Betreff
Errichtung von Miniwäldern auf ungenutzten Flächen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
05 - 17 0088/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, künftig ungenutzte und geeignete Flächen unter Berücksichtigung des Konzepts der „Miniwälder“ zu bepflanzen.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen des Konzeptes „Insektenfreundliches Emmerich“ sind bereits sämtliche städtischen Grünflächen untersucht worden, ob dort geänderte Pflege- und Pflanzmaßnahmen gezielt Lebensräume oder Nahrungshabitate für Insekten schaffen können.

 

Für Miniwälder ist i. d. R. mindestens eine Fläche so groß wie ein Tennisplatz (ca. 450m²) erforderlich. Das Konzept der Miniwälder sieht vor, einheimische Bäume dicht zu pflanzen und so eine schnellere Entwicklung voranzutreiben. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Grünflächen ungestört entwickeln können. Somit scheiden viele städtische Grünflächen wie Straßenbegleitgrün, Kita- und Schulgelände, Friedhöfe, öffentliche Parks etc. aus.

 

Daher ist davon auszugehen, dass derzeit keine städtischen Flächen zur Verfügung stehen, die sich für die Einrichtung eines Miniwaldes eignen.

 

Sofern sich für bestimmte städtische Flächen die Frage der Bepflanzung stellt, soll das Konzept eines Miniwaldes berücksichtigt werden. Diese Bepflanzungsart wird auch unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet und berücksichtigt. So können auf dem Stadtgebiet verschiedenartige Grünflächen entstehen.

 

Die vorgeschlagene Bepflanzungsart wird unter forstwirtschaftlichen Aspekten betrachtet und berücksichtigt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter