hier: Eingabe Nr. 16/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und stellt fest, dass der vorhandene Hubschrauberlandeplatz die
Voraussetzungen zur Sicherstellung der notwendigen Krankentransporte erfüllt.
Die Errichtung eines neuen Hubschrauberlandeplatzes wird als nicht erforderlich
angesehen.
Sachdarstellung :
Die
Verwaltung nimmt dazu im Einvernehmen mit der Geschäftsführung des St.
Willibrord-Spitals wie folgt Stellung:
Seit
dem 01.07.2008 betreibt die St. Willibrord-Spital Emmerich Rees gGmbH eine
Hubschrauberstart- und –landestelle auf dem Sportplatz des Emmericher
Turnvereins 1883 e.V., Zur Ladestraße 1 in 46446 Emmerich am Rhein. Sie dient
in erster Linie Hubschraubereinsätzen
zum Transport von Patienten aus dem St. Willibrord-Spital in ein anderes
Krankenhaus bzw. umgekehrt (sog. Sekundäreinsätze). Primäre Notfalleinsätze stehen
im Hintergrund.
Zur
dauerhaften Gewährleistung der flugbetrieblichen Anforderungen an die
Ausgestaltung, die Unterhaltung und den sicheren Betrieb der Landestelle wurde
zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftfahrtbehörde und
der Krankenausbetreiberin ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.
Grundlage des Vertrags ist ein luftrechtliches Eignungsgutachten. Als Bestandteile des Vertrages wurden eine
Benutzungsordnung erlassen sowie Vereinbarungen über die Ablauforganisation mit
der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein und dem Emmericher Turnverein 1883
e.V. geschlossen.
2016
wurden mit dem 15. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes neue bauliche
und organisatorische Anforderungen für Hubschrauberlandestellen im öffentlichen
Interesse („Public Interest Sites“ - PIS) festgelegt. Landestellen im
öffentlichen Interesse sind grundsätzlich alle Hubschrauberlandestellen an
Krankenhäusern, die sich in schwierigen Umgebungsbedingungen und/oder dicht
besiedelten Gebieten befinden. Die St. Willibrord-Spital Emmerich Rees gGmbH
hat zwischenzeitlich die aufgrund der Gesetzesänderung notwendigen baulichen
und organisatorischen Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Die gem. der Anlage 3
zu § 18 Abs. 4 der Luftverkehrs-Ordnung vorgeschriebenen Anforderungen an
Hubschrauberlandestellen im öffentlichen Interesse werden somit erfüllt.
Dementsprechend wurde die Hubschrauberlandestelle in die aktuelle, von der
Bundespolizei in enger Zusammenarbeit mit allen deutschen Luftrettungsunternehmen
und der Deutschen Krankenhausgesellschaft überwachten PIS-Masterliste für das
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.
Die
Argumentation des FDP Ortsverbandes, die Hubschrauberlandestelle an der Zur
Ladestraße sei sanierungsbedürftig, weil die derzeitige Lage logistisch /
verkehrstechnisch sowie luftrechtlich ungünstig sei, wird seitens der
Verwaltung aufgrund der o.a. Schilderungen nicht bestätigt. Die
Hubschrauberlandestelle ist vom Willibrord-Spital bzw. umgekehrt
verkehrstechnisch in einem angemessenen Zeitraum erreichbar. Sofern der
Bahnübergang Löwentor geschlossen ist, erfolgt die Querung der Bahnlinie über
die Unterführung van-Gülpen-Straße. Der Weg zu einem in der Eingabe
vorgeschlagenen Standort am Medizinischen Zentrum „Emmerich Vital“ wäre nicht
kürzer.
Dem
o.a. öffentlich-rechtlichen Vertrag liegen ca. 50 prognostizierte
Flugbewegungen pro Jahr zugrunde. Für den Fall eines nicht nur unwesentlichen
Anstiegs der Flugbewegungen ist insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes dort
eine Überprüfung der vertraglichen Regelungen vereinbart. In den vergangenen
Jahren erfolgten ca. 5 bis 10 Hubschrauber-landungen pro Jahr. Beschwerden über
Lärmbelästigung sind innerhalb der letzten 12 Jahre weder der Verwaltung noch
der Klinikleitung übermittelt geworden. Vor diesem Hintergrund besteht aktuell
kein Bedarf zur Überprüfung des Lärmschutzes.
Aufgrund
der o.a. Ausführungen stellt die Verwaltung fest, dass die vorhandene
Hubschrauberlandestelle die notwendigen Voraussetzungen zur Sicherstellung der
notwendigen Krankentransporte erfüllt. Gründe für die Verlegung des Standortes
liegen nicht vor.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister