Betreff
Wahl der/des Vorsitzenden sowie der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
04 - 17 0041/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein wählt

Herrn/Frau  _______________________  zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses

und

Herrn/Frau  ______________________  zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschuss.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 4 Abs. 5 AG-KJHG wird der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

 

Namentliche Stellvertretung ist vorgeschrieben

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister