Betreff
Antrag auf Einführung eines Stadtgutschein-Systems;
hier: Antrag Nr. XXX 2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 17 0049/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Begründung:

Die Ratsfraktion CDU beantragt die Einführung eines Stadtgutscheinsystems, im Detail beantragt die CDU-Fraktion die 20 %ige Beteiligung der Stadt Emmerich am Rhein beim Erwerb eines Gutscheins, mithin ein aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellendes maximales Budget in Höhe von 250.000 €.

Zudem sollte das Gutscheinsystem möglichst kurzfristig eingeführt werden, um das bevorstehende Vorweihnachtsgeschäft einzubeziehen.

 

Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 26.11.2020 informierte die Stadt Emmerich am Rhein, dass die Werbegemeinschaften aus Emmerich und Elten, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Verwaltung bereits seit einigen Wochen im Austausch sind, um über die verschiedenen Möglichkeiten eines digitalen Gutscheinmodells und einer möglichen städtischen Beteiligung überein zu kommen.

 

Ein vollwertiges digitales Gutscheinsystem, das bei den Einzelhändlern, Dienstleistern und Gastronomen in der Stadt eingesetzt werden kann, und das zukünftig den bestehenden Papiergutschein ersetzen soll bedarf jedoch einiger vorbereitender Maßnahmen, die nicht kurzfristig umgesetzt werden können.

 

Darüber hinaus beinhalten die Überlegungen der vergangenen Wochen eine städtische Beteiligung von 80.000 €, somit einen Gutscheingesamtwert von 400.000 €.

Das von der CDU-Fraktion beantragte Maximalbudget von 250.000 € überschreitet die seitens der Verwaltung angedachte Beteiligung deutlich.

Angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Emmerich am Rhein ist eine über die vorgeschlagene städtische Beteiligung von 80.000 € hinausgehende finanzielle Unterstützung nicht zu finanzieren.

 

Aktuell planen die Werbegemeinschaften und WFG die Einführung des neuen Gutscheinsystems für den Anfang des kommenden Jahres. Eine Vorstellung dessen könnte demnach in der ersten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2021 erfolgen.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.3.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister