hier: Antrag Nr. XXX 2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Verweisung an den
Haupt- und Finanzausschuss.
Begründung:
Die Ratsfraktion CDU beantragt
die Einführung eines Stadtgutscheinsystems, im Detail beantragt die
CDU-Fraktion die 20 %ige Beteiligung der Stadt Emmerich am Rhein beim Erwerb
eines Gutscheins, mithin ein aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu
stellendes maximales Budget in Höhe von 250.000 €.
Zudem sollte das Gutscheinsystem
möglichst kurzfristig eingeführt werden, um das bevorstehende
Vorweihnachtsgeschäft einzubeziehen.
Im Rahmen einer Pressemitteilung
vom 26.11.2020 informierte die Stadt Emmerich am Rhein, dass die
Werbegemeinschaften aus Emmerich und Elten, die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Verwaltung bereits seit einigen
Wochen im Austausch sind, um über die verschiedenen Möglichkeiten eines
digitalen Gutscheinmodells und einer möglichen städtischen Beteiligung überein
zu kommen.
Ein vollwertiges digitales
Gutscheinsystem, das bei den Einzelhändlern, Dienstleistern und Gastronomen in
der Stadt eingesetzt werden kann, und das zukünftig den bestehenden
Papiergutschein ersetzen soll bedarf jedoch einiger vorbereitender Maßnahmen,
die nicht kurzfristig umgesetzt werden können.
Darüber hinaus beinhalten die
Überlegungen der vergangenen Wochen eine städtische Beteiligung von 80.000 €,
somit einen Gutscheingesamtwert von 400.000 €.
Das von der CDU-Fraktion
beantragte Maximalbudget von 250.000 € überschreitet die seitens der Verwaltung
angedachte Beteiligung deutlich.
Angesichts der
angespannten Finanzlage der Stadt Emmerich am Rhein ist eine über die
vorgeschlagene städtische Beteiligung von 80.000 € hinausgehende finanzielle
Unterstützung nicht zu finanzieren.
Aktuell planen die
Werbegemeinschaften und WFG die Einführung des neuen Gutscheinsystems für den
Anfang des kommenden Jahres. Eine Vorstellung dessen könnte demnach in der
ersten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2021 erfolgen.
Sachdarstellung :
sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.3.
Peter Hinze
Bürgermeister