Betreff
Außengastronomie Rheinpromenade 14;
hier: Errichtung von Windschutzanlagen
Vorlage
05 - 17 0129/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den hausnahen Windschutz an der

            Rheinpromenade 14 zuzulassen, wenn die seitliche Begrenzung zum Nachbargebäude

            Rheinpromenade 15 transparent hergestellt wird.

 

2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den geplanten Windschutz auf der

            Rheinpromenade abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 03.03.2020 beschlossen, eine Außengastronomie in der Sichtachse Christoffeltor zuzulassen und so die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis unbeschadet anderweitiger Rechte und Gesetze, möglich zu machen.

 

Durch diesen Beschluss ist es für das Ladenlokal „Frittenknaller“ an der Rheinpromenade möglich, entsprechende Außengastronomieflächen an der Rheinpromenade zu erhalten. Der Betreiber hat zwischenzeitlich Planungen für drei Flächen vorgelegt.

 

Zum einem handelt es sich um die Fläche am Fischerort, welche in der Umgestaltung der Kaßstraße als Außengastronomiefläche angelegt wurde, da auf der Rheinpromenade kein Platz zu Verfügung steht. Diese kann dem Ladenlokal ohne weiteres per Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu 1)

 

Der Betreiber hat ebenfalls einen Antrag gestellt, den vorhandenen Windschutz abzubrechen und eine neue Windschutzanlage zu errichten. Diese soll sich an der Tiefe des Windschutzes vom Nachbargebäude Rheinpromenade 15 orientieren. (vgl. Anlage 1)

 

Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 sind für die hausnahe Gastronomiezone Markisen bis zur Fahrgasse und die Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung zu ermöglichen. Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.

 

Seitens der Verwaltung ist der Abbruch der alten Windschutzanlage und die Errichtung der neuen Anlage grundsätzlich genehmigungsfähig. Allerdings ist die Abtrennung zum Nachbarbetrieb Rheinpromenade 15 ebenfalls transparent herzustellen.

 

Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor, dass der ASE beschließt, den Windschutz zuzulassen. Danach wird die Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung der Fläche erteilt sowie der Gestattungsvertrag für den Einbau von Bauelementen in den Boden geschlossen.

 

Gleichzeitig wird in dem Antrag die Nutzung der Fläche neben dem Haus bis zur Christophorus-Säule beantragt. Diese Fläche wurde auch in der Vergangenheit schon als Außengastronomie genutzt und soll dementsprechend wieder per Sondernutzung genehmigt werden.

 

Zu 2)

 

Der Betreiber beantragt die Nutzung der Freifläche vor dem Christoffeltor, welche ihm durch Beratung im Rat am 03.03.2020 zugebilligt wurde. Die beantragte Flächengröße entspricht in etwa dem Ratsbeschluss. (vgl. Anlage 2)

 

Allerdings wird nicht nur die reine Nutzung der Fläche für Außengastronomie beantragt, sondern es soll ein Windschutz errichtet werden. Dieser soll augenscheinlich mehrfach unterteilt werden, so dass eigene Bereiche für einzelne Tische entstehen.

 

Grundsätzlich hat der Antragsteller bereits die notwendige deichaufsichtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Nutzung der Fläche erwirkt. Hierin ist die Auflage fixiert, dass eventuelle Einbauten (wie die geplanten Windschutzelemente oder Sonnenschirme) einer weiteren Genehmigung und Prüfung der Bezirksregierung bzw. des Deichverbands bedürfen. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es unwahrscheinlich, dass eine entsprechende deichaufsichtliche Genehmigung erteilt werden kann, da der Windschutz unmittelbar an der Rückverankerung der Hochwasserschutzwand installiert werden soll.

 

Ebenfalls ist Zustimmung der Stadt Emmerich am Rhein zur baulichen Nutzung der Fläche im Rahmen eines Gestattungsvertrages notwendig. Da die derzeitigen Planungen über die reine Nutzung der Fläche durch Tische, Stühle und ggf. Sonnenschirme hinaus geht, wird in diesem Rahmen der Ausschuss für Stadtentwicklung in die Entscheidung zur Zulassung des Windschutzes beteiligt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellen die beantragten Windschutzanlagen einen erheblichen Eingriff in die Gestaltung der Rheinpromenade dar. Die städtebauliche Bedeutung der Sichtachse zwischen Rheinpromenade und Kaßstraße im Bereich Christoffeltor wurde in den bisherigen Vorlagen zu dem Thema ausführlich erläutert. Zudem wird durch den geplanten Windschutz die Qualität der Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer deutlich eingeschränkt. Es entsteht ein unattraktiver schmaler Gang zwischen dem künstlerisch gestalteten Fischgeländer und dem geplanten Windschutz.

 

Dementsprechend wird vorgeschlagen, die bauliche Anlage nicht zuzulassen. Allenfalls soll die Bestückung mit Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen erlaubt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter