Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Maßnahmen des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung -
Vorlage
05 - 17 0077/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Einrichtung von Fahrradstraßen im Rahmen des Rad- und Fußwegekonzeptes zu prüfen.

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, ein Konzept für Mitfahrbänke zu erarbeiten.

3.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die Erarbeitung eines Dorfentwicklungskonzeptes Praest Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € in den Haushalt 2021 einzustellen.

4.    Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2020 auf 3.697.197 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.666.588 Euro ggf. zuzüglich der Veränderungen aus den in der Vorlage dargestellten Ergänzungen fest.

5.    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das beigefügte Straßen- und Wegekonzept.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellte zur Haushaltsplanberatung folgenden Antrag:

 

1.1  Die Wallstraße und die Burgstraße werden zu einer Fahrradstraße umgewidmet und diese Fahrradstraße am Großen Löwen über Hühnerstraße und Mennonitenstraße bis zur Einmündung Ostwall fortgeführt

1.2  Der Große Wall wird vom Steintor bis zum Großen Löwen für den Fahrradverkehr gesperrt.

 

Zu 1.1

Die Einrichtung von Fahrradstraßen wurde im Fuß- und Radwegekonzept der Stadt Emmerich bereits untersucht. Hier wurde insbesondere die Wallstraße/Burgstraße vom Geistmarkt bis zum Großen Löwen bereits als Fahrradstraße herausgearbeitet:

 

„Fahrradstraßen sollen die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen. In Fahrradstraßen werden Radfahrer gegenüber anderen Fahrzeugen bevorzugt. Durch Zusatzzeichen können in Ausnahmefällen andere Fahrzeuge erlaubt werden. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Durch den geringen Kfz-Verkehr sind Fahrradstraßen deutlich weniger von Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Fahrradzonen können analog zu Tempo 30-Zonen angeordnet werden. Sie haben ähnliche Regelungen wie Fahrradstraßen. Für den Fahrverkehr gilt eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h und Radfahrende dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Zusätzlich dürfen Elektrokleinstfahrzeuge in eine Fahrradzone einfahren. Ziel ist es, die Hauptachsen des Radverkehrs zu beschleunigen und Fahrradfahren komfortabler und sicherer zu gestalten. Das erhöht die Motivation mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zu fahren. Fahrradstraßen und Fahrradzonen zeigen den Radfahrern, dass sie als Verkehrsteilnehmer wertgeschätzt werden. Fahrradstraßen werden angeordnet durch die Verkehrszeichen 244.1 und 244.2.

 

Erste Vorschläge für die Errichtung einer Fahrradstraße ist die Wallstraße (vgl. Anhang 6, RV_01), die parallel zum Großen Wall verläuft, der keine Radverkehrsinfrastruktur aufweist und aufgrund seines Straßenquerschnitts und Verkehrsaufkommens nicht als Radwegeverbindung aufgenommen wurde. Die Wallstraße nimmt eine wichtige Verbindung im Alltagsverkehr für Pendler und Schüler ein. Sie soll daher möglichst attraktiv gestaltet werden, weshalb zunächst geprüft werden soll, ob und inwieweit sie als Fahrradstraße umgestaltet werden kann. Eine Erweiterung der Fahrradstraße um die Straße „Hinter dem Mühlenberg“ ist ratsam, da hier die direkte Anbindung an die Rheinschule gegeben ist.“ (s. S. 56 des Klimaschutzteilkonzepts Fahrradstraße/Fahrradzone)

 

Die Maßnahme ist im Fuß- und Radewegekonzept mit der Priorität 1 gekennzeichnet und soll demnach zeitnah umgesetzt werden. Fraglich bei der Einrichtung ist jedoch die die Kreuzung zur Agnetenstraße. Eine durchgängige Bevorrechtigung der Wallstraße als Fahrradstraße ist nicht möglich, da dies sonst Rückstau auf den Großen Wall zur Folge hätte. Insofern muss geprüft werden, ob zur Errichtung der Fahrradstraße die Verkehrsführung in diesem weiträumigen Bereich oder gar der Umbau der Wallstraße notwendig ist. Der weitere Verlauf über die Kreuzung Wallstraße/Pesthof bedarf ebenfalls der Überprüfung und ggf. Anpassung der Verkehrsführung.

 

Das Büro Stadtverkehr ist bereits beauftragt worden, die Kreuzung Agnetenstraße/Wallstraße weitergehend zu untersuchen und Entwürfe für eine Umgestaltung zu fertigen, die die Einrichtung einer Fahrradstraße ermöglichen. Diese Leistung ist Bestandteil des Auftrags zur Erarbeitung des Fuß- und Radwegekonzeptes und bedarf daher keiner zusätzlichen Haushaltsmittel.

 

Von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird über das Konzept hinausgehend vorgeschlagen, die Fahrradstraße bis zum Ostwall zu verlängern. Anhand der Untersuchungen im Rad- und Fußwegekonzept ist dies als nicht notwendig erachtet worden. Soweit die Wallstraße als Fahrradstraße eingerichtet wird, wird seitens der Verwaltung die vorgeschlagene Verlängerung geprüft.

 

 

Zu 1.2

Bezüglich der Sperrung des Großen Walls (Landesstraße L7) für den Fahrradverkehr wurde bereits durch Straßen.NRW eine Stellungnahme verfasst:

 

„Die L 7 (Großer Wall) als Landesstraße gewidmet dient der uneingeschränkten Nutzung aller Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrsbelastung beträgt gemäß der Bundesverkehrszählung aus 2015 DTV = 10125KFZ mit einem Schwerverkehrsanteil von 458Fzg. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 7,30m. Das Unfallgeschehen ist nach hiesiger Kenntnis unauffällig.

 

In 2020 wurde die Radwegbenutzungspflicht auf dem Streckenabschnitt zwischen der Deichstraße und Dederichstraße aufgehoben, so dass die Radfahrenden die Fahrbahn nutzen können. Seitens Straßen.NRW sind keine Auffälligkeiten seit dieser Änderung bekannt.

Grundsätzlich wird die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn von den Radverkehrsverbänden sogar gefordert.

 

Radfahrenden müssen diesen Streckenabschnitt nicht befahren, sondern können die parallel verlaufende Wallstraße nutzen. Ein hohes Verkehrsaufkommen an Rad fahrenden ist in diesem Bereich nicht bekannt.

 

Seitens Straßen.NRW wird kein Erfordernis gesehen, das benutzungsrecht der Fahrbahn der L 7 (Großer Wall) für Radfahrende zu unterbinden.“

 

Dieser Stellungnahme schließt sich die Verwaltung an, da ein Verbot nur in besonderen Gefahrenlagen ausgesprochen werden kann. Dies ist am Großen Wall nicht gegeben.

 

Insofern fallen für die Einrichtung der Fahrradstraße keine Kosten an.

 

 

Zu 2)

 

Von der SPD-Fraktion wurde beantragt, ein Konzept für Mitfahrbänke zur besseren Anbindung der Ortsteile der Stadt Emmerich am Rhein zu entwickeln.

 

Das beispielhaft aufgeführte Konzept der Stadt Rees wurde seitens der Stadtverwaltung aufgestellt. Dies ist daher sinnvoll, dass hier die notwendigen Ortskenntnisse vorhanden sind. Ziel des Konzeptes ist es, in jedem Stadtteil an zentraler Stelle eine Mitfahrbank einzurichten. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das Konzept ebenfalls mit eigenen personellen Mittel zu entwickeln.

 

Da die die personelle Situation im FB 5 derzeit noch angespannt ist, ist mit einer Erarbeitung des Konzeptes erst im 2. Halbjahr 2021 zu rechnen. Bei den Personalkosten handelt es sich um ohnehin vorhandene Kosten. Zum Haushaltsjahr 2022 können zur Umsetzung des Konzeptes entsprechend fundiert berechnete Mittel eingestellt werden.

 

 

Zu 3)

 

Die CDU-Ratsfraktion beantragt einen Sachstandsbericht zum Dorfentwicklungskonzept für den Ortsteil Praest und aufzuzeigen, wie in 2021 mit dem Auftakt gestartet werden kann.

 

Im Haushalt 2020 wurde bereits ein Ansatz für die Erarbeitung eines Dorfentwicklungskonzeptes i. H. v. 50.000 € eingeplant. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde im Jahr 2020 aufgrund des Personalmangels nicht begonnen. Der Haushaltsansatz wird im Haushalt 2021 erneut aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr mit der Beantragung von entsprechenden Fördermitteln und der Beauftragung eines Büros zur Erarbeitung des Konzeptes begonnen werden kann. Nach Beauftragung des Büros ist vordringlich zu klären, wann und unter welchen Rahmenbedingungen (Corona) eine ausführliche Bestandsaufnahme und eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit eingeplant werden kann. Die Beteiligung erfolgt mit Einbindung der Politik.

 

 

Zu 4) 

 

Am 15.12.2020 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 durch den Bürgermeister und der Städtkämmerin in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 wird im ASE zur weiteren Beratung vorgestellt und zur Kenntnis gegeben. Weiterhin wurden die entsprechenden Seiten des Haushaltsplanentwurfes 2021 verteilt bzw. im Sitzungsinformationssystem eingestellt.

 

Als Anlage ist der Haushaltsplanentwurf des Dezernates II / Budget 500 / Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – beigefügt. (S.  283-341)

 

Die in der Beratung dieser Vorlage beschlossenen Haushaltsansätze sollen in das Budget 500 des Haushaltsplanentwurfs 2021 aufgenommen werden.

 

 

Zu 5)

 

Die Landesregierung hat im Jahr 2020 beschlossen, Straßenausbaubeiträge nach KAG unter gewissen Umständen zu fördern. Ziel ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um die Hälfte der Beiträge.

 

Um als Stadt die Fördergelder für nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen beantragen zu können, ist gem. Ziffer 4 der Förderrichtlinie ein Straßen- und Wegekonzept notwendig. Dieses Konzept muss durch ein Kommunales Gremium beschlossen werden.

 

Das Konzept ist inhaltsgleich mit der Prioritäten- und Investitionsliste aus dem Haushaltsplan. Um den formellen Anforderungen an die Landesförderung gerecht zu werden, soll das Straßen- und Wegekonzept im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossen werden.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Produkt: sh. Vorlage

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter