hier: 2. Nachtragssatzung (Anpassung Anlage 3, Straßenverzeichnis)
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein
1. nimmt die Begründung zur Anpassung der Anlage
3 der Abfallentsorgungssatzung
zur Kenntnis
und
2.
beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 2.Nachtragassatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Emmerich
am Rhein.
Sachdarstellung :
In der Anlage 3 zur
Abfallentsorgungssatzung werden die Straßen im Stadtgebiet den einzelnen
Abfuhrbezirken zugeordnet. Im laufenden Jahr gab es eine Neubenennung einer
Straße in Dornick. Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Emmerich
am Rhein hat die Benennung der Straße im Bebauungsplan D 281 – Pioniergelände –
beschlossen. Die neue Straße mit dem Namen „An der Bienenwiese“ wird dem
Abfuhrbezirk 5 zugeordnet. In der Straßenliste im Abfallkalender für 2021 wird
die Straßenliste daher ergänzt.
Die Betriebsleitung
schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, die als Anlage 1 gekennzeichnete 2.
Nachtragssatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu
beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Antoni
Betriebsleiter