hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Rat genehmigt die in der Vorlage als Anlage beigefügte dringliche
Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Sachdarstellung :
Neben dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer werden gemäß § 10 Abs. 1
des Gesellschaftsvertrages der Emmericher Gesellschaft für kommunale
Dienstleistungen (EGD) mbH die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates von der
Gesellschafterversammlung bestimmt. Hierzu zählen drei Mitglieder, die von den
Beschäftigten der Gesellschaft und den Beschäftigten der
Beteiligungsgesellschaften, an denen die Gesellschaft EGD mittelbar oder
unmittelbar mehr als 50 % des Stammkapitals hält, vorgeschlagen werden.
Von der Beschäftigtenvertretung sind folgende Arbeitnehmer vorgeschlagen
worden:
1. Frau Anke Kawohl und als
ihre direkte Vertreterin Frau Sonja Killemann
2. Herr Sven Höffkes und
als sein direkter Vertreter Herr Oliver Jansen
3. Herr Michael Uhlig und
als sein direkter Vertreter Herr Harald Koster
Die neun vom Rat vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder wurden bereits
in der Ratssitzung am 12.11.2020 der Gesellschafterversammlung empfohlen.
Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates der Emmericher
Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen (EGD) mbH fand am 10.12.2020 statt.
Zuvor musste der Rat drei Beschäftigtenvertreter der Gesellschafterversammlung
zur Wahl empfehlen und die Gesellschafterversammlung musste diese wählen.
Eine Beschlussempfehlung des Rates in seiner Sitzung am 17.11.2020 war
aufgrund des erst am 20.11.2020 vorliegenden Anschreibens der
Beschäftigtenvertretung der EGD nicht möglich.
Da im Aufsichtsrat am 10.12.2020 u. a. mit der Wahl des
Aufsichtsratsvorsitzenden und der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2021,
wichtige Punkte zur Beschlussfassung anstanden und um die rechtskräftige
Konstituierung dieses Aufsichtsrates nicht zu gefährden, wurden im Wege einer
dringlichen Entscheidung die oben genannten ersten drei ordentlichen
Beschäftigtenvertreter sowie dessen direkte Vertreter der
Gesellschafterversammlung zur Wahl empfohlen.
Gemäß § 60 Abs.1 Satz 3 GO NRW ist die dringliche Entscheidung dem Rat
in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister