Betreff
1. Antrag auf zeitnahe Erstellung eines Konzeptes zur Überlassung der Pavillons an der Luitgardis-Grundschule an den Kneippverein Elten e. V.
2. Antrag auf Gestaltung der Fläche des Schulgebäudes Elten/Bürgerbad/Turnhalle/Parkplatz incl. Fördermittelanfrage;
hier: Eingabe Nr. 4/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
03 - 17 0142/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, nach Auszug der Stadtverwaltung (Archiv Außenstelle, Lager Fachbereich 7), den Pavillon der Luitgardisschule in Elten an den Kneippverein Elten e. V. zu vermieten.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, mit den Beratungen zur Platzumgestaltung im Herbst 2021 zu beginnen.

 

Sachdarstellung :

 

Der „Pavillon“ an der der Luitgardisgrundschule in Elten besteht aus vier Klassenräumen und einem kleinen Sanitärtrakt. Er wird seit dem Ende der Hauptschule im Sommer 2019 von unterschiedlichen Beteiligten genutzt:

Der Fachbereich 7 nutzt einen Klassenraum zur Lagerung von Einrichtungsgegenständen und Geräten, welche zur Ausstattung von Wohnraum für Asylsuchende benötigt werden. Diese vorübergehende Unterbringung ist bis zur Errichtung einer (geplanten) Halle auf dem Gelände der KBE (vermtl. Frühjahr 2022) notwendig.

Die Stabsstelle 13 nutzt einen Klassenraum als Außen- bzw. Lagerstelle für das Stadtarchiv, da entsprechende Unterlagen nicht mehr im Rheinmuseum untergebracht werden können. Diese vorübergehende Unterbringung ist aktuell bis zur Abarbeitung des (neuen) Raumkonzepts geplant, aus welchem sich ggf. eine Raumzuweisung im Rathaus selbst oder eine Anmietung in der näheren Umgebung des Rathauses ableiten lässt.

Die TIK Theater GbR nutzt (unentgeltlich) einen Klassenraum als Lager für Aufführungs- und Bühnenelemente, welche im Rahmen des Projektes „Kultur und Schule“ für Aufführungen in der Luitgardisgrundschule zum Einsatz kommen. Ein geeigneter Ersatzraum ist in der näheren Umgebung nicht vorhanden. Der ehem. Lagerbereich in den Räumen der Grundschule musste, aufgrund anderer schulischer Nutzungen, aufgegeben werden. Die Stadt(Verwaltung) Emmerich am Rhein ist nicht verpflichtet, einen entsprechenden Lagerraum zur Verfügung zu stellen. Die Schulleitung der Luitgardisgrundschule hat auf Nachfrage bestätigt, dass es sich um Gegenstände handelt, welche im Rahmen der Schulaufführungen genutzt werden.

Der vierte Klassenraum wurde auf Wunsch des Kneippvereins Elten e. V. an diesen vermietet - Gymnastikkurse. Die Vorsitzende des Kneippvereins trat mit einem entsprechenden Wunsch 2020 (erneut) an die Stadtverwaltung heran, äußerte dabei aber den Wunsch, dass gesamte Objekt als Verein zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

Durch den Heimfall Kolping-Bildungswerk e.V. (Karl-Kaster-Haus), Groendahlscher Weg 108, in 46446 Emmerich am Rhein (Ratsbeschluss 26.09.2017) war die Stadt Emmerich am Rhein bis Ende März 2021 Vermieter dieses Objekts für das Berufsbildungszentrum Kreis Kleve e. V. (BBZ) – Übernahme bestehender Mietvertrag zum Zeitpunkt des Heimfalls. Mit Auszug des BBZ steht der Stadt Emmerich am Rhein hier ab Anfang April 2021 eine Liegenschaft zur Verfügung, welche zukünftig einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden könnte, aber auch zwischenzeitlich ohne größeren Aufwand als Lagerraum (Fachbereich 7, Außenstelle Stadtarchiv) genutzt werden kann. Es werden dort z. B. auch die Gegenstände des JuCa`s am Brink, die im Zuge der Bau- und Abrissmaßnahme dort entfernt werden müssen, zwischengelagert.

 

Seitens der Verwaltung werden zwei Möglichkeiten vorgeschlagen/ stehen zur Auswahl:

Variante Frühjahr 2022: Ab dem Zeitpunkt des „Umzugs“, des Fachbereich 7 und der Stabsstelle 13 in die Halle der KBE (vermtl. Frühjahr 2022), die weiteren Klassenräume an den Kneippverein e. V. zu vermieten. Die Nutzung der TIK Theater GbR würde zu diesem Zeitpunkt untersagt (gekündigt) werden.

Variante Sommer 2021: Die im Pavillon eingelagerten Gegenstände des Fachbereichs 7 und der Stabsstelle 13 in das Karl-Kaster-Haus umzuziehen/ umzulagern – Durchführung vermtl. bis Beginn der Sommerferien möglich und ab Beginn des neuen Schuljahres 2021/ 2022 die Räumlichkeiten des Pavillons an den Kneippverein e. V. zu vermieten. Die Nutzung der TIK Theater GbR würde zum Beginn der Sommerferien untersagt (gekündigt) werden.

 

Bis zur Fertigstellung des Umbaus/ Neubaus des Gesamtschulstandortes Grollscher Weg sollte nur eine Vermietung in Betracht kommen, welche es der Stadtverwaltung kurzfristig erlaubt, die Räumlichkeiten wieder für andere (schulische) Zwecke zu nutzen. Da so immer gewährleistet ist, dass ein Ausweichstandort während der Bauphase für die Gesamtschule von vier Klassenräumen vorgehalten werden kann. Im Anschluss an den Um- bzw. Neubau am Grollschen Weg kann z. B. über andere Überlassungsvarianten oder einen langfristigen Mietvertrag beraten werden.

 

 

Der Parkplatz (27 Plätze) vor dem Schulgebäude der Luitgardisgrundschule wird von verschiedenen Gruppen genutzt (Mitarbeitern der Schule, Mitglieder von Sportvereinen, Eltern des angrenzenden Kindergartens Rappelkiste, Besucher des Lehrschwimmbeckens) und ist zu „Stoßzeiten“ vollständig belegt - Nachfrage größer als Angebot.

Neben dem Parkplatz befindet sich vor dem Schulgebäude, hin zur Bergstraße, auch eine (wenig Ansehnliche) Grünfläche, welche in der Vergangenheit als Standort für ein Ärztehaus dienen sollte und aktuell keine konkrete Nutzung hat.

Direkt vor dem Pavillon, welcher aktuell von der Stadtverwaltung, der TIK Theater GbR und dem Kneippvereins Elten e. V. genutzt wird, befindet sich der ehm. Sportplatz (Ascheplatz) der Schule. Dieser Platz wird momentan nicht von der Schule genutzt.

Der vom Antragsteller geschilderte Gesamteindruck der unbebauten Fläche bietet, auch nach Meinung der Verwaltung, Anlass nach Veränderungsmöglichkeiten bzw. Neugestaltung zu suchen.

 

Die Anzahl der Kindergartenplätze im Ortsteil Elten muss erweitert werden - höherer Bedarf. Für eine Erhöhung des Angebots kommen drei Wege in Frage: Erweiterung des Angebots der Einrichtung Rappelkiste, Erweiterung der Einrichtung St. Martinus oder Neubau eines dritten Kindergartens in Elten. Die Überlegungen/ Abwägungen zu den jeweiligen Möglichkeiten sind noch nicht abgeschlossen und werden vermtl. bis zum Ende des Sommers andauern.

Der Jugenhilfeausschuss hat am 11.03.21 zur Kita Planung in Elten beschlossen, den Ausbau des Familienzentrums St. Martinus um die Erweiterung einer Kita-Gruppe für die Betreuung von Ü3 und U3 Kindern. Der (mögliche) Ausbau ist abhängig von der Zustimmung des Bistums Münster und der Kirchengemeinde St. Vitus. Der Jugendhilfeausschuss beauftragte ferner die Verwaltung eine mögliche räumliche Erweiterung der Kita Rappelkiste im Bezirk Elten für die dauerhafte Einrichtung einer halben Kita-Gruppe zu prüfen.

Für den Fall, dass es zu einer Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste kommt und der Gebäudeeigentümer dazu bereit ist, wird dies Auswirkungen auf die Parkraumsituation um die Luitgardisgrundschule haben und ggf. auch Baulastübernahmen auf städtischer Seite notwendig machen. Der Kindergarten Rappelkiste wird über die Emmericher Straße erschlossen. In der Praxis nutzen aber viele Eltern den Weg über den Ascheplatz der Schule, entweder direkt von der Bergstraße oder vom Parkplatz aus. Ferner müssten bei einer Erweiterung des Kindergartens zusätzliche Stellplätze nachgewiesen werden.

Da die Entscheidung zur Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste von entsprechender Bedeutung für die mögliche Flächengestaltung und Flächenzuordnung vor der Grundschule ist, sollte die Planung hierzu, wenn überhaupt, erst im Anschluss erfolgen (ab Herbst 2021). Ob Mittel für eine Umplanung der Freifläche bereitgestellt werden sollen (Antragsteller beziffert die Planungskosten bis zur Leistungsphase 3 - Entwurf mit 22 bis 28,5 T €), kann auch im Rahmen der Haushaltberatungen 2022 (Dezember 2021) diskutiert und ggf. beschlossen werden (Gesamtkosten der Maßnahme schätzt der Antragsteller auf ca. 410 bis 670 T €).

Darüber hinaus wäre (noch) zu klären, ob der Parkraum und die entsprechenden (Fahr)Wege entsprechend zu widmen sind bzw. weiter „private“ städtische Flächen betrieben werden sollen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die beiden Maßnahmen sind (bisher) nicht im Haushalt abgebildet.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister