hier. Antrag Nr. V/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der aufgezeigten Verfahrensweise zu.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die
CDU-Ratsfraktion beantragt, die weiteren Schritte für die Realisierung der
Wohn- und Fachmarktplanungen für das städtische Grundstück ehem. „Wemmer & Janssen“
anzustoßen. Die notwendigen ersten Verfahrensschritte wie städtebaulicher
Vertrag zur Übernahme der Planungskosten, Projektplanung sowie der
grundsätzliche Konsens hinsichtlich der privatrechtlichen Abwicklung sollen der
Politik zur Entscheidung vorgelegt werden.
Grundsätzlich wurde
im August 2020 politische Zustimmung für das Projekt signalisiert. Die
notwendigen ersten Schritte für die Einleitung des Verfahrens wurden dem
Vorhabenträger mitgeteilt. Seitens der Stadt Emmerich wurden bereits
Abstimmungen mit einer Rechtsanwaltskanzlei zur Erarbeitung des Bebauungsplans
und zur Veräußerung des Grundstücks getätigt. Somit sind ist der
Verfahrensablauf seitens der Verwaltung bereits vorgeplant.
Im Wesentlichen
muss als erstes der übliche Städtebauliche Vertrag zur Übernahme der
Verfahrenskosten und zur Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros
seitens Vorhabenträger und Stadt Emmerich abgeschlossen werden. Dieser wird dem
ASE und dem Rat alsbald zum Beschluss vorgelegt.
Insofern soll nach
Abschluss des Vertrages zwischen Investor und Stadt ein qualifiziertes
Planungsbüro beauftragt werden, mit dem die Verfahrensart und der
Verfahrensablauf abgestimmt wird. Daraufhin kann seitens des Büros ein
Vorentwurf für den Bebauungsplan erstellt werden.
Parallel dazu wird
seitens der Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vorgelegt. Durch diesen wird der
politische Wille zur Durchführung des Planverfahrens dokumentiert.
Im Zuge der
vorgenannten Arbeitsschritte werden erste Regelungen bezüglich des
Grundstücksverkaufs getroffen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Kosten für anwaltliche Beratung sind im Budget 500, Produkt 1.100.09.01.01, Sachkonto 54319000 eingeplant
.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister