Betreff
Bebauungsplanverfahren N 8/3 - Budberger Straße neu -;
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
05 - 17 0192/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die bisher als Retentionsfläche vorgehaltene Freifläche nördlich der Budberger Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung N 8/3 - Budberger Straße neu -.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 

Sachdarstellung:

 

Zu 1)

Auf Basis geänderter Planungsbedingungen und des fachgutachterlichen Nachweises, dass das vorhandene Rückhaltevolumen des privaten Rückhaltebeckens für eine Regenwasserbewirtschaftung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans N 8/2 - Budberger Straße, Teil 1 - und der Freifläche nördlich der Budberger Straße grundsätzlich ausreicht, soll für die Fläche nördlich der Budberger Straße in Anlehnung an die Zielsetzung des Bebauungsplans N 8/2 - Buderberger Straße, Teil 1 - der Bebauungsplan N 8/3 - Budberger Straße neu - aufgestellt werden, der die bisher als Retentionsfläche vorgehaltene Fläche ebenfalls als Gewerbegebiet festsetzt.

 

Vor dem Hintergrund der vorhandenen Nachfrage nach Flächen für gewerbliche Nutzungen und der notwendigen Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans N 8/2 - Budberger Straße, Teil 2 - um 5,5 ha aufgrund von eigentumsrechtlichen Restriktionen und aufgrund von zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen des Planungsrechts sowie der Regelungen zur Berücksichtigung des Arten- und Klimaschutzes, stellt die Festsetzung eines Gewerbegebietes auf den Flächen des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplans eine sinnvolle Arrondierung und nachhaltige zumindest teilweise Befriedigung der Nachfrage nach Gewerbeflächen dar. Zudem werden insbesondere die Belange der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 8 lit. c) BauGB berücksichtigt.

 

Zu 2)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sollen sämtliche Belange ermittelt werden. Anschließend müssen je nach Sachlage Gutachten eingeholt werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2, Ziel 1.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter