Betreff
Klassenbildung an den Grundschulen - Bildung von eingangsklassen im Schuljahr 2021/2022; hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
Vorlage
04 - 17 0067/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 3 GO NW am 22.12.2020 die Verteilung der Eingangsklassen an den Grundschulen der Stadt Emmerich am Rhein gem. der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW entschieden (Anlage).

 

Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des Entscheides (hier: E-Mail vom 23.12.2020 an die Mitglieder des Schulausschusses) über den Sachverhalt informiert.

 

Gem. § 60 Abs. 3 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem entscheidungsbefugten Gremium in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung zuzuleiten.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2021 ff.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister