Betreff
Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 25.09.2019;
hier: 2. Nachtragssatzung (Anpassung Anlage 3, Straßenverzeichnis)
Vorlage
70 - 17 0019/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

1.  nimmt die Begründung zur Anpassung der Anlage 3 der Abfallentsorgungssatzung

     zur Kenntnis

     und

2. beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 2.Nachtragassatzung zur 

    Abfallentsorgungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

In der Anlage 3 zur Abfallentsorgungssatzung werden die Straßen im Stadtgebiet den einzelnen Abfuhrbezirken zugeordnet. Im laufenden Jahr gab es eine Neubenennung einer Straße in Dornick. Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein hat die Benennung der Straße im Bebauungsplan D 281 – Pioniergelände – beschlossen. Die neue Straße mit dem Namen „An der Bienenwiese“ wird dem Abfuhrbezirk 5 zugeordnet. In der Straßenliste im Abfallkalender für 2021 wird die Straßenliste daher ergänzt.

 

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, die als Anlage 1 gekennzeichnete 2. Nachtragssatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter