Betreff
Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Kleinschwimmhalle in Elten;
hier: Eingabe Nr. 14/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
03 - 17 0031/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dem Verein `t Eltense Bürgerbad 1993 e.V. als Betreiber der Kleinschwimmhalle in Elten einen Teil der Nutzungsgebühr in Höhe von 8.000 € für das Geschäftsjahr 2020 zu erlassen.

 

Sachdarstellung :

 

 

Das Lehrschwimmbecken in der Luitgardisgrundschule wird dem Verein ´t Eltense Bürgerbad 1993 e. V. durch einen Nutzungsvertrag zur Verfügung gestellt. Der Verein betreib die Kleinschwimmhalle. Die bauliche Unterhaltung sowie investive Verbesserungen führt der Fachbereich Immobilien durch.

 

Die zunehmende Intensivierung der Nutzung (Taktung, Nutzungszahl) ließ die Verbrauchskosten, welche von der Stadt getragen werden, in den Letzten Jahren auf ca. 70.000 €/ a ansteigen. Die Schätzungen des Fachbereichs Immobilien gehen aufgrund der verminderten Nutzungszeiten (`t Eltense Bürgerbad 1993 e. V., Kreis Kleve - Förderschule, Stadt Emmerich am Rhein - Schulschwimmen) im Jahr 2020 von geringeren Verbrauchskosten in Höhe von ca. 14.000 € aus.

 

Ein Verzicht auf einmalig 8.000 € Nutzungsentgelte würde, bei geringeren Verbrauchskosten von einmalig ca. 14.000 € im Jahr 2020 und nicht erhöhten Bauunterhaltskosten, den Zuschussbedarf der Stadt Emmerich am Rhein gegenüber den vergangenen Jahren nicht erhöhen.

 

Anträge anderer Vereine zur Reduzierung der Nutzungs-, Miet- oder Pachtgebühren sind der Verwaltung nicht bekannt.

 

Die Verwaltung hält, aufgrund der zu erwartenden verbrauchsabhängigen Einsparungen, ein stattgeben des o. g. Antrags für vertretbar.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist (bisher) nicht im Haushalt abgebildet.

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister