Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999 sowie der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle;
hier: 13. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 0018/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

1.         nimmt die in der Begründung dargelegte Anpassung der Abfallgebühr für

das Jahr 2021 zur Kenntnis,

2.         beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 13. Nachtragssatzung zur

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom

16.12.1999 und

3.         beschließt die als Anlage 2 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.

 

 

Sachdarstellung :

 

Durch die in 2012 durchgeführte Ausschreibung wurde die Abfallentsorgung auf Grundlage eines neuen, wesentlich günstigeren Entsorgungsvertrages durchgeführt. Durch Gebührensenkung konnte die dadurch entstandene Rücklage an die Bürger zurückgegeben werden. Für 2019 und 2020 wurde auf eine Gebührenanpassung in Hinblick auf die erneute Ausschreibung für 2021 verzichtet. Darüber hinaus stand fest, dass durch die neue Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen eine Veränderung in der Kostenbeteiligung, insbesondere im Bereich Papier, Pappe und Kartonage, vorgenommen wird. Auch hier sind in 2020 die Verhandlungsgespräche abgeschlossen worden.

Durch die nicht vorgenommene Gebührenanpassung wird die Gebührenausgleichsrück-lage Ende 2020 ein Defizit von 245 T€ ausweisen.

Daher ist für 2021 eine Anpassung der Gebühren notwendig.

 

 

 

1. Voraussichtlicher Jahresabschluss für 2020

 

Die Werte des voraussichtlichen Jahresabschlusses 2020 sind eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2019 und der bis Oktober 2020 geleisteten Ausgaben und erhaltenen Einnahmen.

 

 

2. Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr für 2021

 

     2 a) Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der Grundlage des Erfolgsplans        für 2020 und Hochrechnungen für 2021 festgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgsplan

 

1

2

 

 

Abfallentsorgung

Jahresab-

Voraussichtl.

Kalkulation

 

 

70 50 00

schluss

Jahresab-

schluss

für

 

 

 

 

2019

2020

2021

 

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

  1. Umsatzerlöse

2.435

2.494

2.666

E1

 

  2. Sonstige Erträge

123

170

142

 

 

      Gesamtleistung

2.558

2.664

2.808

 

 

  3. Hilfs- und Betriebsstoffe

25

34

34

E2

 

  4. Fremdleistungen

2.006

2.000

2.074

E3

 

      Materialaufwand gesamt.

2.031

2.034

2.108

 

 

      Rohergebnis::

527

630

700

 

 

  5. Personalaufwand

534

573

582

E4

 

  6. Abschreibungen

19

19

25

E5

 

  7. sonst. Aufwendungen:

39

57

34

E6

 

      Betriebliches Rohergebnis

-65

-19

59

 

 

  8. Zinsen

2

1

                        1

 

 

  9. Außerordentl.Ergebnis

 

 

 

 

 

11. Steuern

0

0

0

 

 

10. Umlage Verwaltung

64

66

72

E7

 

      Jahresergebnis

-131

-88

-14

 

 

       KAG-Abschluss

-168

-99

117

 

 

Stand Rücklage nach KAG

-146

-245

-128

E8

 

 

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

E 1      Die Erlöse im Bereich der Abfallentsorgung setzen sich zusammen aus

der Personengrundgebühr (EW/EWG)                                          1.370.412

 

der Gewichtsgebühr für die angefallene Restmüllmenge            815.606

die Behältergrundgebühr für die Biotonne                                      168.942 €

die Gewichtsgebühr für die angefallene Bioabfallmenge            205.632 €

           

Erstattung des Betriebszweiges Park- und Grünanlagen von

2,50 € pro Biotonne für Laub von städtischen Bäumen                              14.000 €

 

 

 

 

 

Erstattung des Bereiches Verwaltung für den Anteil des

Eigenverbrauch an den Abfallbehältern der Annahmestelle           2.000 €

 

den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von Restabfällen und Papier und der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung vom Dualen System Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

            Grünschnittannahme                                                                          22.000 €

            Restmüllannahme (säcke) und Papier                                            81.000 €

            Abfallberatung DSD, Kostenbeteiligung PPK   u.a.                   105.000 €

                        Gesamt                                                                                                 208.000 €

 

E 2      Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und

Materialen für die Papierkorbentleerung

 

 

E 3      Unter Fremdleistung fallen

a) die Unternehmerentgelte                                                              843.802/€

b) die Abfallentsorgungskosten                                        1.092.564 €

c) sonstige Fremdleistungen                                                            125.000 €

und der Bezug von Betriebszweigen, hier Bauhof                        12.000 €

           

a) Unternehmerentgelte:

            Ausgehend vom Ausschreibungsergebnis ermittelt sich der Ansatz wie folgt:

- Restmüllabfuhr incl. Sperrmüll und PPK (Papier, Pappe und Kartonagen)          674.230 €

- Bioabfuhr                                                                                      154.572 €

- Schadstoffsammlung incl. Altmedikamente                             15.640 €

  Gesamtbetrag der Zahlung an den Unternehmer                834.442 €        

           

b) Abfallentsorgungskosten

            Nach Auskunft der KKA bleiben die Entsorgungsentgelte für Restabfall und Sperrmüll in 2021 unverändert, Altholz steigt an. Die Kosten für Bioabfall sinken um 6,00 € auf 129,00 €/t.

Der Ansatz ermittelt sich wie folgt:

 

- Hausmüll                     ca. 4.000 to   x          163,00 €/t                 684.600 €

            - Bioabfall                      ca. 1.700 to   x          129,00 €/t                 219.300 €

            - Sperrmüll                     ca.    720 to   x           163,00 €/t               117.360 €

- Altholz                          ca.    700 to   x         103,50 €/t                     72.450 €

            - Schadstoffe                                                                                         45.000 €

            - Elektroschritt                                                                                      10.498 €

- Erlöse aus Papier, Metall und E-Schrott                                       -56.644 €

            Gesamtbetrag der Abfallentsorgungskosten                              1.092.564 €

 

 

                                                                                                                                        

c) Sonstige Fremdleistungen

Hierzu zählen:

- die Kosten für die Bauschuttannahme                                                   7.000 €

- die Beseitigung wilder Müllablagerungen und sonstige

  Kosten der Annahmestelle, sowie die Erstellung des

  Abfuhrkalenders                                                                                        74.640 €

- die Kosten für die Beseitigung von Schwemmgut,

  Restabfällen aus der Papierkorbentleerung und Verwaltung           55.000 €

Gesamtbetrag                                                                                            136.640 €

 

 

E 4      Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die Aufgaben für den Be-

            reich der Abfallentsorgung erfüllen. Es sind auch die Personalkosten für die

Papier korbentleerung enthalten.

 

E 5      Abschreibung für das Fahrzeug der Papierkorbentleerung (K1), den Büro-

            container und die Waage an der Sperrgutannahmestelle.

 

E 6      Kosten, die durch die Erstattung durch die kostenrechnende Einrichtung Abfall

            u.a. für die Verwaltungskosten der Stadtkasse und des Steueramtes entste-

            hen und Treibstoff- und Reparaturkosten für den K1.

 

E 7      Anteil der Verwaltungskosten wie z.B. Miete, Gebäudeabschreibungen,

Anwalts- und Gutachterkosten und Anteil an den Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie z.B. Kontierung, Buchungen und Personalbetreuung.

 

E 8      Aktueller Stand der Gebührenausgleichsrücklage

 

 

2 b)   Gebührenermittlung

 

            Die Abfallgebühr setzt sich beim Restabfall aus einer Personengrundgebühr (nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen) und der Gewichtsgebühr (nach den entsorgten Abfallmengen in Kilogramm). Für den Bioabfall tritt anstelle der Personengrundgebühr die Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße.

 

Das in der Gebührenausgleichsrücklage befindliche Defizit soll über die nächsten zwei bis drei Jahre ausgeglichen werden und fließt in die Personengrundgebühr ein. Die Anpassung wirkt sich wie folgt auf die Personengrundgebühr für den Bereich Restabfall und die Behältergebühr im Bereich Bioabfall aus:

 

 

 

 

 

Restabfall (Graue Tonne)

 

Personengrundgebühr

Die im Mittel für 2021 zu erwartenden Personen / EWG – Zahlen

betragen im Altpapierbereich ca.                                                     40.965 EW/EWG.

Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca.                          100.046 €

ergibt sich eine Personengrundgebühr für den

Altpapierbereich von 2,46 €                         aufgerundet               2,50 €

Bei zu erwartenden Personen / EWG-Zahlen

im Grauen System von ca.                                                               42.408 EW/EWG

und mengenunabhängigen Kosten in Höhe von ca.                 1.268.142 €

          ergibt sich eine Personengrundgebühr für den „grauen Bereich“

in Höhe von 29,90 €                                                                     29,90 €

                       

Personengrundgebühr gesamt                                                    32,40 €          

 

Gewichtsgebühr für Restabfall

Die für 2021 erwartete Restabfallmenge beläuft sich auf ca.    4.263.837 kg

Die mengenabhängigen Kosten, die über die Gewichtsgebühr

für Restabfall abgerechnet werden sollen betragen                   878.423 €

 

Somit ergibt sich für die Gewichtsgebühr Restabfall folgende Berechnung:

878.423 €           /        4.263.837 kg           =          0,21 €/kg

 

 

 

 

Bioabfall (Braune Tonne)

 

Behältergrundgebühr

Die im Mittel für 2021 zu erwartenden

Bioabfallbehälter belaufen sich auf                                                           5.503 Biobehälter

Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca.                          182.596 €

ergibt sich eine Behältergrundgebühr für den

Biobereich von 33,18 €                                                         aufgerundet  33,20 €

Abzüglich des Zuschusses aus der Grünfläche von                                2,50 €

                                                                                                                           30,70 €

 

Gewichtsgebühr für Bioabfall

Die für 2021 erwartete Bioabfallmenge beläuft sich auf ca.      1.751.789 kg

Die mengenabhängigen Kosten, die über die Gewichtsgebühr

für Bioabfall abgerechnet werden sollen betragen                    219.300 €

 

Somit ergibt sich für die Gewichtsgebühr Restabfall folgende Berechnung:

219.300 €           /        1.751.789 kg            =                      0,13 €/kg

 

                       

 

Hieraus ergeben sich folgende

 

Gebühren für Zusatzgefäße und rein gewerblich genutzte Vollgefäße

Für zusätzlich zur Verfügung gestellten Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern, wo betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich voneinander abweicht, wird auf Grundlage der ermittelten Personengrundgebühren (6 Personen pro Behälter) folgend Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr erhoben:

 

Restmüll auf der                  Altpapier (keine zusätzl.Gewichtsgeb.)

                                                Basis 14 tägiger                   generell 4 wöchentliche

                                                Abfuhr                                                Abfuhr

 

   240 l Gefäß                        179,40 €                                   15,00 €

1.100 l Gefäß                        822,25 €                                   68,75 €

 

 

Bei einem Restmüllturnus abweichend vom vierzehntägigen Rhythmus wöchentlich bzw. vierwöchentlich nur bei den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw. halbiert sich der o.a. Gebührensatz.

 

 

Auswirkungen

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Gebührenveränderung wie folgt dar:

                                                                                                           alt                      ab                                                                                                                       2020                 2021

Restabfälle u. Papier

a) Personengrundgebühr                                                         25,50 €            32,40 €

 

b) Behältergebühr für Voll- und Zusatzgefäße

          240 Liter        14-tägig im Grauen System                     132,60 €             179,40 €

       1.100 Liter, 14-tägig im Grauen System                           607,75 €             822,25 €

       1.100 Liter,  wöchentlich im Grauen System              1.215,50 €         1.644,50 €

       1.100 Liter,  4-wöchentlich im Grauen System               303,88 €             411,13 €

 

d) Behältergrundgebühr für Voll- und Zusatzgefäße im

    Altpapierbereich in der Größe

          240 Liter        4-wöchentliche Abfuhr                               20,40 €              15,00 €

       1.100 Liter       4-wöchentliche Abfuhr                               93,50 €                68,75 €

 

 

e )Bioabfälle

        Die Gebühren für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße                                                                                                            

        für Grün- und Gartenabfälle werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr

        erhoben:                                                                                                                                                        

        a)    Behältergrundgebühr je Gefäß                                             32,20 €                  33,20 €

               Abschlag                                                                                2,50 €                    2,50 €                                                             

Musterberechnung für einen 4-Personenhaushalt

 

bisher

für Restabfall und Papier:

4 x Personengrundgebühr von 25,50 €                                       =          102,00 €

4 x Gewichtsabschlag für 99 kg á 0,20 €                                     =            79,20 €

                                                                                                                        =          181,20 €

für Bioabfall:

1 x Behältergrundgebühr von 32,20 € abzügl. 2,50 €               =            29,70 €

Gewichtsabschlag für 311 kg á 0,16 €                                         =            49,76 €

                                                                                                                        =            84,58 €

       Gesamt                                                                                                          260,66 €

 

ab 2021

 

für Restabfall und Papier:

4 x Personengrundgebühr von 32,40 €                                       =          129,60 €

4 x Gewichtsabschlag für 99 kg á 0,21 €                                     =            83,16 €

                                                                                                                        =          212,76 €

für Bioabfall:

1 x Behältergrundgebühr von 33,20 € abzügl. 2,50 €               =            30,70 €

Gewichtsabschlag für 311 kg á 0,13 €                                         =            40,43 €

                                                                                                                        =            71,13 €

       gesamt für 2021                                                                                           283,89 €

 

 

Das bedeutet eine durchschnittliche Kostensteigerung für diesen Haushalt von 23,23 € bzw. 8,91% im Bereich der Abfallentsorgung.

 

Zu 2

 

Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung

 

Die neuen Gebührensätze machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung erforderlich. Die 13.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

3. Anpassung der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle

 

Auch in der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle als Bestandteil der Abfallgebührensatzung müssen die Gebührensätze für die Annahme von Rest- und Bioabfall angepasst werden.

 

Die Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein, sowie die Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zu Beschluss vorzulegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter