hier: Antrag Nr. XXVII/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW hat einen Programmaufruf zum Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 gestartet.
Die Verwaltung hat sich mit der Förderrichtlinie auseinandergesetzt und
beabsichtigt, für das Planjahr 2021 einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Eine Finanzhilfe kann nach der v. g. Förderrichtlinie beantragt werden
für
- Gebäude und Einrichtungen, die zur
Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und
- Anlagen für den Breitensport, die die
körperliche Fitness, der Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am
Sport fördern.
Die Verwaltung prüft derzeit unter Federführung des Fachbereichs 5 eine
Beantragung im Bereich des zweiten Teilstrichs. Die in die Prüfung zur Aufstellung
einbezogenen Aufstellflächen befinden sich auf dem Gelände des Skaterplatzes
und auf dem Gelände des Willibrord-Gymnasiums. Letzteres wäre auch förderfähig,
weil außerschulisch eine Nutzung für die Bevölkerung möglich wäre.
Angedacht sind ein oder zwei Calistenics- oder OCR-Produkte (OCR =
Obstacle Racing Cource (Hindernisparcours)). Damit würde auch in Rahmen der
Förderrichtlinie eine vorrangige Maßnahme beantragt, die ein niederschwelliges
Angebot mit größerer Reichweite für Kinder und Jugendliche darstellt. Die
Herstellung von Barrierearmut und –freiheit soll nach Möglichkeit beachtet
werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Maßnahmen sind in der Haushaltsplanung 2021 bisher nicht vorgesehen.
Leitbild
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister