hier: Eingabe Nr. 20/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss der
Stadt Emmerich am Rhein lehnt den Antrag der AfD vom 17.12.2020 auf Verzicht
zur Erhebung von Pachten, Mieten und Nutzungsgebühren für die Nutzung von
Sportstätten, Übungsräumen, Vereinsheimen und Schwimmhallen für die ersten zwei
Quartale im Jahr 2021 ab.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der städtischen Sportförderung
erhält der Stadtsportbund seit Jahren finanzielle Mittel, mit denen im Rahmen
der Sportförderrichtlinie (aktuelle Fassung gültig ab 01.01.2014) die im Antrag
genannten Aufwendungen der Vereine zum Teil zu 100 % übernommen werden.
Auszug
aus der Sportförderrichtlinie der Stadt Emmerich am Rhein:
§ 2 - Sportförderung
(1) Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
stellt die Stadt finanzielle Mittel für die Sportförderung den in § 1 Abs. 2
genannten Berechtigten zur Verfügung. Hierdurch können gefördert werden
a. Kosten für die von den Vereinen für ihre
vereinseigenen Sportanlagen gepachteten Grundstücke
b. Kosten für die Unterhaltung vereinseigener
Sportanlagen einschließlich der dafür notwendigen Geräte und deren Wartung (z.
B. Rasenmäher). Für die vereinseigenen Sportanlagen werden nachfolgende
Pauschalen gewährt:
1.
pro
Fußballplatz (Rasen- o. Tennenplatz) 750,00
€
2.
pro
Tennisplatz, wenn ein Vereinsheim für andere Sportarten bereits vorhanden ist 100,00 €
3.
pro
Tennisplatz, wenn das Vereinsheim lediglich für die Sportart Tennis vorgesehen
ist 125,00 €
4.
pro
Reitplatz (Spring- oder Turnierplatz) 350,00
€
5.
pro
Leichtathletikanlage (umfasst: alle Nebenkosten für Vereinsheim, Nebenanlagen,
Flutlicht, Strom, Umkleide-, Dusch- und Toilettenanlagen, usw.) 1.000,00
€
6.
pro
Vereinsheim ohne weitere Anlagen 250,00
€
7.
pro
Vereinsheim mit Anlagen (wie z. B. Kanu Verein) 500,00
€
c. Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten
d. Zuschüsse an die Schwimmsport-treibenden
Vereine für die kostenpflichtige Bädernutzung
e. Zuschüsse für die allgemeine Jugendarbeit in
den Sportvereinen
f. Zuschüsse für die Arbeit und Veranstaltungen
des Stadtsportbundes
Bei einem Verzicht auf die Mieten und Pachten, etc. könnten die
entsprechenden Vereine diese Kosten beim Stadtsportbund nicht mehr geltend
machen. Die Zahlungen würden reduziert. Für die Vereine hätte dies keine
finanziellen Entlastungen zur Folge.
Die Mittel für die Sportförderung wurden zum HH-Jahr 2020 um 15.000 €
erhöht. Aufgrund der im letzten Jahr beschlossenen jährlichen Erhöhungen
(Indizierung) wurden die Sportfördermittel für das aktuelle HH-Jahr im Entwurf
um weitere 980 € erhöht (siehe Seite 195 im Entwurf des HH-2021). Zusätzlich
werden noch erhebliche zusätzliche Förderungen zur Finanzierung der Ausgaben zum
Förderprogramm Moderne Sportstätten 2022 geleistet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister