Betreff
Realisierung Wemmer & Janssen,
hier. Antrag Nr. V/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0110/2021
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der aufgezeigten Verfahrensweise zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die CDU-Ratsfraktion beantragt, die weiteren Schritte für die Realisierung der Wohn- und Fachmarktplanungen für das städtische Grundstück ehem. „Wemmer & Janssen“ anzustoßen. Die notwendigen ersten Verfahrensschritte wie städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten, Projektplanung sowie der grundsätzliche Konsens hinsichtlich der privatrechtlichen Abwicklung sollen der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Grundsätzlich wurde im August 2020 politische Zustimmung für das Projekt signalisiert. Die notwendigen ersten Schritte für die Einleitung des Verfahrens wurden dem Vorhabenträger mitgeteilt. Seitens der Stadt Emmerich wurden bereits Abstimmungen mit einer Rechtsanwaltskanzlei zur Erarbeitung des Bebauungsplans und zur Veräußerung des Grundstücks getätigt. Somit sind ist der Verfahrensablauf seitens der Verwaltung bereits vorgeplant.

 

Im Wesentlichen muss als erstes der übliche Städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Verfahrenskosten und zur Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros seitens Vorhabenträger und Stadt Emmerich abgeschlossen werden. Dieser wird dem ASE und dem Rat alsbald zum Beschluss vorgelegt.

 

Insofern soll nach Abschluss des Vertrages zwischen Investor und Stadt ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt werden, mit dem die Verfahrensart und der Verfahrensablauf abgestimmt wird. Daraufhin kann seitens des Büros ein Vorentwurf für den Bebauungsplan erstellt werden.

 

Parallel dazu wird seitens der Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vorgelegt. Durch diesen wird der politische Wille zur Durchführung des Planverfahrens dokumentiert.

 

Im Zuge der vorgenannten Arbeitsschritte werden erste Regelungen bezüglich des Grundstücksverkaufs getroffen.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Kosten für anwaltliche Beratung sind im Budget 500, Produkt 1.100.09.01.01, Sachkonto 54319000 eingeplant

.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister