hier: Antrag Nr. XXX 2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt den Zuschuss an die Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketinggesellschaft mbH zwecks Einführung eines Stadtgutscheinsystems im
endgültigen Haushalt 2021 um
93.000 € zu erhöhen.
Sachdarstellung :
Die
Ratsfraktion CDU beantragt die Einführung eines Stadtgutscheinsystems, im
Detail beantragt die CDU-Fraktion die 20 %ige Beteiligung der Stadt Emmerich am
Rhein beim Erwerb eines Gutscheins, mithin ein aus dem städtischen Haushalt zur
Verfügung zu stellendes maximales Budget in Höhe von 250.000 €.
Im
Rahmen der Sitzung des Rates am 15.12.2020 informierte die Verwaltung, dass die
Werbegemeinschaften aus Emmerich und Elten, die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Verwaltung bereits seit einigen
Wochen im Austausch über die Förderung lokaler Wirtschaftszweige durch ein von
der Stadt Emmerich am Rhein temporär bezuschusstes Gutscheinsystem seien. Die
Überlegungen beinhalteten eine städtische Beteiligung
von 80.000 €, somit einen Gutscheingesamtwert von 400.000 €. Das von der
CDU-Fraktion beantragte Maximalbudget von 250.000 € überschreitet die seitens
der Verwaltung angedachte Beteiligung deutlich.
Angesichts
der angespannten Finanzlage der Stadt Emmerich am Rhein ist eine über die
vorgeschlagene städtische Beteiligung von 80.000 € hinausgehende finanzielle
Unterstützung nicht zu finanzieren. Weitere Details wurden für die erste
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2021 angekündigt.
Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH hat
zwischenzeitlich organisatorische, finanzielle, rechtliche und technische
Details eines Gutscheinsystems mit nachfolgend aufgeführten Komponenten
ausgearbeitet:
- Ausgabe von Gutscheinen in physischer
und digitaler Form (Verkauf in der Tourist-Info, ggf. weiteren Verkaufsstellen
sowie Website),
- Ausgabe zeitlich
befristet bis zum 30.11.2021,
- Einlöse-Empfehlung bis
zum 31.01.2022 zur Förderung des Weihnachtsgeschäfts 2021
- Voraussichtliche
Stückelung der Gutscheine: 25, 50 und 100 Euro,
- Pro Person einmalig
Ausgabe von Gutscheinen bis zu einem Gutscheinwert von 240 Euro,
- Einlösung der
Gutscheine auch in Teilbeträgen möglich,
- Bezuschussung jedes Gutscheins durch
die Stadt Emmerich am Rhein mit 20% (z.B. Kauf Gutschein in Höhe von 100 Euro,
Wert Gutschein in Höhe von 120 Euro),
- der Zuschussbetrag der Stadt Emmerich
beträgt max. 80.000 Euro, somit Umsatzvolumen in Höhe von max. 400.000 Euro
- alle Beträge sind brutto = netto zu
sehen, d.h. eine Umsatzsteuerpflicht entsteht erst bei Einlösung im
Unternehmen;
- Teilnehmer bzw. Berechtigte des
Gutscheinsystems sind
· Unternehmen, die Mitglied einer der
Innenstadt-Werbegemeinschaften (EWG/IWE) sind oder
· wirtschaftlich und damit dauerhaft am
Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige und
· in den Branchen Einzelhandel,
Gastronomie, Hotellerie, Dienstleister, Touristik-/ Eventbranche, Kultur und
Handwerk, Schaustellergewerbe tätig sind (ausgenommen sind Lebensmittel-,
Getränke-, Drogerie- und Baumärkte sowie Tankstellen) und
· die ihre Waren oder Dienstleistungen
bereits vor dem 31. Dezember 2020 am Markt angeboten haben.
Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH hat im
Rahmen der Markterkundung verschiedene Gutscheinsysteme begutachtet. Lediglich
ein digitales Gutscheinsystem lässt sich mit den zur Verfügung stehenden
Personalressourcen umsetzen. Die Kosten eines Gutscheinsystems bei der von der
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH favorisierten und
kostengünstigsten Alternative, vor allem für Software-, Lizenz- und
Bezahlfunktionen belaufen sich auf 13.000 Euro inkl. MwSt..
Das von der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH
favorisierte Gutscheinsystem wurde bspw. von den im näheren Umfeld liegenden
Kommunen Bocholt und Geldern bereits eingeführt.
Der städtische Zuschuss an die Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketinggesellschaft mbH ist demnach im Haushalt 2021 um 93.000 Euro
(80.000 € städt. Beteiligung an den Gutscheinen zzgl. 13.000 Euro Kosten zur
Einführung eines Gutscheinsystems) zu erhöhen.
Die als Anlage 2 beigefügte Eingabe des FDP-Einzelratsmitglieds Herrn
Straver vom 20.01.2021 ist in Ergänzung zum Antrag der CDU-Ratsfraktion zu
sehen, eine Beratung dessen im Zusammenhang mit dem Antrag auf „Einführung
eines Stadtgutschein-Systems“ daher sinnentsprechend.
Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH hat in den
vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit den Werbegemeinschaften
aus Emmerich und Elten und der Verwaltung die organisatorischen Details eines
Stadtgutscheinsystems erarbeitet und vorliegende Konzeption erstellt. Die
Umsetzung weiterer Komponenten (z.B. einzelne Gutscheine mit 30 % anstatt 20
%-Bezuschussung) erfordert weitere personelle und finanzielle Ressourcen, die
aktuell nicht zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hält somit an der
ausgearbeiteten Konzeption fest und lehnt den Ergänzungsantrag des
FDP-Einzelratsmitglied Herrn Straver ab.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Erhöhung des Zuschusses an die
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH wird in der
Veränderungsliste zum endgültigen Haushalt 2021 berücksichtigt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister