hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Maßnahmen des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung -
Beschlussvorschlag
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Einrichtung von Fahrradstraßen
im Rahmen des Rad- und Fußwegekonzeptes zu prüfen.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, ein Konzept für Mitfahrbänke zu
erarbeiten.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die Erarbeitung eines
Dorfentwicklungskonzeptes Praest Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € in den
Haushalt 2021 einzustellen.
4.
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den
Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im
Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2020 auf 3.697.197 Euro und im
Finanzhaushalt auf 2.666.588 Euro ggf. zuzüglich der Veränderungen aus den in
der Vorlage dargestellten Ergänzungen fest.
5.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das
beigefügte Straßen- und Wegekonzept.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Die Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN stellte zur Haushaltsplanberatung folgenden Antrag:
1.1
Die
Wallstraße und die Burgstraße werden zu einer Fahrradstraße umgewidmet und
diese Fahrradstraße am Großen Löwen über Hühnerstraße und Mennonitenstraße bis
zur Einmündung Ostwall fortgeführt
1.2
Der
Große Wall wird vom Steintor bis zum Großen Löwen für den Fahrradverkehr
gesperrt.
Zu 1.1
Die Einrichtung von
Fahrradstraßen wurde im Fuß- und Radwegekonzept der Stadt Emmerich bereits
untersucht. Hier wurde insbesondere die Wallstraße/Burgstraße vom Geistmarkt
bis zum Großen Löwen bereits als Fahrradstraße herausgearbeitet:
„Fahrradstraßen
sollen die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem
Kraftfahrzeugverkehr schaffen. In Fahrradstraßen werden Radfahrer gegenüber
anderen Fahrzeugen bevorzugt. Durch Zusatzzeichen können in Ausnahmefällen
andere Fahrzeuge erlaubt werden. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn
der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten
ist. Durch den geringen Kfz-Verkehr sind Fahrradstraßen deutlich weniger von
Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Fahrradzonen können analog zu Tempo
30-Zonen angeordnet werden. Sie haben ähnliche Regelungen wie Fahrradstraßen.
Für den Fahrverkehr gilt eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h und
Radfahrende dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Zusätzlich dürfen
Elektrokleinstfahrzeuge in eine Fahrradzone einfahren. Ziel ist es, die
Hauptachsen des Radverkehrs zu beschleunigen und Fahrradfahren komfortabler und
sicherer zu gestalten. Das erhöht die Motivation mit dem Fahrrad statt mit dem
Auto zu fahren. Fahrradstraßen und Fahrradzonen zeigen den Radfahrern, dass sie
als Verkehrsteilnehmer wertgeschätzt werden. Fahrradstraßen werden angeordnet
durch die Verkehrszeichen 244.1 und 244.2.
Erste Vorschläge für
die Errichtung einer Fahrradstraße ist die Wallstraße (vgl. Anhang 6, RV_01),
die parallel zum Großen Wall verläuft, der keine Radverkehrsinfrastruktur
aufweist und aufgrund seines Straßenquerschnitts und Verkehrsaufkommens nicht
als Radwegeverbindung aufgenommen wurde. Die Wallstraße nimmt eine wichtige
Verbindung im Alltagsverkehr für Pendler und Schüler ein. Sie soll daher
möglichst attraktiv gestaltet werden, weshalb zunächst geprüft werden soll, ob
und inwieweit sie als Fahrradstraße umgestaltet werden kann. Eine Erweiterung
der Fahrradstraße um die Straße „Hinter dem Mühlenberg“ ist ratsam, da hier die
direkte Anbindung an die Rheinschule gegeben ist.“ (s. S. 56 des
Klimaschutzteilkonzepts Fahrradstraße/Fahrradzone)
Die Maßnahme ist im
Fuß- und Radewegekonzept mit der Priorität 1 gekennzeichnet und soll demnach
zeitnah umgesetzt werden. Fraglich bei der Einrichtung ist jedoch die die
Kreuzung zur Agnetenstraße. Eine durchgängige Bevorrechtigung der Wallstraße
als Fahrradstraße ist nicht möglich, da dies sonst Rückstau auf den Großen Wall
zur Folge hätte. Insofern muss geprüft werden, ob zur Errichtung der
Fahrradstraße die Verkehrsführung in diesem weiträumigen Bereich oder gar der
Umbau der Wallstraße notwendig ist. Der weitere Verlauf über die Kreuzung
Wallstraße/Pesthof bedarf ebenfalls der Überprüfung und ggf. Anpassung der
Verkehrsführung.
Das Büro
Stadtverkehr ist bereits beauftragt worden, die Kreuzung
Agnetenstraße/Wallstraße weitergehend zu untersuchen und Entwürfe für eine
Umgestaltung zu fertigen, die die Einrichtung einer Fahrradstraße ermöglichen.
Diese Leistung ist Bestandteil des Auftrags zur Erarbeitung des Fuß- und
Radwegekonzeptes und bedarf daher keiner zusätzlichen Haushaltsmittel.
Von der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen wird über das Konzept hinausgehend vorgeschlagen, die
Fahrradstraße bis zum Ostwall zu verlängern. Anhand der Untersuchungen im Rad-
und Fußwegekonzept ist dies als nicht notwendig erachtet worden. Soweit die
Wallstraße als Fahrradstraße eingerichtet wird, wird seitens der Verwaltung die
vorgeschlagene Verlängerung geprüft.
Zu 1.2
Bezüglich der
Sperrung des Großen Walls (Landesstraße L7) für den Fahrradverkehr wurde
bereits durch Straßen.NRW eine Stellungnahme verfasst:
„Die L 7 (Großer Wall) als Landesstraße
gewidmet dient der uneingeschränkten Nutzung aller Verkehrsteilnehmer. Die
Verkehrsbelastung beträgt gemäß der Bundesverkehrszählung aus 2015 DTV =
10125KFZ mit einem Schwerverkehrsanteil von 458Fzg. Die Fahrbahnbreite beträgt
ca. 7,30m. Das Unfallgeschehen ist nach hiesiger Kenntnis unauffällig.
In 2020 wurde die Radwegbenutzungspflicht auf
dem Streckenabschnitt zwischen der Deichstraße und Dederichstraße aufgehoben,
so dass die Radfahrenden die Fahrbahn nutzen können. Seitens Straßen.NRW sind
keine Auffälligkeiten seit dieser Änderung bekannt.
Grundsätzlich wird die Führung des
Radverkehrs auf der Fahrbahn von den Radverkehrsverbänden sogar gefordert.
Radfahrenden müssen diesen Streckenabschnitt
nicht befahren, sondern können die parallel verlaufende Wallstraße nutzen. Ein
hohes Verkehrsaufkommen an Rad fahrenden ist in diesem Bereich nicht bekannt.
Seitens Straßen.NRW
wird kein Erfordernis gesehen, das benutzungsrecht der Fahrbahn der L 7 (Großer
Wall) für Radfahrende zu unterbinden.“
Dieser Stellungnahme
schließt sich die Verwaltung an, da ein Verbot nur in besonderen Gefahrenlagen
ausgesprochen werden kann. Dies ist am Großen Wall nicht gegeben.
Insofern fallen für
die Einrichtung der Fahrradstraße keine Kosten an.
Zu 2)
Von der
SPD-Fraktion wurde beantragt, ein Konzept für Mitfahrbänke zur besseren
Anbindung der Ortsteile der Stadt Emmerich am Rhein zu entwickeln.
Das beispielhaft
aufgeführte Konzept der Stadt Rees wurde seitens der Stadtverwaltung aufgestellt.
Dies ist daher sinnvoll, dass hier die notwendigen Ortskenntnisse vorhanden
sind. Ziel des Konzeptes ist es, in jedem Stadtteil an zentraler Stelle eine
Mitfahrbank einzurichten. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das
Konzept ebenfalls mit eigenen personellen Mittel zu entwickeln.
Da die die
personelle Situation im FB 5 derzeit noch angespannt ist, ist mit einer
Erarbeitung des Konzeptes erst im 2. Halbjahr 2021 zu rechnen. Bei den
Personalkosten handelt es sich um ohnehin vorhandene Kosten. Zum Haushaltsjahr
2022 können zur Umsetzung des Konzeptes entsprechend fundiert berechnete Mittel
eingestellt werden.
Zu 3)
Die
CDU-Ratsfraktion beantragt einen Sachstandsbericht zum Dorfentwicklungskonzept
für den Ortsteil Praest und aufzuzeigen, wie in 2021 mit dem Auftakt gestartet
werden kann.
Im Haushalt 2020
wurde bereits ein Ansatz für die Erarbeitung eines Dorfentwicklungskonzeptes i.
H. v. 50.000 € eingeplant. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde im Jahr 2020
aufgrund des Personalmangels nicht begonnen. Der Haushaltsansatz wird im
Haushalt 2021 erneut aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr
mit der Beantragung von entsprechenden Fördermitteln und der Beauftragung eines
Büros zur Erarbeitung des Konzeptes begonnen werden kann. Nach Beauftragung des
Büros ist vordringlich zu klären, wann und unter welchen Rahmenbedingungen
(Corona) eine ausführliche Bestandsaufnahme und eine erste Beteiligung der
Öffentlichkeit eingeplant werden kann. Die Beteiligung erfolgt mit Einbindung
der Politik.
Zu 4)
Am 15.12.2020
wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 durch den Bürgermeister und der
Städtkämmerin in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die
Fachausschüsse verwiesen.
Der Entwurf des
Haushaltsplanes 2021 wird im ASE zur weiteren Beratung vorgestellt und zur
Kenntnis gegeben. Weiterhin wurden die entsprechenden Seiten des
Haushaltsplanentwurfes 2021 verteilt bzw. im Sitzungsinformationssystem
eingestellt.
Als Anlage ist der
Haushaltsplanentwurf des Dezernates II / Budget 500 / Fachbereich 5 –
Stadtentwicklung – beigefügt. (S.
283-341)
Die in der
Beratung dieser Vorlage beschlossenen Haushaltsansätze sollen in das Budget 500
des Haushaltsplanentwurfs 2021 aufgenommen werden.
Zu 5)
Die
Landesregierung hat im Jahr 2020 beschlossen, Straßenausbaubeiträge nach KAG
unter gewissen Umständen zu fördern. Ziel ist die Entlastung der Bürgerinnen
und Bürger um die Hälfte der Beiträge.
Um als Stadt die
Fördergelder für nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen beantragen zu
können, ist gem. Ziffer 4 der Förderrichtlinie ein Straßen- und Wegekonzept
notwendig. Dieses Konzept muss durch ein Kommunales Gremium beschlossen werden.
Das Konzept ist
inhaltsgleich mit der Prioritäten- und Investitionsliste aus dem Haushaltsplan.
Um den formellen Anforderungen an die Landesförderung gerecht zu werden, soll
das Straßen- und Wegekonzept im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossen werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Produkt: sh. Vorlage
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter