Betreff
Preis für Zivilcourage;
hier: Antrag Nr. XII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 17 0199/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Satzung über die Ehrung von Personen, die sich um das Wohl der Stadt Emmerich am Rhein besonders verdient gemacht haben“ dergestalt zu modifizieren, dass zivilcouragiertes Handeln als auszeichnungswürdiger Tatbestand herausgestellt wird.

 

 

Sachdarstellung :

 

Die angeregte Auszeichnung von Personen, die zivilcouragiert gehandelt haben, wird verwaltungsseitig begrüßt. Die Recherche ergab, dass in Nordrhein-Westfalen neben dem Land NRW (hier: Verleihung des Landespreises für Zivilcourage) auch Institutionen auf kommunaler Ebene entsprechende Auszeichnungen ausloben. Hierbei handelt es sich aber regelmäßig um Kreise oder kreisfreie Städte; Kommunen mit einer der Stadt Emmerich am Rhein, vergleichbaren Größenordnung sind nicht vertreten.

 

Verwaltungsseitig wird daher angesichts der bereits vor Ort etablierten Preisverleihungsstruktur (Ehrenplakette / Ehrenring/ Ehrenbürgerschaft sowie Heimatpreis) angeregt, von einer weiteren eigenen Kategorie -verbunden mit einem jährlich zu initiierenden Vorschlags-, Auswahl- und Auszeichnungsverfahren- abzusehen, aber dennoch eine Möglichkeit zu schaffen, anlassbezogen zivilcouragiertes Handeln adäquat würdigen zu können.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Evt. nach Satzungsmodifizierung entstehende anlassbezogene Mehrkosten (ca. 700 Euro pro Auszeichnung (Ehrenplakette)) sind aus dem Budget des FB1 bereitzustellen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister