hier: Eingabe Nr. 17/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss stellt fest, dass das Begehren des Petenten bereits erfüllt
wurde, und beschließt, dass vor dem
aktuellen Sachhintergrund kein weiterer Austausch mit der SNF initiiert wird.
Sachdarstellung :
Die
UWE-2020 Wählergemeinschaft regt an, im Rahmen der Wohnproblematik für
Leiharbeiter eine Beratung der „Stichting Normering Flexwonen“ in Anspruch zu
nehmen.
Die
Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Stichting Normering Flexwonen“ (SNF) ist eine niederländische Stiftung,
die auf Grundlage der Erklärung von Parteien, die an der vorübergehenden
Unterbringung von EU-Arbeitsmigranten beteiligt sind, vom 28. März 2012
gegründet wurde („Nationale Verklaring van Partijen betrokken bij de
(tijdelijke) huisvesting van EU-arbeitsmigranten“). Die Unterzeichner –
hierunter auch die Innenministerin der Niederlande – haben sich unter anderem
in Tarifverträgen und bei der Zertifizierung verpflichtet Standards für gutes
Wohnen festzulegen und ein vertrauensbildendes System zur Durchsetzung dieser
Standards zu schaffen. Dieses liegt im Aufgabenbereich der SNF.
Die SNF verwaltet das Register der Unternehmen, die den Wohnstandard für
Arbeitsmigranten erfüllen und die Standards aufrechterhalten. Organisationen,
die Wohnraum für Arbeitsmigranten anbieten, könnten bei der SNF ein Zertifikat
erhalten. Dafür müssen sie den Wohnstandard für Arbeitsmigranten erfüllen. Die
Wohnorte der registrierten Organisationen werden jährlich überprüft. Wenn die
Unterkunft nicht zufriedenstellend ist und die Mängel nicht schnell repariert
werden, wird der Wohnungsanbieter aus dem Register gestrichen. Eine
Organisation, die im regulären SNF-Register aufgeführt ist, erfüllt den niederländischen
Standard für die Unterbringung von Arbeitsmigranten. Die Norm enthält die
Komponenten Raum und Privatsphäre, sanitäre Einrichtungen, Sicherheit und
Hygiene, Einrichtungen, Bereitstellung von Informationen, Brandschutz und gute
Beschäftigungspraktiken. Jeder Teil besteht aus einer Reihe spezifischer
Anforderungen, die die Unterkunft erfüllen muss.
Die einzuhaltenden Normen findet man unter https://www.normeringflexwonen.nl/de-norm/normen. Hierin wird unter anderem geregelt, dass mindestens 10 m² Wohnfläche
pro Person vorhanden sein müssen. Im Schlafbereich müssen pro Person mindestens
3,5 m² Grundfläche vorhanden sein. Für jeden Bewohner muss im Schlafbereich ein
Bett mit Matratze (Mindestmaße 80x200cm), ein Kleiderschrank und ein Stuhl
vorhanden sein. Wenn der Kleiderschrank nicht im Schlafbereich steht, muss
dieser abschließbar sein. Pro 8 Personen muss es mindestens eine Toilette und
eine Dusche geben.
Bereits im Juli 2019 wurde Kontakt mit der SNF aufgenommen. Dort ist
bereits bekannt, dass mehrere bei der SNF registrierte Unternehmen
Arbeitsmigranten in Emmerich am Rhein unterbringen. Registrierte Unternehmen
führen ein Standortregister über die Unterkünfte, welche ausschließlich für das
Büro der SNF, der Inspektionsinstitutionen und für die Unternehmen selbst
zugänglich ist. Jedes Unternehmen wird jährlich anhand einer Stichprobe aller
von diesem Unternehmen angegebenen Standorte überprüft. Die Informationen aus
dem Standortregister darf die SNF nicht mit Dritten teilen. Die SNF teilte
seinerzeit mit, dass man die Inspektionsstelle gebeten habe eine Adresse eines
Unternehmens, das Standorte in Emmerich am Rhein nutzt, bei der nächsten
Inspektion zu überprüfen. Bei der Kontrolle werden konkrete Elemente der Normen
der SNF geprüft. Belästigungen wie Lärm oder Abfall seien während der
Inspektionen durch die SNF schwierig oder unmöglich zu beurteilen. Werden
Mängel bei einer Kontrolle festgestellt, haben die Unternehmen sechs Wochen
Zeit um diese zu beheben. Andernfalls wird die Registrierung aufgehoben.
In dem auf der Internetseite einsehbarem Register gibt es (Stand
11.01.2021) 681 Einträge über niederländische Unternehmen (2018 waren es 388),
die Arbeitsmigranten unterbringen. Aufgeführt ist auch das Unternehmen, das in
Emmerich am Rhein 85% der Unterkünfte für Leiharbeitnehmer unterhält. Das
Unternehmen hat der Ordnungsbehörde bereits 2019 ein entsprechendes Zertifikat
vorgelegt. Diese Unterkünfte erfüllen somit den durch die SNF vorgegebenen
Wohnstandard.
Die SNF gibt Wohnstandards vor und überprüft sie. Sie stellt keine
Beratungsstelle für Behörden dar und kann auch der Stadt Emmerich am Rhein
keine Hinweise zur Änderung der Wohn- und Lebenssituation der Leiharbeitnehmer
geben.
Das Thema der Unterbringung von in den Niederlanden beschäftigten
Leiharbeitnehmern hat seit einigen Jahren in der Verwaltung einen besonderen
Stellenwert. Im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten und
personellen Kapazitäten werden alle notwendigen ordnungs- und
bauordnungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Ein behördliches Einschreiten stößt
jedoch im wahrsten Sinne des Wortes an Grenzen. So finden die auf Grundlage des
Arbeitsschutzkontrollgesetzes v. 22.12.2020 erlassenen Gesetzesänderungen sowie
die CoronaFleischwirtschaftVO v. 08.01.2021, die Regelungen zum Arbeitsschutz,
zur Unterbringung in Sammelunterkünften und zum Transport zwischen Wohn- und
Arbeitsstätte enthalten, nur auf deutsche Arbeitgeber bzw. in Deutschland
beschäftigte Leiharbeitnehmer Anwendung. Die in den Niederlanden arbeitenden
und in Deutschland wohnenden Leiharbeit-nehmer sind in diesem Regelungsbereich
nicht erfasst.
Die Verwaltung befindet sich in einem regelmäßigen Austausch mit
übergeordneten Behörden und mit diesem Thema betrauten Institutionen. Weitere
Rechtsnomen auf binationaler Ebene können jedoch nur durch nationale
Gesetzgeber geschaffen werden. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung im
Oktober 2020 im Rahmen einer Anhörung zu einem Antrag der SPD-Landtagsfraktion
zum Thema „Grenzüberschreitende Leiharbeit“ umfänglich Stellung genommen.
Auch zukünftig wird die Verwaltung alle Einfluss- und
Handlungsmöglichkeiten prüfen und, sofern möglich, umsetzen. In der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 15.06.2021 ist die Vorlage des nächsten
Sachstandsberichtes zu diesem Thema vorgesehen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister