Betreff
Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes;
hier: Eingabe Nr. 16/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
06 - 17 0071/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass der vorhandene Hubschrauberlandeplatz die Voraussetzungen zur Sicherstellung der notwendigen Krankentransporte erfüllt. Die Errichtung eines neuen Hubschrauberlandeplatzes wird als nicht erforderlich angesehen. 

Sachdarstellung :

 

Der Ortsverband Emmerich am Rhein der Freien Demokratischen Partei (FDP) fordert in seiner Eingabe Nr. 16/2020, der Bürgermeister solle sich für einen neuen Hubschrauberlandeplatz einsetzen und die Eignung möglicher Standorte prüfen.

 

Die Verwaltung nimmt dazu im Einvernehmen mit der Geschäftsführung des St. Willibrord-Spitals wie folgt Stellung:

 

Seit dem 01.07.2008 betreibt die St. Willibrord-Spital Emmerich Rees gGmbH eine Hubschrauberstart- und –landestelle auf dem Sportplatz des Emmericher Turnvereins 1883 e.V., Zur Ladestraße 1 in 46446 Emmerich am Rhein. Sie dient in erster Linie  Hubschraubereinsätzen zum Transport von Patienten aus dem St. Willibrord-Spital in ein anderes Krankenhaus bzw. umgekehrt (sog. Sekundäreinsätze). Primäre Notfalleinsätze stehen im Hintergrund.

Zur dauerhaften Gewährleistung der flugbetrieblichen Anforderungen an die Ausgestaltung, die Unterhaltung und den sicheren Betrieb der Landestelle wurde zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftfahrtbehörde und der Krankenausbetreiberin ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Grundlage des Vertrags ist ein luftrechtliches Eignungsgutachten.  Als Bestandteile des Vertrages wurden eine Benutzungsordnung erlassen sowie Vereinbarungen über die Ablauforganisation mit der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein und dem Emmericher Turnverein 1883 e.V. geschlossen.

 

2016 wurden mit dem 15. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes neue bauliche und organisatorische Anforderungen für Hubschrauberlandestellen im öffentlichen Interesse („Public Interest Sites“ - PIS) festgelegt. Landestellen im öffentlichen Interesse sind grundsätzlich alle Hubschrauberlandestellen an Krankenhäusern, die sich in schwierigen Umgebungsbedingungen und/oder dicht besiedelten Gebieten befinden. Die St. Willibrord-Spital Emmerich Rees gGmbH hat zwischenzeitlich die aufgrund der Gesetzesänderung notwendigen baulichen und organisatorischen Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Die gem. der Anlage 3 zu § 18 Abs. 4 der Luftverkehrs-Ordnung vorgeschriebenen Anforderungen an Hubschrauberlandestellen im öffentlichen Interesse werden somit erfüllt. Dementsprechend wurde die Hubschrauberlandestelle in die aktuelle, von der Bundespolizei in enger Zusammenarbeit mit allen deutschen Luftrettungsunternehmen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft überwachten PIS-Masterliste für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.

 

Die Argumentation des FDP Ortsverbandes, die Hubschrauberlandestelle an der Zur Ladestraße sei sanierungsbedürftig, weil die derzeitige Lage logistisch / verkehrstechnisch sowie luftrechtlich ungünstig sei, wird seitens der Verwaltung aufgrund der o.a. Schilderungen nicht bestätigt. Die Hubschrauberlandestelle ist vom Willibrord-Spital bzw. umgekehrt verkehrstechnisch in einem angemessenen Zeitraum erreichbar. Sofern der Bahnübergang Löwentor geschlossen ist, erfolgt die Querung der Bahnlinie über die Unterführung van-Gülpen-Straße. Der Weg zu einem in der Eingabe vorgeschlagenen Standort am Medizinischen Zentrum „Emmerich Vital“ wäre nicht kürzer.

 

Dem o.a. öffentlich-rechtlichen Vertrag liegen ca. 50 prognostizierte Flugbewegungen pro Jahr zugrunde. Für den Fall eines nicht nur unwesentlichen Anstiegs der Flugbewegungen ist insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes dort eine Überprüfung der vertraglichen Regelungen vereinbart. In den vergangenen Jahren erfolgten ca. 5 bis 10 Hubschrauber-landungen pro Jahr. Beschwerden über Lärmbelästigung sind innerhalb der letzten 12 Jahre weder der Verwaltung noch der Klinikleitung übermittelt geworden. Vor diesem Hintergrund besteht aktuell kein Bedarf zur Überprüfung des Lärmschutzes.

 

Aufgrund der o.a. Ausführungen stellt die Verwaltung fest, dass die vorhandene Hubschrauberlandestelle die notwendigen Voraussetzungen zur Sicherstellung der notwendigen Krankentransporte erfüllt. Gründe für die Verlegung des Standortes liegen nicht vor.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister