Betreff
Antrag auf Einführung eines Stadtgutschein-Systems;
hier: Antrag Nr. XXX 2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 17 0073/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den Zuschuss an die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH zwecks Einführung eines Stadtgutscheinsystems im endgültigen Haushalt 2021 um

93.000 € zu erhöhen.

 

Sachdarstellung :

 

Die Ratsfraktion CDU beantragt die Einführung eines Stadtgutscheinsystems, im Detail beantragt die CDU-Fraktion die 20 %ige Beteiligung der Stadt Emmerich am Rhein beim Erwerb eines Gutscheins, mithin ein aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellendes maximales Budget in Höhe von 250.000 €.

 

Im Rahmen der Sitzung des Rates am 15.12.2020 informierte die Verwaltung, dass die Werbegemeinschaften aus Emmerich und Elten, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Verwaltung bereits seit einigen Wochen im Austausch über die Förderung lokaler Wirtschaftszweige durch ein von der Stadt Emmerich am Rhein temporär bezuschusstes Gutscheinsystem seien. Die Überlegungen beinhalteten eine städtische Beteiligung von 80.000 €, somit einen Gutscheingesamtwert von 400.000 €. Das von der CDU-Fraktion beantragte Maximalbudget von 250.000 € überschreitet die seitens der Verwaltung angedachte Beteiligung deutlich.

Angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Emmerich am Rhein ist eine über die vorgeschlagene städtische Beteiligung von 80.000 € hinausgehende finanzielle Unterstützung nicht zu finanzieren. Weitere Details wurden für die erste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2021 angekündigt.

 

Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH hat zwischenzeitlich organisatorische, finanzielle, rechtliche und technische Details eines Gutscheinsystems mit nachfolgend aufgeführten Komponenten ausgearbeitet:

-           Ausgabe von Gutscheinen in physischer und digitaler Form (Verkauf in der Tourist-Info, ggf. weiteren Verkaufsstellen sowie Website),

-           Ausgabe zeitlich befristet bis zum 30.11.2021,

-           Einlöse-Empfehlung bis zum 31.01.2022 zur Förderung des Weihnachtsgeschäfts 2021

-           Voraussichtliche Stückelung der Gutscheine: 25, 50 und 100 Euro,

-           Pro Person einmalig Ausgabe von Gutscheinen bis zu einem Gutscheinwert von 240 Euro,

-           Einlösung der Gutscheine auch in Teilbeträgen möglich,

-           Bezuschussung jedes Gutscheins durch die Stadt Emmerich am Rhein mit 20% (z.B. Kauf Gutschein in Höhe von 100 Euro, Wert Gutschein in Höhe von 120 Euro),

-           der Zuschussbetrag der Stadt Emmerich beträgt max. 80.000 Euro, somit Umsatzvolumen in Höhe von max. 400.000 Euro

-           alle Beträge sind brutto = netto zu sehen, d.h. eine Umsatzsteuerpflicht entsteht erst bei Einlösung im Unternehmen;

-           Teilnehmer bzw. Berechtigte des Gutscheinsystems sind

·       Unternehmen, die Mitglied einer der Innenstadt-Werbegemeinschaften (EWG/IWE) sind oder

·      wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige und

·      in den Branchen Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Dienstleister, Touristik-/ Eventbranche, Kultur und Handwerk, Schaustellergewerbe tätig sind (ausgenommen sind Lebensmittel-, Getränke-, Drogerie- und Baumärkte sowie Tankstellen) und

·      die ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2020 am Markt angeboten haben.

 

Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH hat im Rahmen der Markterkundung verschiedene Gutscheinsysteme begutachtet. Lediglich ein digitales Gutscheinsystem lässt sich mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen umsetzen. Die Kosten eines Gutscheinsystems bei der von der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH favorisierten und kostengünstigsten Alternative, vor allem für Software-, Lizenz- und Bezahlfunktionen belaufen sich auf 13.000 Euro inkl. MwSt..

Das von der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH favorisierte Gutscheinsystem wurde bspw. von den im näheren Umfeld liegenden Kommunen Bocholt und Geldern bereits eingeführt.

Der städtische Zuschuss an die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH ist demnach im Haushalt 2021 um 93.000 Euro (80.000 € städt. Beteiligung an den Gutscheinen zzgl. 13.000 Euro Kosten zur Einführung eines Gutscheinsystems) zu erhöhen.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Eingabe des FDP-Einzelratsmitglieds Herrn Straver vom 20.01.2021 ist in Ergänzung zum Antrag der CDU-Ratsfraktion zu sehen, eine Beratung dessen im Zusammenhang mit dem Antrag auf „Einführung eines Stadtgutschein-Systems“ daher sinnentsprechend.

Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH hat in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit den Werbegemeinschaften aus Emmerich und Elten und der Verwaltung die organisatorischen Details eines Stadtgutscheinsystems erarbeitet und vorliegende Konzeption erstellt. Die Umsetzung weiterer Komponenten (z.B. einzelne Gutscheine mit 30 % anstatt 20 %-Bezuschussung) erfordert weitere personelle und finanzielle Ressourcen, die aktuell nicht zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hält somit an der ausgearbeiteten Konzeption fest und lehnt den Ergänzungsantrag des FDP-Einzelratsmitglied Herrn Straver ab.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Erhöhung des Zuschusses an die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH wird in der Veränderungsliste zum endgültigen Haushalt 2021 berücksichtigt.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister