Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss
der Stadt Emmerich am Rhein wählt
Herrn/Frau _______________________ zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
und
Herrn/Frau ______________________ zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschuss.
Sachdarstellung :
Gemäß § 4 Abs. 5 AG-KJHG wird der/die Vorsitzende
des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der
Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Namentliche Stellvertretung ist
vorgeschrieben
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister