Betreff
Inanspruchnahme Beratung durch `Stichting Normering Flexwonen`für Leiharbeiter im Grenzgebiet";
hier: Eingabe Nr. 17/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
06 - 17 0072/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass das Begehren des Petenten bereits erfüllt wurde, und  beschließt, dass vor dem aktuellen Sachhintergrund kein weiterer Austausch mit der SNF initiiert wird.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Die UWE-2020 Wählergemeinschaft regt an, im Rahmen der Wohnproblematik für Leiharbeiter eine Beratung der „Stichting Normering Flexwonen“ in Anspruch zu nehmen. 

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

„Stichting Normering Flexwonen“ (SNF) ist eine niederländische Stiftung, die auf Grundlage der Erklärung von Parteien, die an der vorübergehenden Unterbringung von EU-Arbeitsmigranten beteiligt sind, vom 28. März 2012 gegründet wurde („Nationale Verklaring van Partijen betrokken bij de (tijdelijke) huisvesting van EU-arbeitsmigranten“). Die Unterzeichner – hierunter auch die Innenministerin der Niederlande – haben sich unter anderem in Tarifverträgen und bei der Zertifizierung verpflichtet Standards für gutes Wohnen festzulegen und ein vertrauensbildendes System zur Durchsetzung dieser Standards zu schaffen. Dieses liegt im Aufgabenbereich der SNF.

 

Die SNF verwaltet das Register der Unternehmen, die den Wohnstandard für Arbeitsmigranten erfüllen und die Standards aufrechterhalten. Organisationen, die Wohnraum für Arbeitsmigranten anbieten, könnten bei der SNF ein Zertifikat erhalten. Dafür müssen sie den Wohnstandard für Arbeitsmigranten erfüllen. Die Wohnorte der registrierten Organisationen werden jährlich überprüft. Wenn die Unterkunft nicht zufriedenstellend ist und die Mängel nicht schnell repariert werden, wird der Wohnungsanbieter aus dem Register gestrichen. Eine Organisation, die im regulären SNF-Register aufgeführt ist, erfüllt den niederländischen Standard für die Unterbringung von Arbeitsmigranten. Die Norm enthält die Komponenten Raum und Privatsphäre, sanitäre Einrichtungen, Sicherheit und Hygiene, Einrichtungen, Bereitstellung von Informationen, Brandschutz und gute Beschäftigungspraktiken. Jeder Teil besteht aus einer Reihe spezifischer Anforderungen, die die Unterkunft erfüllen muss.

 

Die einzuhaltenden Normen findet man unter https://www.normeringflexwonen.nl/de-norm/normen. Hierin wird unter anderem geregelt, dass mindestens 10 m² Wohnfläche pro Person vorhanden sein müssen. Im Schlafbereich müssen pro Person mindestens 3,5 m² Grundfläche vorhanden sein. Für jeden Bewohner muss im Schlafbereich ein Bett mit Matratze (Mindestmaße 80x200cm), ein Kleiderschrank und ein Stuhl vorhanden sein. Wenn der Kleiderschrank nicht im Schlafbereich steht, muss dieser abschließbar sein. Pro 8 Personen muss es mindestens eine Toilette und eine Dusche geben.

 

Bereits im Juli 2019 wurde Kontakt mit der SNF aufgenommen. Dort ist bereits bekannt, dass mehrere bei der SNF registrierte Unternehmen Arbeitsmigranten in Emmerich am Rhein unterbringen. Registrierte Unternehmen führen ein Standortregister über die Unterkünfte, welche ausschließlich für das Büro der SNF, der Inspektionsinstitutionen und für die Unternehmen selbst zugänglich ist. Jedes Unternehmen wird jährlich anhand einer Stichprobe aller von diesem Unternehmen angegebenen Standorte überprüft. Die Informationen aus dem Standortregister darf die SNF nicht mit Dritten teilen. Die SNF teilte seinerzeit mit, dass man die Inspektionsstelle gebeten habe eine Adresse eines Unternehmens, das Standorte in Emmerich am Rhein nutzt, bei der nächsten Inspektion zu überprüfen. Bei der Kontrolle werden konkrete Elemente der Normen der SNF geprüft. Belästigungen wie Lärm oder Abfall seien während der Inspektionen durch die SNF schwierig oder unmöglich zu beurteilen. Werden Mängel bei einer Kontrolle festgestellt, haben die Unternehmen sechs Wochen Zeit um diese zu beheben. Andernfalls wird die Registrierung aufgehoben.

 

 

 

 

 

In dem auf der Internetseite einsehbarem Register gibt es (Stand 11.01.2021) 681 Einträge über niederländische Unternehmen (2018 waren es 388), die Arbeitsmigranten unterbringen. Aufgeführt ist auch das Unternehmen, das in Emmerich am Rhein 85% der Unterkünfte für Leiharbeitnehmer unterhält. Das Unternehmen hat der Ordnungsbehörde bereits 2019 ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt. Diese Unterkünfte erfüllen somit den durch die SNF vorgegebenen Wohnstandard.

 

Die SNF gibt Wohnstandards vor und überprüft sie. Sie stellt keine Beratungsstelle für Behörden dar und kann auch der Stadt Emmerich am Rhein keine Hinweise zur Änderung der Wohn- und Lebenssituation der Leiharbeitnehmer geben.

 

Das Thema der Unterbringung von in den Niederlanden beschäftigten Leiharbeitnehmern hat seit einigen Jahren in der Verwaltung einen besonderen Stellenwert. Im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten und personellen Kapazitäten werden alle notwendigen ordnungs- und bauordnungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Ein behördliches Einschreiten stößt jedoch im wahrsten Sinne des Wortes an Grenzen. So finden die auf Grundlage des Arbeitsschutzkontrollgesetzes v. 22.12.2020 erlassenen Gesetzesänderungen sowie die CoronaFleischwirtschaftVO v. 08.01.2021, die Regelungen zum Arbeitsschutz, zur Unterbringung in Sammelunterkünften und zum Transport zwischen Wohn- und Arbeitsstätte enthalten, nur auf deutsche Arbeitgeber bzw. in Deutschland beschäftigte Leiharbeitnehmer Anwendung. Die in den Niederlanden arbeitenden und in Deutschland wohnenden Leiharbeit-nehmer sind in diesem Regelungsbereich nicht erfasst.

 

Die Verwaltung befindet sich in einem regelmäßigen Austausch mit übergeordneten Behörden und mit diesem Thema betrauten Institutionen. Weitere Rechtsnomen auf binationaler Ebene können jedoch nur durch nationale Gesetzgeber geschaffen werden. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung im Oktober 2020 im Rahmen einer Anhörung zu einem Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Thema „Grenzüberschreitende Leiharbeit“ umfänglich Stellung genommen.

 

Auch zukünftig wird die Verwaltung alle Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten prüfen und, sofern möglich, umsetzen.  In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021 ist die Vorlage des nächsten Sachstandsberichtes zu diesem Thema vorgesehen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister