Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Vorlage
41 - 17 0208/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss bestellt Frau Stadtamtfrau Jutta Conrad-Hering zur stellvertretenden Schriftführerin.

 

Sachdarstellung :

 

 

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bestellt der Ausschuss die Schriftführerin/den Schriftführer. Die Niederschriften sind von der/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Michael Rozendaall

Betriebsleiter