Betreff
Wahl von Beschäftigtenvertretern für den Aufsichtsrat der EGD mbH;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Vorlage
02 - 17 0050/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat genehmigt die in der Vorlage als Anlage beigefügte dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

 

Sachdarstellung :

 

 

Neben dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer werden gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen (EGD) mbH die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung bestimmt. Hierzu zählen drei Mitglieder, die von den Beschäftigten der Gesellschaft und den Beschäftigten der Beteiligungsgesellschaften, an denen die Gesellschaft EGD mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % des Stammkapitals hält, vorgeschlagen werden.

 

Von der Beschäftigtenvertretung sind folgende Arbeitnehmer vorgeschlagen worden:

1.         Frau Anke Kawohl und als ihre direkte Vertreterin Frau Sonja Killemann

2.         Herr Sven Höffkes und als sein direkter Vertreter Herr Oliver Jansen

3.         Herr Michael Uhlig und als sein direkter Vertreter Herr Harald Koster

 

Die neun vom Rat vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder wurden bereits in der Ratssitzung am 12.11.2020 der Gesellschafterversammlung empfohlen.

 

Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen (EGD) mbH fand am 10.12.2020 statt. Zuvor musste der Rat drei Beschäftigtenvertreter der Gesellschafterversammlung zur Wahl empfehlen und die Gesellschafterversammlung musste diese wählen.

Eine Beschlussempfehlung des Rates in seiner Sitzung am 17.11.2020 war aufgrund des erst am 20.11.2020 vorliegenden Anschreibens der Beschäftigtenvertretung der EGD nicht möglich.

 

Da im Aufsichtsrat am 10.12.2020 u. a. mit der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2021, wichtige Punkte zur Beschlussfassung anstanden und um die rechtskräftige Konstituierung dieses Aufsichtsrates nicht zu gefährden, wurden im Wege einer dringlichen Entscheidung die oben genannten ersten drei ordentlichen Beschäftigtenvertreter sowie dessen direkte Vertreter der Gesellschafterversammlung zur Wahl empfohlen.

 

Gemäß § 60 Abs.1 Satz 3 GO NRW ist die dringliche Entscheidung dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister