Betreff
Umstellung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder;
hier: Antrag Nr. VI/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 17 0108/2021
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder entsprechend § 1 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich als monatliche Pauschale zu zahlen.

Die Zahlung der besonderen Aufwendung für Ausschussvorsitzende wird in der bisherigen Form beibehalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Mit Antrag vom 14.01.2021 regt die CDU-Ratsfraktion an, das bisherige Verfahren zur Entschädigung der Ratsmitglieder umzustellen (Anlage).

 

Als zuständiges Fachgremium hat sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2021 im Rahmen der Beratung des Budgets 100 -Fachbereich 1 Zentrale Dienste-mit dem Ansinnen befasst. Die dem Gremium zugeleitete Sachverhaltsprüfung samt Beschlussempfehlung stellt sich wie folgt dar:

 

„§ 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein bestimmt, dass die Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages (Anm.: gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse –Entschädigungsverordnung – EntschVO- in Höhe von 206,20 Euro) und ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen (gem. § 1 Abs. 2 b) EntschVO in Höhe von jeweils 21,20 Euro) erhalten.

Mit o.g. Antrag wird eine Umstellung auf eine monatliche Pauschale (gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 a) in Höhe von 313,00 Euro) angeregt.

 

Verwaltungsseitig wurde Umsetzung der Anregung geprüft und in dem Zusammenhang eine Vergleichsberechnung auf Grundlage zurückliegender Haushaltsjahre (hier: 2020 und 2019) aufgestellt. Gleichbleibende oder verminderte Ausgaben stellen sich ab einer durchschnittlichen jährlichen Anzahl von 60 Sitzungen je Ratsmitglied ein; im Durchschnitt der letzten Jahre lag diese bei 48 bzw. 49 Sitzungen pro Jahr.

Im Ergebnis ergibt sich durch die Systemumstellung eine jährliche Mehrbelastung des städtischen Haushaltes in Höhe von 8.700 Euro; bei unterjähriger Einführung im Jahr 2021 würde für den Haushalt 2021 eine anteilige Mehrbelastung in Höhe von 5.800 Euro zu erwarten sein.

Ein verminderter verwaltungsseitiger Aufwand geht mit der Umstellung nicht einher, da das Erfordernis der Erfassung der Sitzungsteilnehmer –auch vor dem Hintergrund zu leistender Verdienstausfallentschädigungen u.ä, sowie der Differenzierung zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern- bestehen bleibt.

 

Die Veränderungsliste zum Haushalt 2021 weist den prognostizierten anteiligen Mehrbedarf bereits entsprechend aus.

 

Eine Kompensation bzw. Verminderung der Aufwendungen insgesamt trotz angeregter Systemumstellung könnte durch die seitens des Gesetzgebers mit Änderung des § 46 Abs. 2 GO NW neu geschaffene Möglichkeit der Differenzierung der Entschädigung für Ausschussvorsitzende generiert werden.

Seit dem 01.11.2020 kann die bislang pauschal zu gewährende zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende (aktuell 313,00 pro Monat) durch entsprechende Regelung in der Hauptsatzung durch ein Sitzungsgeld (313,00 Euro pro Ausschusssitzung) ersetzt werden. Auch kann der Verzicht der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für einzelne oder alle Ausschüsse durch Hauptsatzungsregelung nunmehr normkonform bestimmt werden.

 

Die Umstellung des Systems auf Gewährung eines Sitzungsgeldes in Höhe der Aufwandsentschädigung pro Sitzung würde bezogen auf den durchschnittlichen Sitzungsturnus vergangener Jahre zu jährlichen Minderausgaben in Höhe von ca. 18.000 Euro jährlich, ein vollständiger Verzicht auf die Gewährung der zusätzlichen Pauschale in Konsequenz zur Minderausgaben in Höhe von jährlich 33.804 Euro führen.

 

Vor dem Hintergrund der sich mit Modifizierung der Gemeindeordnung ergebenden Möglichkeiten wird verwaltungsseitig eine interfraktionelle Abstimmung über die künftige Verfahrensweise vor Ort angeregt; etwaige Änderungen wären ebenfalls in der Hauptsatzung abzubilden.

 

Daher wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

1.

Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten, die eine Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder ausschließlich als monatliche Pauschale ausweist.

 

2.

Die Fraktionen stimmen sich angesichts der sich mit Modifizierung des § 46 Abs. 2 GO NRW ergebenden Möglichkeiten parallel über die künftige Verfahrensweise hinsichtlich der Zahlbarmachung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende ab, damit ein etwaig daraus resultierender Regelungsbedarf gleichsam in den Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung einfließen kann.“

 

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2021:

Der verwaltungsseitig formulierte Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung des Fachausschusses nicht zum Antrag erhoben. Stattdessen formulierten SPD- Fraktion und CDU-Fraktion eigene Beschlussvorschläge, über die nach Maßgabe der Geschäftsordnung in der Reihenfolge der Antragstellung wie folgt abgestimmt wurde:

 

 

 

Antrag der SPD-Fraktion:

 

Der Rat beschließt, das bisherige Abrechnungsverfahren für Aufwandsentschädigungen beizubehalten und die besondere Aufwendung für Ausschussvorsitzende nur in den Monaten, in denen die entsprechenden Sitzungen sind, zu zahlen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Stimmen dafür 8, Stimmen dagegen 13, Enthaltungen.0

 

Antrag der CDU-Fraktion:

 

Der Rat beschließt, die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder entsprechend § 1 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich als monatliche Pauschale zu zahlen.

Die Zahlung der besonderen Aufwendung für Ausschussvorsitzende wird in der bisherigen Form beibehalten.

 

Stimmen dafür 13, Stimmen dagegen 8, Enthaltungen.0

 

Vor dem Hintergrund vorstehender Beschlusslage bildet die Verwaltungsvorlage nunmehr den mehrheitlich beschlossenen Auftrag an die Verwaltung als Beschlussvorschlag ab.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Anteilige Mehrkosten in Höhe von 5.800 Euro (Annahme: Umsetzung ab 05/2021) für das HHJ 2021 über Veränderungsliste berücksichtigt; Folgejahre um 8.700 Euro erhöhter Ansatz Produkt 01.01.01 Sachkonto 54210000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

Peter Hinze

Bürgermeister