|||
7. sonst. Aufwendungen: |
39 |
57 |
34 |
E6 |
|
|||
Betriebliches Rohergebnis |
-65 |
-19 |
59 |
|
|
|||
8. Zinsen |
2 |
1 |
1 |
|
|
|||
9. Außerordentl.Ergebnis |
|
|
|
|
|
|||
11. Steuern |
0 |
0 |
0 |
|
|
|||
10. Umlage Verwaltung |
64 |
66 |
72 |
E7 |
|
|||
Jahresergebnis |
-131 |
-88 |
-14 |
|
|
|||
KAG-Abschluss |
-168 |
-99 |
117 |
|
|
|||
Stand Rücklage nach KAG |
-146 |
-245 |
-128 |
E8 |
|
|||
Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der Abfallentsorgung setzen sich
zusammen aus
der Personengrundgebühr (EW/EWG) 1.370.412 €
der Gewichtsgebühr für die angefallene Restmüllmenge
815.606
€
die Behältergrundgebühr für die
Biotonne 168.942 €
die Gewichtsgebühr für die angefallene
Bioabfallmenge 205.632 €
Erstattung
des Betriebszweiges Park- und Grünanlagen von
2,50 € pro Biotonne für Laub von städtischen Bäumen
14.000 €
Erstattung des Bereiches Verwaltung für den Anteil des
Eigenverbrauch an den Abfallbehältern der
Annahmestelle 2.000 €
den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von
Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von Restabfällen und Papier und
der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung vom Dualen System
Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Grünschnittannahme 22.000 €
Restmüllannahme
(säcke) und Papier 81.000 €
Abfallberatung
DSD, Kostenbeteiligung PPK u.a. 105.000 €
Gesamt 208.000 €
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und
Materialen für die Papierkorbentleerung
E 3 Unter Fremdleistung fallen
a) die Unternehmerentgelte 843.802/€
b) die Abfallentsorgungskosten 1.092.564 €
c) sonstige Fremdleistungen 125.000 €
und der Bezug von Betriebszweigen, hier Bauhof 12.000 €
a) Unternehmerentgelte:
Ausgehend vom Ausschreibungsergebnis ermittelt sich der Ansatz wie folgt:
- Restmüllabfuhr incl. Sperrmüll
und PPK (Papier, Pappe und Kartonagen) 674.230
€
- Bioabfuhr 154.572
€
- Schadstoffsammlung incl.
Altmedikamente 15.640
€
Gesamtbetrag der Zahlung an den Unternehmer 834.442 €
b) Abfallentsorgungskosten
Nach
Auskunft der KKA bleiben die Entsorgungsentgelte für Restabfall und Sperrmüll
in 2021 unverändert, Altholz steigt an. Die Kosten für Bioabfall sinken um 6,00
€ auf 129,00 €/t.
Der
Ansatz ermittelt sich wie folgt:
- Hausmüll ca. 4.000 to x 163,00 €/t 684.600 €
- Bioabfall ca. 1.700 to
x 129,00 €/t 219.300
€
- Sperrmüll ca. 720
to x
163,00 €/t 117.360 €
- Altholz ca. 700 to
x 103,50 €/t 72.450 €
-
Schadstoffe 45.000
€
-
Elektroschritt 10.498 €
- Erlöse aus Papier, Metall und E-Schrott -56.644 €
Gesamtbetrag
der Abfallentsorgungskosten 1.092.564
€
c) Sonstige Fremdleistungen
Hierzu
zählen:
-
die Kosten für die Bauschuttannahme 7.000 €
-
die Beseitigung wilder Müllablagerungen und sonstige
Kosten der Annahmestelle, sowie die
Erstellung des
Abfuhrkalenders 74.640
€
- die Kosten für die Beseitigung von Schwemmgut,
Restabfällen
aus der Papierkorbentleerung und Verwaltung 55.000
€
Gesamtbetrag 136.640 €
E 4 Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die Aufgaben
für den Be-
reich der Abfallentsorgung erfüllen. Es sind auch die
Personalkosten für die
Papier korbentleerung enthalten.
E 5 Abschreibung für das
Fahrzeug der Papierkorbentleerung (K1), den Büro-
container und die
Waage an der Sperrgutannahmestelle.
E
6 Kosten, die durch die Erstattung
durch die kostenrechnende Einrichtung Abfall
u.a. für die Verwaltungskosten der
Stadtkasse und des Steueramtes entste-
hen und Treibstoff- und
Reparaturkosten für den K1.
E 7 Anteil der Verwaltungskosten wie z.B. Miete, Gebäudeabschreibungen,
Anwalts- und Gutachterkosten und Anteil an
den Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie z.B. Kontierung, Buchungen
und Personalbetreuung.
E 8 Aktueller
Stand der Gebührenausgleichsrücklage
2 b) Gebührenermittlung
Die
Abfallgebühr setzt sich beim Restabfall aus einer Personengrundgebühr (nach der
Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen) und der Gewichtsgebühr (nach
den entsorgten Abfallmengen in Kilogramm). Für den Bioabfall tritt anstelle der
Personengrundgebühr die Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße.
Das
in der Gebührenausgleichsrücklage befindliche Defizit soll über die nächsten
zwei bis drei Jahre ausgeglichen werden und fließt in die Personengrundgebühr
ein. Die Anpassung wirkt sich wie folgt auf die Personengrundgebühr für den
Bereich Restabfall und die Behältergebühr im Bereich Bioabfall aus:
Restabfall (Graue Tonne)
Personengrundgebühr
Die
im Mittel für 2021 zu erwartenden Personen / EWG – Zahlen
betragen
im Altpapierbereich ca. 40.965
EW/EWG.
Bei
Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca. 100.046
€
ergibt
sich eine Personengrundgebühr für den
Altpapierbereich
von 2,46 € aufgerundet 2,50 €
Bei
zu erwartenden Personen / EWG-Zahlen
im
Grauen System von ca. 42.408
EW/EWG
und
mengenunabhängigen Kosten in Höhe von ca. 1.268.142
€
ergibt sich eine Personengrundgebühr
für den „grauen Bereich“
in Höhe von 29,90 €
29,90 €
Personengrundgebühr gesamt 32,40 €
Gewichtsgebühr
für Restabfall
Die
für 2021 erwartete Restabfallmenge beläuft sich auf ca. 4.263.837 kg
Die
mengenabhängigen Kosten, die über die Gewichtsgebühr
für
Restabfall abgerechnet werden sollen betragen 878.423 €
Somit
ergibt sich für die Gewichtsgebühr Restabfall folgende Berechnung:
878.423 € / 4.263.837 kg = 0,21 €/kg
Bioabfall (Braune Tonne)
Behältergrundgebühr
Die
im Mittel für 2021 zu erwartenden
Bioabfallbehälter
belaufen sich auf 5.503
Biobehälter
Bei
Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca. 182.596
€
ergibt
sich eine Behältergrundgebühr für den
Biobereich
von 33,18 € aufgerundet 33,20 €
Abzüglich
des Zuschusses aus der Grünfläche von 2,50 €
30,70 €
Gewichtsgebühr
für Bioabfall
Die
für 2021 erwartete Bioabfallmenge beläuft sich auf ca. 1.751.789 kg
Die
mengenabhängigen Kosten, die über die Gewichtsgebühr
für
Bioabfall abgerechnet werden sollen betragen
219.300
€
Somit
ergibt sich für die Gewichtsgebühr Restabfall folgende Berechnung:
219.300
€ / 1.751.789 kg = 0,13
€/kg
Hieraus
ergeben sich folgende
Gebühren für Zusatzgefäße und rein
gewerblich genutzte Vollgefäße
Für zusätzlich zur Verfügung gestellten Gefäßraum und
die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern, wo betriebsbedingt das
Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich voneinander abweicht, wird
auf Grundlage der ermittelten Personengrundgebühren (6 Personen pro Behälter)
folgend Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr erhoben:
Restmüll auf der Altpapier
(keine zusätzl.Gewichtsgeb.)
Basis
14 tägiger generell 4
wöchentliche
Abfuhr Abfuhr
240 l Gefäß 179,40 € 15,00 €
1.100 l Gefäß 822,25
€ 68,75 €
Bei einem Restmüllturnus abweichend vom vierzehntägigen
Rhythmus wöchentlich bzw. vierwöchentlich nur bei den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw. halbiert sich der o.a. Gebührensatz.
Auswirkungen
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Gebührenveränderung wie folgt dar:
alt ab 2020 2021
Restabfälle u. Papier
a) Personengrundgebühr 25,50 € 32,40 €
b) Behältergebühr für Voll- und Zusatzgefäße
240 Liter 14-tägig im Grauen System 132,60
€ 179,40 €
1.100 Liter, 14-tägig im Grauen System 607,75 €
822,25 €
1.100
Liter, wöchentlich im Grauen System
1.215,50 € 1.644,50 €
1.100
Liter, 4-wöchentlich im Grauen System 303,88 € 411,13 €
d)
Behältergrundgebühr für Voll- und Zusatzgefäße im
Altpapierbereich in der Größe
240 Liter 4-wöchentliche Abfuhr
20,40 € 15,00 €
1.100 Liter 4-wöchentliche Abfuhr 93,50 € 68,75 €
e )Bioabfälle
Die
Gebühren für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße
für Grün-
und Gartenabfälle werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr
erhoben:
a) Behältergrundgebühr je Gefäß 32,20
€ 33,20 €
Abschlag 2,50 € 2,50 €
Musterberechnung für einen
4-Personenhaushalt
bisher
für Restabfall und Papier:
4 x Personengrundgebühr von 25,50 € = 102,00 €
4 x Gewichtsabschlag für 99 kg á 0,20 € = 79,20 €
= 181,20 €
für Bioabfall:
1 x Behältergrundgebühr von 32,20 € abzügl. 2,50 € = 29,70 €
Gewichtsabschlag für 311 kg á 0,16 € = 49,76 €
= 84,58 €
Gesamt 260,66
€
ab 2021
für Restabfall und Papier:
4 x Personengrundgebühr von 32,40 € = 129,60 €
4 x Gewichtsabschlag für 99 kg á 0,21 € = 83,16 €
= 212,76 €
für Bioabfall:
1 x Behältergrundgebühr von 33,20 € abzügl. 2,50 € = 30,70 €
Gewichtsabschlag für 311 kg á 0,13 € = 40,43 €
= 71,13 €
gesamt für 2021 283,89 €
Das bedeutet eine durchschnittliche Kostensteigerung für diesen Haushalt von 23,23 € bzw. 8,91% im Bereich der Abfallentsorgung.
Zu 2
Änderung des § 5 der
Abfallgebührensatzung
Die neuen Gebührensätze machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung erforderlich. Die 13.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
3. Anpassung der
Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle
Auch in der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle als Bestandteil der Abfallgebührensatzung müssen die Gebührensätze für die Annahme von Rest- und Bioabfall angepasst werden.
Die Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Die
Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die
als Anlage 1 gekennzeichnete 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein, sowie die Benutzungsordnung der
Sperrgutannahmestelle dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zu Beschluss vorzulegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Antoni
Betriebsleiter