hier: Antrag Nr. XII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Satzung über die Ehrung von
Personen, die sich um das Wohl der Stadt Emmerich am Rhein besonders verdient
gemacht haben“ dergestalt zu modifizieren, dass zivilcouragiertes Handeln als
auszeichnungswürdiger Tatbestand herausgestellt wird.
Sachdarstellung :
Die angeregte
Auszeichnung von Personen, die zivilcouragiert gehandelt haben, wird
verwaltungsseitig begrüßt. Die Recherche ergab, dass in Nordrhein-Westfalen
neben dem Land NRW (hier: Verleihung des Landespreises für Zivilcourage) auch
Institutionen auf kommunaler Ebene entsprechende Auszeichnungen ausloben.
Hierbei handelt es sich aber regelmäßig um Kreise oder kreisfreie Städte;
Kommunen mit einer der Stadt Emmerich am Rhein, vergleichbaren Größenordnung
sind nicht vertreten.
Verwaltungsseitig
wird daher angesichts der bereits vor Ort etablierten Preisverleihungsstruktur
(Ehrenplakette / Ehrenring/ Ehrenbürgerschaft sowie Heimatpreis) angeregt, von
einer weiteren eigenen Kategorie -verbunden mit einem jährlich zu initiierenden Vorschlags-, Auswahl- und Auszeichnungsverfahren-
abzusehen, aber dennoch eine Möglichkeit zu schaffen, anlassbezogen zivilcouragiertes Handeln adäquat würdigen zu können.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Evt. nach
Satzungsmodifizierung entstehende anlassbezogene Mehrkosten (ca. 700 Euro pro
Auszeichnung (Ehrenplakette)) sind aus dem Budget des FB1 bereitzustellen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister