Betreff
Verzicht von Pachten, Mieten und Nutzungsgebühren für die Nutzung von Sportstätten, Übungsräumen, Vereinsheimen und Schwimmhallen für die ersten zwei Quartale 2021;
hier: Eingabe Nr. 20/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0066/2020
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss der Stadt Emmerich am Rhein lehnt den Antrag der AfD vom 17.12.2020 auf Verzicht zur Erhebung von Pachten, Mieten und Nutzungsgebühren für die Nutzung von Sportstätten, Übungsräumen, Vereinsheimen und Schwimmhallen für die ersten zwei Quartale im Jahr 2021 ab.

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der städtischen Sportförderung erhält der Stadtsportbund seit Jahren finanzielle Mittel, mit denen im Rahmen der Sportförderrichtlinie (aktuelle Fassung gültig ab 01.01.2014) die im Antrag genannten Aufwendungen der Vereine zum Teil zu 100 % übernommen werden.

Auszug aus der Sportförderrichtlinie der Stadt Emmerich am Rhein:

 

§ 2 - Sportförderung

(1)   Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten stellt die Stadt finanzielle Mittel für die Sportförderung den in § 1 Abs. 2 genannten Berechtigten zur Verfügung. Hierdurch können gefördert werden

a.     Kosten für die von den Vereinen für ihre vereinseigenen Sportanlagen gepachteten Grundstücke

b.     Kosten für die Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen einschließlich der dafür notwendigen Geräte und deren Wartung (z. B. Rasenmäher). Für die vereinseigenen Sportanlagen werden nachfolgende Pauschalen gewährt:

1.      pro Fußballplatz (Rasen- o. Tennenplatz)                                                    750,00 €

2.      pro Tennisplatz, wenn ein Vereinsheim für andere Sportarten bereits vorhanden ist       100,00 €

3.      pro Tennisplatz, wenn das Vereinsheim lediglich für die Sportart Tennis vorgesehen ist            125,00 €

4.      pro Reitplatz (Spring- oder Turnierplatz)                                                      350,00 €

5.      pro Leichtathletikanlage (umfasst: alle Nebenkosten für Vereinsheim, Nebenanlagen, Flutlicht, Strom, Umkleide-, Dusch- und Toilettenanlagen, usw.)                                        1.000,00 €

6.      pro Vereinsheim ohne weitere Anlagen                                                       250,00 €

7.      pro Vereinsheim mit Anlagen (wie z. B. Kanu Verein)                                   500,00 €

 

c.     Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten

d.     Zuschüsse an die Schwimmsport-treibenden Vereine für die kostenpflichtige Bädernutzung

e.     Zuschüsse für die allgemeine Jugendarbeit in den Sportvereinen

f.      Zuschüsse für die Arbeit und Veranstaltungen des Stadtsportbundes

 

Bei einem Verzicht auf die Mieten und Pachten, etc. könnten die entsprechenden Vereine diese Kosten beim Stadtsportbund nicht mehr geltend machen. Die Zahlungen würden reduziert. Für die Vereine hätte dies keine finanziellen Entlastungen zur Folge.

 

Die Mittel für die Sportförderung wurden zum HH-Jahr 2020 um 15.000 € erhöht. Aufgrund der im letzten Jahr beschlossenen jährlichen Erhöhungen (Indizierung) wurden die Sportfördermittel für das aktuelle HH-Jahr im Entwurf um weitere 980 € erhöht (siehe Seite 195 im Entwurf des HH-2021). Zusätzlich werden noch erhebliche zusätzliche Förderungen zur Finanzierung der Ausgaben zum Förderprogramm Moderne Sportstätten 2022 geleistet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister