Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Nutzungs- und
Entgeltordnung für das Schlösschen Borghees.
Sachdarstellung :
Mit der Erweiterung des Schlösschen
Borghees um eine Kulturscheune und der geplanten öffentlichen Fläche des
Kulturgartens ist und wird hier ein Veranstaltungsraum geschaffen, der
zukünftig eine Vielzahl von Veranstaltungen rund um und im Schlösschen sowie in
der Kulturscheune ermöglicht. Zudem ist mit der Bewilligung der Fördermittel
für die Dritten Orte an die TIK Theater GbR die Grundlage für künftige
Aktivitäten auf dem Gelände rund um und in der Kulturscheune gesichert. Für die
Zukunft ist hier die Wahrung aller Interessen der bisherigen und zukünftigen
Nutzer zu berücksichtigen. So nutzt sowohl der Eigenbetrieb Kultur Künste
Kontakte Emmerich am Rhein, die Volkshochschule des Kreises Kleve, die TIK GbR
mit verschiedenen Theatergruppen als auch der Musikgarten Emmerich die Räumlichkeiten.
Für weitere Nutzer, die dem Nutzungszweck des Schlösschen Borghees entsprechen,
stehen die Räumlichkeiten zur Verfügung.
Bisher konnte als
Veranstaltungsraum nur das Schlösschen Borghees genutzt werden. Mit dem Bau der
Kulturscheune wurde ein zweiter Veranstaltungsraum geschaffen, der weitere
Veranstaltungsmöglichkeiten zulässt. Jedoch können diese teilweise nur mit der
Öffnung des Schlösschen Borghees durchgeführt werden, da zum einen die
Toiletten des Schlösschen Borghees genutzt bzw. das TIK Café, das sich
ebenfalls im Schlösschen befindet, mit in die Veranstaltungen einbezogen werden
sollen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Veranstaltungen in
einem anderen Raum oder auf dem Gelände stattfinden und das Schlösschen zwar
genutzt aber keine Sicherung erfährt. Das Sicherheitsrisiko und die Haftung
liegt in diesem Fall zunächst einmal beim Eigentümer Stadt Emmerich am Rhein
vertreten durch die Mieterin Eigenbetrieb Kultur Künste Kontakte Emmerich am
Rhein. Um hier zukünftig Schaden von der Stadt Emmerich am Rhein bzw. ihrer
Mieterin abzuwenden, sollte eine Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gelände
Schlösschen Borghees beschlossen werden.
Die Nutzungs- und Entgeltordnung regelt sowohl den reibungslosen Ablauf
der bekannten Veranstaltungen/Nutzungen als auch der künftigen Veranstaltungen
und Nutzungen sowie die Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungen zwischen
Veranstalter und Eigentümer Stadt Emmerich am Rhein vertreten durch die
Mieterin Eigenbetrieb Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein mit den
erweiterten Möglichkeiten auf dem Gelände.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
Michael Rozendaal
Betriebsleiter